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Besuchsrecht (Gelesen: 2.202 mal)
anitram2905
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 8
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsrecht
28.11.2006 um 22:47:56
 
Ich habe ein Anliegen, dass eigentlich mehr einen Freund betrifft als mich selbst, mich aber irgendwo traurig macht, da ich selber drei Kinder habe, die ihren Vater regelmäßig sehen. Ein Freund, er kommt von den Virgin Islands, hat zwei Kinder mit einer Frau, die er ursprünglich in Bayern kennengelernt hat. Seine Tochter ist jetzt vier Jahre alt, sein Sohn ein Jahr alt. In der Zeit der zweiten Schwangerschaft hat seine Freundin ihn verlassen und ist von damals Hamburg, nach Bremen und dann nach Chemnitz gezogen. Hier lebt ihre Familie und ist ihr Geburtsort. Er war vorher bei der Amerikanischen Armee stationiert, American Footballer und nach einem Unfall erst nicht mehr einsatzfähig und daher überbrückte er die schwierige Situation mit Jobs jeder Art. Wie auch immer, seine ehemalige Freundin verweigert ihm seine Kinder zu sehen. Er kann zwar nach Chemnitz fahren, was finanziell sehr aufwendig für ihn ist, seine Freundin verweigert aber jeglichen Besuch seiner Kinder bei ihm. Er hat unbefristetes Aufenthaltsrecht und wohnt in einer 3-Zimmer-Wohnung. Verheiratet waren sie nicht. Er ist mittlerweile sehr traurig und mürbe und setzt sich weder mit Jugendamt noch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung. Könnt ihr mir seine generelle Rechtslage nennen, da er meint, dass es nach wie vor Unterschiede zwischen Ost und West gibt. Vielen Dank
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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 29.11.2006 um 08:04:11
 
Zitat:
und setzt sich weder mit Jugendamt noch mit einem Rechtsanwalt in Verbindung

Dann hat er wohl Pech ...
Wenn die Mutter nunmal nicht will, gibt's nur noch die Möglichkeit, den offiziellen, im Zweifelsfall klagenden, Weg zu beschreiten.

Vielleicht hilft es ihm, wenn er sich vor Augen führt, dass seine Situation nicht sonderlich ungewöhnlich und schon gar nicht ausländerspezifisch ist. Umgangs- und Besuchsrecht müssen sicherlich noch viel häufiger bei dt-dt Ex-Paaren vor Gericht geklärt werden.
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ChicaLoca
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Beiträge: 734

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 29.11.2006 um 08:12:27
 
hatte er für beide kinder die vaterschaft anerkannt und wurde auch das gemeinsame sorgerecht erklärt ?

wenn ja, wird ihm wohl nichts anderes übrig bleiben als zu klagen
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PN's an mich zwecklos - hab die funktion abgestellt &&&&wer einen rechtschreib-,grammatik- oder tippfehler findet, kann ihn behalten
 
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
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Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 29.11.2006 um 08:53:40
 
anitram2905 schrieb am 28.11.2006 um 22:47:56:
Könnt ihr mir seine generelle Rechtslage nennen, da er meint, dass es nach wie vor Unterschiede zwischen Ost und West gibt.

Vielleicht in der Mentalität und den Umgangsformen, aber sicherlich nicht in der Rechtslage. Konkret zu den Fragen, kannst du auf folgende Seiten einige Antworten und Tipps finden:

Wieviel kostet ein Anwalt

Familien- und Besuchsrecht

Urteil 1

Urteil 2

Darf ein Kleinkind beim Vater übernachten?

Menschenrechtsgericht gibt im Streit um Besuchsrecht Vater Recht

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Gruß,  Smiley S
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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