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Heirat Deutscher/Südafrikanerin mit ein paar Probl (Gelesen: 1.835 mal)
tessa
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat Deutscher/Südafrikanerin mit ein paar Probl
28.11.2006 um 13:36:27
 
Hallo!

Ich habe ein paar Fragen zu einer geplanten Heirat mit einem (noch-) Deutschen und einer Südafrikanerin. Deshalb zunächst einmal die spärlichen Informationen die mir gegeben wurden:

ER: Deutscher; lebt in Scheidung (läuft in USA), Ex-Frau ist US-Staatsangehörige, er lebt eigentlich in den USA, ist momentan beruflich in D, muss aber in 2007 noch in den Irak und möchte daher baldmöglichst seine jetzige Freundin heiraten; beabsichtigt schnellstmöglich Amerikaner zu werden

SIE: Südafrikanerin, ist Au-Pair in den USA und hat auch nur für diese Tätigkeit ein Visum (noch 8 Monate gültig), war soweit ich weiß noch nie in D.

Die beiden möchten nachdem er geschieden wurde in Deutschland heiraten.

Ich hoffe, dass diese Informationen ausreichend sind um mir die folgenden Fragen zu beantworten (die kommen ziemlich durcheinander, aber so ist das halt wenn man sein Hirn stürmt Zwinkernd):

Welche Art von Visum benötigt die zukünftige Gattin denn?
Wird sie überhaupt eines bekommen, wenn sie nach der Heirat legalerweise erstmal nicht in die USA zurück darf?
Welche Behörde soll denn z. B. eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen, USA oder ZA?
Müssen die beiden beim Standesamt einen vereidigten Dolmetscher mitbringen oder reicht es, wenn er oder seine Mutter für die Gattin übersetzt?
Welche Unterlagen müssen vorliegen, um zu heiraten?
Wie sieht es mit der Anerkennung seines Scheidungsurteils in D aus?

Wäre es vielleicht nicht einfacher in den USA oder ZA zu heiraten?

Und die allerletzte Frage: Ich habe ihm gesagt, dass es für deutsche Staatsangehörige über 18 nicht möglich ist, Doppelstaatsangehörigkeiten zu führen. Er will nämlich seinen deutschen Pass nachdem er Amerikaner geworden ist behalten. Stimmt meine Auskunft??

Ich hoffe, dass ihr mir bei diesem Problemchen weiterhelfen könnt.
Auf jeden Fall schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

Gruß
Tessa
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.11.2006 um 13:50:32
 
Zitat:
Welche Unterlagen müssen vorliegen, um zu heiraten?
Wie sieht es mit der Anerkennung seines Scheidungsurteils in D aus?



Hi

siehe dazu die entsprechende Ausarbeitung in den FAQ und im Forum Personenstandsrecht oben angepinntes Thema mit Links zu den OLGs und zum Befreiungsverfahren allgemein Zwinkernd

Zitat:
Müssen die beiden beim Standesamt einen vereidigten Dolmetscher mitbringen oder reicht es, wenn er oder seine Mutter für die Gattin übersetzt?


Weder er noch de Mutter sind als Übersetzer in seinem Eheschließungsverfahren zugelassen Zwinkernd

Zitat:
Stimmt meine Auskunft??


Ja, sollte er die US-Staatsangehörigkeit auf seinen Antrag erwerben und ist nicht vorher im Besitz einer Beibehaltungsgenehmigung, geht die deutsche StAng flöten, kraft Gesetzes , siehe dazu § 25 StAG  Zwinkernd


Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 28.11.2006 um 14:05:34
 
tessa schrieb am 28.11.2006 um 13:36:27:
Die beiden möchten nachdem er geschieden wurde in Deutschland heiraten.

Wäre es vielleicht nicht einfacher in den USA oder ZA zu heiraten?



USA scheint mir nicht verkehrt.

Gruß, ULF
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 28.11.2006 um 19:02:57
 
tessa schrieb am 28.11.2006 um 13:36:27:
Welche Art von Visum benötigt die zukünftige Gattin denn?
Wird sie überhaupt eines bekommen, wenn sie nach der Heirat legalerweise erstmal nicht in die USA zurück darf?
In dem Fall kommt wohl nur ein Heiratsvisum in Betracht.

Zitat:
Welche Behörde soll denn z. B. eine Ledigkeitsbescheinigung ausstellen, USA oder ZA?
Wenn, dann ZA.

Abu
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tessa
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Beiträge: 3
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #4 - 30.11.2006 um 15:51:59
 
Danke für Eure Antworten!

Ihr habt mir schon einiges weitergeholfen!!

Gruß
Tessa
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