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Stelitenantenne Zustimmung durch Vermieter (Gelesen: 5.064 mal)
gogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.11.2006 um 19:48:48
 
Hallo,

mein Vermieter weigert sich behaarlich mir eine Zutimung für eine Satelitenantenne zu erteilen obwohl ich ausländer bin und im Kable siend keine Sender aus meiner Heimat zu empfangen. Die schüssel kann man hinterm Haus im GArten montieren. Es würde auch keiner sehen weil es keine Strasse gibt sondern daverläuft ein schnellweg der mit lärmschutzwänden abgeschirmmt ist.
Der Vermieter ignoriert einfach meine Schreiben und E-Mails. Ich habe auch per Einschreiben für eine zustimmung gebeten. Er reagiert garnicht.
KAnn die Antenne auch ohne auf eine Zustimmung zu warten installieren?
Wie ist da die Rehtslage?


Danke @ all!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 22.11.2006 um 09:49:19
 
Hi,

ich habe zu Deinem Problem immer wieder Anfragen erhalten und habe deshalb einiges zu dem Thema (auch Rechtsprechung) zusammengestellt. Ich denke, dass Dein Vermieter sich nicht weiterhin so sperren kann.

Schick mir bitte Deine e-mail-Adresse als PN - dann sende ich Dir die Zusammenstellung zu.

Alles hier zu zitieren, ist unmöglich (ist zuviel) und wie man an eine Forumantwort eine Datei (Worddokument) anhängen kann, weiß ich nicht. (Auch das Nachsehenunter "HILFE" hat mir nicht geholfen.

=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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PeterLu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #2 - 22.11.2006 um 10:04:41
 
Vielleicht hilft dir ja das anhängende Urteil.

Gruß
Peter
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gogi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.11.2006 um 11:42:23
 
Muss ich auf die Genehmigung pochen
oder kann ich meine Antenne aufstellen
und abwarten was dann passiert?

Danke!
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 22.11.2006 um 12:16:00
 
Mit dem Urteil bitte Vorsicht!

Später wurden meines Wissens auch bereits wieder andere Entscheidungen gefällt und zwar in den Fällen, wo der ausländische Mieter auch über Kabel Sender seiner Heimat empfangen konnte. Damit ist dann nämlich dem Informationsinteresse des Mieters genüge getan.

Zitat:
Ausländische Mieter haben ein berechtigtes Interesse an der Auswahl zwischen mehreren Heimatprogrammen. Das Informationsbedürfnis geht jedoch nicht so weit, dass ihnen ermöglicht werden muss, schlechthin jedes mittels Parabolantenne verfügbare Programm zu empfangen, wenn über andere Quellen unter Umständen verbunden mit Zusatzkosten eine ausreichende Programmauswahl gewährleistet ist (LG Köln 10 S 314/00 WM 2001, 235).


Deswegen vorher ganz genau abchecken ob wirklich keine entsprechenden Programme im Kabel bereitgestellt werden:
http://www.kabeldeutschland.de/wunsch-fernsehen/abo_international.html
(ist natürlich KEINE Werbung für KD ... ich persönlich habe nämlich DVB-T, da ich keinen Bock habe extra Kohle zu bezahlen!)
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 22.11.2006 um 12:30:45
 
M.W. wird über das Kabelnetz mittlerweile das fast komplette  (zwar kostenpflichtige) digitale Programm empfangen werden.

Da dürfte das Urteil nicht mehr ziehen Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gogi
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Antwort #6 - 22.11.2006 um 14:04:34
 
Es gibt definitv keine serbischsprachige Sender in dem Kabelnetz in Hannover (is' Kabel Deutschland), es gibt auch kine Sender aus dem Serbokroatischen Sprachraum. All dies habe ich schon geprüft. Dem Vermieter habe ich schon mehrmals Angeschrieben. Er Antwortet nicht (ist eine Wohnungsgennossenschaft). Wenn es programme über Kabel gäbe hätte ich die auch in Anspruch genommen.
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nixwissen
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Antwort #7 - 22.11.2006 um 16:09:17
 
Hi,

Hier bei uns dürfen normalerweise keine Schüsseln angebracht werden, sieht auch echt sch... aus.
Mein Nachbar hat aber problemlos die Zustimmung der Genossenschaft bekommen und das ist auch noch äusserst unfachmännisch angebracht und sieht wie gesagt vollkommen panne aus. Wenn die Genossenschaft die Genehmigung verweigern könnte, hatte sie es hier wohl getan. Aber ob man nun einfach so loslegen darf weiß ich auch nicht.

Wir überlegen das jetzt auch aber da ist die Lage noch schwieriger. Vom Balkon würde ich nur Satelitten kriegen, die mind. etwas westlich stehen und da ist es sehr dünn mit chinesischen Programmen. Die meisten bringen eh nichts weil aus Honkong oder Taiwan und  bei Kantonesisch versteht meine Frau kein Wort.

Mehr Sender würde ich weiter östlich kriegen aber dann müsste die Schüssel aussen beim Küchenfenster ran. Wie ich das im 3. Stock anstellen soll ist mir schleierhaft.

Gruß,
Norbert
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inge
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Antwort #8 - 22.11.2006 um 16:21:18
 
Wäre ich die WoBauGe oder deren Anwalt und wäre ich witzig drauf, würde ich dich auf
http://deepthi.com/live-tv-streaming-video/serbia-montenegro-live-tv-streaming-c...
(o.ä. Angebote)
verweisen.
Zieht man das Ganze vor Gericht noch etwas in die Länge, wird selbst der Richter mit Triumph-Adler Schreibmaschine einsehen müssen, dass es mehr als eine Möglichkeit gibt "Nachrichten" zu empfangen.

Da die WBG aber meist selbst nicht up-to-date sind, würde ich mal nachfragen warum die sich nicht rühren. Telefon werden die doch wohl haben, oder?
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gogi
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Antwort #9 - 22.11.2006 um 18:43:16
 
Das mit den live streams kenn ich.ist aber kaum ein ersatz da meistens nicht erreichbar und besch... qualität. Mit dem Telefon hab ich es auch öfters versucht aber entweder ist keiner da oder hat gerade ein kundengespräch. Leider kann ich in den geschäftszeiten dort hin weil ich arbeite. Ich hab alles mögliche versucht, e-mails, briefe per einschreiben. Ich kan es einfach nicht verstehen das man sich so benemen kann.
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nixwissen
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Antwort #10 - 22.11.2006 um 20:24:37
 
Hi,

Schreibe ihnen ein Einschreiben, daß Du es nun so oft versucht hast und da sie nicht reagiert haben, gehst Du jetzt davon aus daß sie einverstanden sind, daß Du in einer Woche die Schüssel aufstellst.

Gruß,
Norbert
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Antwort #11 - 23.11.2006 um 09:28:32
 
Ich würde auch noch einmal mein Anliegen schriftlich vortragen und hinzufügen, daß, wenn ich innerhalb einer bestimmten Frist keine Rückäußerung erhalte, davon ausgehe, daß meinem Vorhaben nichts entgegensteht. Ich würde jedoch zusehen, daß alles durch eine Fachfirma mit Rechnung installiert wird. Unser Vermieter hat sich nämlich auch nur unter der Bedingung bereit erklärt, daß wir ihm die fachmännische Installation per Rechnung nachweisen und uns verpflichten, im Falle des Auszugs die Kosten für eine vollständige Beseitigung zu übernehmen. Das fanden wir ein faires Angebot, weil es einen Kompromiss darstellt und beiden Belangen gerecht wird.
Auf jeden Fall viel Erfolg!
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Antwort #12 - 23.11.2006 um 10:02:34
 
Unter Umständen käme noch die EnEV §10 zum Tragen:
Zitat:
Aufrechterhaltung der energetischen Qualität
(1) Außenbauteile dürfen nicht in einer Weise verändert werden, dass die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert wird. Das Gleiche gilt für Anlagen nach dem Abschnitt 4, soweit sie zum Nachweis der Anforderungen energieeinsparrechtlicher Vorschriften des Bundes zu berücksichtigen waren.

Ein eventuelles Loch in der Aussenwand (für Kabel) welches die Thermohülle durchdringt sollte also entsprechend isoliert werden.
Bei einem Altbau bzw. lange zurückliegender Sanierung ist wohl mit weniger Problemen zu rechnen, da die "energetische Qualität" hier wohl eher "niedrig" ist Zwinkernd
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Antwort #13 - 23.11.2006 um 10:17:42
 
Ich gehe mal davon aus, daß einer Fachfirma die einschlägigen Vorschriften bekannt sein sollten. Ein Grund mehr, sich diesbezüglich nicht unbedingt auf die eigenen handwerklichen Fähigkeiten zu verlassen, nur um Geld zu sparen.
Ansonsten ist vielleicht noch mit teuren Schadensersatzansprüchen des Vermieters zu rechnen!
Ich denke nach wie vor, mit einer nachgewiesenen Installation durch eine Fachfirma ist man auf der sicheren Seite. 
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Ralf
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Antwort #14 - 23.11.2006 um 13:41:00
 
Im Forum http://www.recht.de/phpbb/index.php gibt es u.a. eine Rubrik für Mietrecht,
da ist diese Problematik schon mehrmals erörtet worden.
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