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Abschiebung oder nur Strafe? (Gelesen: 2.907 mal)
jeany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschiebung oder nur Strafe?
20.11.2006 um 21:31:28
 
Hallo!
Hab  ein Problem und hoffe jemand kann mir ein wenig helfen!

Ich habe meinen Mann 2001 in Ghana geheiratet. Wir beantragten dort noch zusammen bei der deutschen Botschaft ein visum auf familienzusammenführung, danach flog ich zurück nach deutschland.
Da er vor einigen jahren in deutschland einen asylantrag machte unter falscher idendität hatte er angst man würde seine fingerabdrücke erkennen und den antrag ablehnen.
also schickte er seinen bruder, von dem dann auch fingerabdrücke und fotos gemacht wurden.
das erste visum wurde abgelehnt, das zweite wurde dann doch bewilligt und dann endlich 2004 ausgestellt.
er leiß seinen bruder damit einreisen da er sich zu dem zeitpunkt bereits wieder illegal in deutschland aufhielt.
das nächste visum holten dann mein mann und ich gemeinsam bei der ausländerbehörde ab. allerdings gab er fotos von seinem bruder ab, der beamte hats nicht bemerkt.
sein bruder wurde anfang des jahres kontrolliert und da er unseren haustürschlüssel hatte kam die kripo zu uns nach hause.
mein mann bekam erst nur eine anzeige wegen beihilfe zu illegalem aufenthalt und urkundenfälschung da er seinem bruder einen sozialversicherungsausweis und lohnsteuerkarte gegeben hatte.
doch sein bruder wurde festgenommen und man hat natürlich seine fingerabdrücke genommen und alles flog auf!
mein mann musste vor kurzem sein visum verlängern lassen und man gab ihm natürlich nur 3monate, weil der fall noch nicht vor gericht gekommen ist.
was droht ihm?
abschiebung?
ich habe wirklich angst, möchte ihn nicht verlieren.
gibt es noch möglichkeiten für uns, sollte er wirklich abgeschoben werden?
würde die abschiebung vielleicht nicht auf ihn zukommen wenn ich ein kind von ihm bekommen würde?
ich würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte

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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 20.11.2006 um 22:21:44
 
Hallo,

da kommen diverse Straftatbestände zusammen, und auch Du könntest mit drinhängen, da Du ja offensichtlich von der Täuschung Deines Mannes gewusst und ihn darin unterstützt hast.

Ob Abschiebung oder "nur" Strafe wird hier wohl keiner beantworten können.

FÜR ihn spricht, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist und die Ehe gemäß GG einen besonderen Schutz genießt.
Falls Ausweisung und Wiedereinreisesperre verfügt wird, wird die Wiedereinreisesperre aufgrund der Ehe entsprechend zeitlich befristet werden.

jeany schrieb am 20.11.2006 um 21:31:28:
würde die abschiebung vielleicht nicht auf ihn zukommen wenn ich ein kind von ihm bekommen würde?

DIESE Idee verwirf bitte wieder sofort.
1. Auch ein gemeinsames Kind kann eine eventuelle Abschiebung aufgrund von Straftaten nicht verhindern
und
2. (das ist jetzt meine persönliche Meinung) finde ich es nicht in Ordnung, ein Kind nur als Mittel zum Zweck zu bekommen.

3. (auch eine persönliche Meinung und leidvolle Erfahrung meiner einen Freundin) Bitte prüfe Dich und vor allem Deinen Mann ganz genau, ob er Dich nicht nur wegen des Aufenthalts geheiratet hat. Meiner Freundin hat ihr Ehemann aus Ghana jahrelang die große Liebe vorgespielt, so lange, bis er seine Einbürgerungszusage hatte. Und dann war er weg und hat sie mit 2 kleinen Kindern sitzen gelassen. Er kümmert sich überhaupt nicht mehr um die Kinder und zahlt auch keinen Unterhalt.
Die Vorgeschichte Deines Mannes spricht -in meinen Augen- eher dafür, dass es ihm nur um den Aufenthalt geht.

jeany schrieb am 20.11.2006 um 21:31:28:
gibt es noch möglichkeiten für uns, sollte er wirklich abgeschoben werden?
In Ghana oder einem anderen Land gemeinsam leben, in das Dein Mann visumsfrei einreisen kann. Z.B. dürfte eine Einreise nach Kenya für Deinen Mann kein Problem sein.

Nichts für ungut, wenn ich dies mit meiner eigenen Meinung und Erfahrung gespickt schreibe. Du kannst Dir sicherlich denken, dass die langjährigen Schreiber in diesem Forum schon einiges gehört, gelesen und (mit)erlebt haben ...

Wichtig für Euch ist jetzt auf jeden Fall:
Absolute Ehrlichkeit
Alles was Ihr falsch gemacht habt, ehrlich und ausführlich zugeben,
vor allem auch: keine weiteren Tricks und Unehrlichkeiten.
Und dann auf Milde vor der ABH und dem Gericht hoffen ...

Viele Grüße
Janna
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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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jeany
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Antwort #2 - 20.11.2006 um 22:45:45
 
Danke für deine Antwort Janna und auch für deine ehrliche Meinung.
Verstehe natürlich deine Ansicht und habe ähnliche Fälle auch schon hundertfach gesehen und miterlebt.

Wir sind jetzt schon über 7 jahre zusammen und ich habe den vorschlag mit der heirat gemacht, nicht er. ich kann natürlich nie eine hundertprozentige sicherheit haben und letzendlich werden viele vielleicht auch denken das kann alles berechnung von ihm sein.
wer weiß ich kanns ja selbst nicht wissen. aber von meinem gefühl her würde ich sagen das er mich wirklich liebt.
auch zu einem kind drängt er mich nicht, war wieder so eine glorreiche idee von mir.

ich wußte damals übrigens nichts davon das er seinen bruder gescgickt hat, denn ich war ja nicht mehr in ghana sondern schon wieder in deutschland. habe es dann erfahren als er wieder da war, denn ich wäre fast vom glauben abgefalllen als bei der befragung in der ausländerbehörde die fotos von seinem bruder vorgelegt wurden.
ich hab mir da nichts anmerken lassen(oder es zumindest versucht) und bestätigt das der mann auf dem foto mein mann ist.

ich weiß das die meisten die das hier lesen denken werden: man ist die naiv und blauäugig!
ich liebe ihn aber und es gibt sonst wirklich nichts was er mir verschwiegen hat oder es jemals wieder tun würde, denn zum damaligen zeitpunkt empfand ich es als herbe enttäuschung und auch als trennungsgrund meiner seits.
und ich denke das hat ihn auch wachgerüttelt!

aber ich verstehe es vollkommen wenn außenstehende meine geschichte hören und zweifel an seiner liebe hegen.
und ich schreibe in einem forum und muss auch mit kritik rechnen, also bitte immer weiter so ehrlich mir gegenüber
vielen dank
liebe grüße!
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Antwort #3 - 21.11.2006 um 08:06:17
 
Heftich ...

Der Bruder wird wohl einfach abgeschoben und bei euch sind ja schon entsprechende Verfahren anhängig.
Interessant dürfte noch sein, ob dein Mann mit seiner Alias-Identität damals "nur" illegal war, oder ob dort ebenfalls Straftaten begangen wurden.

Problematisch ist sicherlich der Schleusungsvorwurf, da bei einer Veurteilung wg. Schleusung eine Ist-Ausweisung die Folge ist, die allerdings wg. der Ehe zu einer "Regel-Ausweisung" herabgestuft wird. Problematisch deshalb, weil die Schleusung nur strafbar ist, wenn man einen Vermögensvorteil davon hat (bei euch wohl nicht?) oder wenn es MEHRFACH vorkommt. Da hängt es dann evtl davon ab, ob dein Mann seinem Bruder nur einmalig bei der Einreise geholfen hat, oder ob noch mehr vorgefallen ist.

Abgesehen von den strafrechtlichen Konsequenzen und evtl. aufenthaltsrechtlichen Kons. kommt allerdings evtl. noch eine monetäre Komponente hinzu.
- Abschiebekosten deines Mannes?
- Rückzahlung unrechtmäßig erhaltener Sozialleistungen?
- Abschiebekosten des Bruders? (der Schleuser wird mW für diese Kosten in Regress genommen).

Na jedenfalls wird die von Janna angesprochene Problematik von Einbürgerung-dann-weg wohl in nächster Zukunft nicht eintreten (können), da sicherlich eine Verurteilung erfolgen wird und die Tat sicherlich mit Vorsatz geschehen ist.

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Antwort #4 - 21.11.2006 um 21:35:42
 

Das der Bruder mit seinem pass eingereist ist ist der polizei nicht bekannt.
ist schleusungsvorwurf=beihilfe zu illegalem aufenthalt?
und es ist auch nur zur einmaligen einreise des bruders gewesen und sonst kein einziges mal wieder.

mein mann hat keine strafen begangen als er als asylant hier war.
er hat auch nur drei monate als asylant im heim gelebt und ist dann wieder untergetaucht.

der bruder ist jetzt auch untergetaucht, also nicht mehr im asylheim.
es ist auch nicht bekannt das die beiden brüder sind.
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Antwort #5 - 21.11.2006 um 22:15:18
 
Zitat:
doch sein bruder wurde festgenommen und man hat natürlich seine fingerabdrücke genommen und alles flog auf!


Zitat:
Das der Bruder mit seinem pass eingereist ist ist der polizei nicht bekannt.
es ist auch nicht bekannt das die beiden brüder sind.


ok ... alles ist aufgeflogen und nichts ist bekannt.
der Bruder ist verhaftet und untergetaucht.

sorry .. ich blick nicht durch

Die Fakten raff ich zwar nicht, aber als Quintessenz bleibt wohl, dass man weder sich selbst noch nahe Verwandte belasten muss.
Denke mal, das ist das einzig positive an eurer Situation ...
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Antwort #6 - 21.11.2006 um 22:24:14
 
tschuldige hab mich falsch ausgedrückt, es flog nur auf das nicht mein mann seine fingerabdrücke fürs einreisevisum abgegeben wurden.

der bruder wurde verhaftet und nach 2 tagen wieder entlassen und ans asylheim weitergeschickt um dort einen antrag zu stellen

hoffe es ist jetzt verständlicher
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Antwort #7 - 21.11.2006 um 23:35:07
 
Bleibt ja wohl in der Familie könnte man da sagen ...

Na ja, ist jedenfalls immer noch ziemlich verworren und mehrfach strafrechtlich relevant.
Bleibt wohl nur abzuwarten und den Anwalt machen zu lassen.

Schön muss man das Ganze ja nicht finden ...
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