Hallo,
da kommen diverse Straftatbestände zusammen, und auch Du könntest mit drinhängen, da Du ja offensichtlich von der Täuschung Deines Mannes gewusst und ihn darin unterstützt hast.
Ob Abschiebung oder "nur" Strafe wird hier wohl keiner beantworten können.
FÜR ihn spricht, dass er mit einer Deutschen verheiratet ist und die Ehe gemäß
GG einen besonderen Schutz genießt.
Falls Ausweisung und Wiedereinreisesperre verfügt wird, wird die Wiedereinreisesperre aufgrund der Ehe entsprechend zeitlich befristet werden.
jeany schrieb am 20.11.2006 um 21:31:28:würde die abschiebung vielleicht nicht auf ihn zukommen wenn ich ein kind von ihm bekommen würde?
DIESE Idee verwirf bitte wieder sofort.
1. Auch ein gemeinsames Kind kann eine eventuelle Abschiebung aufgrund von Straftaten nicht verhindern
und
2. (das ist jetzt meine persönliche Meinung) finde ich es nicht in Ordnung, ein Kind nur als Mittel zum Zweck zu bekommen.
3. (auch eine persönliche Meinung und leidvolle Erfahrung meiner einen Freundin) Bitte prüfe Dich und vor allem Deinen Mann ganz genau, ob er Dich nicht nur wegen des Aufenthalts geheiratet hat. Meiner Freundin hat ihr Ehemann aus Ghana jahrelang die große Liebe vorgespielt, so lange, bis er seine Einbürgerungszusage hatte. Und dann war er weg und hat sie mit 2 kleinen Kindern sitzen gelassen. Er kümmert sich überhaupt nicht mehr um die Kinder und zahlt auch keinen Unterhalt.
Die Vorgeschichte Deines Mannes spricht -in meinen Augen- eher dafür, dass es ihm nur um den Aufenthalt geht.
jeany schrieb am 20.11.2006 um 21:31:28:gibt es noch möglichkeiten für uns, sollte er wirklich abgeschoben werden?
In Ghana oder einem anderen Land gemeinsam leben, in das Dein Mann visumsfrei einreisen kann. Z.B. dürfte eine Einreise nach Kenya für Deinen Mann kein Problem sein.
Nichts für ungut, wenn ich dies mit meiner eigenen Meinung und Erfahrung gespickt schreibe. Du kannst Dir sicherlich denken, dass die langjährigen Schreiber in diesem Forum schon einiges gehört, gelesen und (mit)erlebt haben ...
Wichtig für Euch ist jetzt auf jeden Fall:
Absolute EhrlichkeitAlles was Ihr falsch gemacht habt, ehrlich und ausführlich zugeben,
vor allem auch:
keine weiteren Tricks und Unehrlichkeiten.
Und dann auf Milde vor der
ABH und dem Gericht hoffen ...
Viele Grüße
Janna