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wie kann ich einem sich illegal Aufhaltendem helfe (Gelesen: 4.192 mal)
sonne2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.11.2006 um 22:37:44
 
[size=10]
Hallo Leute !
Ich, eine Deutsche,kenne seit etlichen Jahren einen jungen Mann. Vor ca. zwei Jahren habe ich erfahren, daß er sich illegal in Deutschland aufhält. Er kommt aus Algerien, ist mit 14 Jahren geflüchtet, erst nach Italien, und dann irgendwann nach Deutschland.
Er besitzt keinerlei Papiere, alles was er hatte, hat er verloren.
Er ist auch vor ca. drei Jahren in einem Zug festgenommen  und inhaftiert worden. Hat ca. 1 / 2 Jahr gesesen, wurde dort schwer psychisch krank. Vom Gefängniss kam er in die Psychiatrie und seit dem ist er in ärztlicher Behandlung.
Er lebt jetzt im Untergrund, will sich nicht outen,kann ich auch verstehen.
Heiraten kann ich ihn nicht, da ich verheirtatet bin und drei Kinder habe.
Wie kann ich ihm helfen ?
gibt es irgendwelche Chance, daß er hier bleiben kann ?
Er will überhaupt nicht zurück, ist doch normal.
Ich war einmal mit ihm bei einer Hilfestelle, sie haben ihm empfohlen, auszureisen, wollten ihm auch gleich das Geld mitgeben.
Hat er keine Chance hier in Deutschland normal zu leben ?
Dieses Leben, welches er führt, trägt nicht im gerinsten zur seiner gesundheitlichen Besserung, das könnt ihr Euch bestimmt vorstellen ?
Bitte, helft uns  !
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 19.11.2006 um 23:11:04
 
Hallo,

das sieht ganz schlecht aus.
Eine Chance auf ein legales Leben in Deutschland bei dieser Vorgeschichte (illegal) ist gleich Null.

Der Rat der Hilfestelle, freiwillig auszureisen, ist der beste Weg.

Das Procedere wäre folgendermaßen:
1. Nochmal die Hilfestelle aufsuchen und um Begleitung zur Ausländerbehörde (ABH) bitten (mit unbeteiligtem Zeugen dort auftauchen ist für die Klienten imho immer besser)
2. Ticket besorgen - möglichst zeitnahe Ausreise
3. mit Ticket und Begleitung zur ABH gehen und um eine GÜB (Grenzübertrittsbescheinigung) bitten
4. Ausreise.

Zu klären wäre parallel, inwieweit er wirklich keine Papiere und keinen Pass mehr hat und ob er vorher evtl. einen Pass oder ein sonstiges Ausweispapier besorgen muss.

Evtl. besteht ja die Chance, dass er in ein anderes Land reist, in das er als Algerier visumsfrei einreisen kann und sich dort eine LEGALE Existenz aufbaut.

Ich möchte Dich wirklich bitten, auf den Mann einzuwirken, dass er sich FREIWILLIG den Behörden stellt. So wie er jetzt lebt, ist das erstens kein menschenwürdiges Leben und zweitens strafbar. Er braucht nur mal irgendwo zufällig in eine Kontrolle kommen, dann sitzt er aber Ruck-Zuck in Abschiebehaft ... Es wundert mich, dass er nicht direkt vor drei Jahren abgeschoben wurde, sondern untertauchen konnte ...

Viele Grüße
Janna

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sonne2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 19.11.2006 um 23:19:52
 
hallo, danke für die Antwort !
Was mich noch bei der Geschichte ein bißchen stört, damals in dem Psychkrankenhaus, habe ich meine Adresse hinterlegt, auch für die Behörden. Bis heute hat sich keiner gemeldet, wie soll ich das verstehen ? Die wissen dann doch, daß er hier ist oder ?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 19.11.2006 um 23:28:19
 
Hallo,

WISSEN werden es die Behörden deshalb nicht unbedingt.
Sollten sie jedoch den Verdacht haben, dass Du Beihilfe zum "Untertauchen" gibst, kann es passieren, dass sie mal mit Polizeiaufgebot bei Dir auftauchen und bei Dir nach Deinem Bekannten suchen und Dich befragen.

Wie ist das gelaufen? Ist er ganz einfach aus der Haft entlassen worden - in das psych. Krankenhaus und dort ganz normal wieder entlassen worden - also nicht zurück in die Haft? Und hast Du damals gesagt, er wird nach der Krankenhausbehandlung bei Dir wohnen?
Weswegen ganz genau wurde er verhaftet?
Wie lautet das gerichtliche Urteil?

Bitte bedenke, dass auch Beihilfe zu einer Straftat (und illegaler Aufenthalt ist eine Straftat) strafbar ist. Diesbezüglich könnten also auch auf Dich negative Folgen zukommen, wenn Dein Bekannter sich nicht freiwillig outet, sondern die Behörden dahinter kommen.

Es wird sicherlich nicht leicht für ihn werden, wenn er sich outet, doch es ist der einzige wirklich gangbare Weg zurück in die Legalität.
Sollte er erwägen, HEIMLICH - also ohne GÜB - auszureisen, wird das auch sehr viel Ärger geben.

Viele Grüße
Janna
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Einbeck
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Antwort #4 - 20.11.2006 um 00:09:50
 
Kleiner Hinweis:

Denkt an Sinn und zweck des Forums, Nutzerbedingungen beachten.
Sorry hilfe für Illegale.........

Bei der ABH melden und freiwillig ausreisen.

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 20.11.2006 um 08:11:55
 
Na ja bisher waren noch keine illegalen Ratschläge dabei, der einzig sinnvolle und legale Weg wurde aufgezeigt.

Wir werden es "im Auge behalten " Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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sonne2006
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 20.11.2006 um 10:17:00
 
Entschuldigung bitte, wenn ich jetzt ein falsches Thema angesprochen habe.
Aber ich weiß einfach nicht weiter. Natürlich habe ich versucht, ihm zu erklären, daß Ausreise der beste Weg für ihn ist. Aber er will nicht. Er lebt von der Hand in den Mund, hat kein Geld. Durch seine Krankheit ist er sehr handlungsunfähig.
Er lebt sehr zurückgezogen.
Damals, nach dem Krankenhausaufenthalt, ging ihm sehr schlecht. Ein Arzt arabischer Herkunft hat ihm unentgeltlich geholfen. Und das tut noch bis heute, finde ich klasse !
Wir helfen ihm auch, soweit wir können. Aber das kann doch auf Dauer doch nicht mehr gehen !
Ihr schreibt, ich könnte mit zur Rechenschaft gezogen werden, da ich Beihilfe für einen Illegalen leiste.
Aber ist das nicht humanitäre Hilfe ????
Einfach von Mensch zu Mensch ?
Ich habe einmal gehört, daß man in Spanien zu einer bestimmten Zeit auch als Illegaler  Ausweispapiere und Bleiberecht erhalten kann, stimmt das ?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 20.11.2006 um 11:54:39
 
Zitat:
Aber ist das nicht humanitäre Hilfe ????
Einfach von Mensch zu Mensch ?

Wenn du ihm zu essen und zu trinken gibst, mag das humanitäre Hilfe sein. Wenn du ihm behilflich bist, seinen illegalen Aufenthalt zu verlängern (zB Unterkunft?) dann nicht. Wobei eine Einzeltat im Regelfall nicht bestraft wird. Anders mag es aussehen, wenn das zB fortgesetzt erfolgt.

Zitat:
Ich habe einmal gehört, daß man in Spanien zu einer bestimmten Zeit auch als Illegaler  Ausweispapiere und Bleiberecht erhalten kann, stimmt das ?

Die Spanier haben ab und zu mal sowas wie ne "Amnestie". Allerdings glaube ich kaum, dass es sinnvoll ist, jetzt zusätzlich noch illegal nach Spanien zu reisen und zu HOFFEN (denn einen Anspruch auf Amnestie gibt's nicht), dass man nicht erwischt wird und außerdem noch irgendwann (!) Amnestie erhält.

Fakt ist, dass er keine Zukunft in D (oder EU) hat. Darüber muss er sich klar sein. Und dann wäre es für ihn in seiner "Heimat" sicherlich besser als hier als Illegaler.
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 20.11.2006 um 22:00:06
 
sonne2006 schrieb am 20.11.2006 um 10:17:00:
Natürlich habe ich versucht, ihm zu erklären, daß Ausreise der beste Weg für ihn ist. Aber er will nicht.
Dass er nicht ausreisen will, wird ihm auch nicht helfen, seinen Aufenthalt hier legal zu machen.
Und je länger er illegal bleibt, desto größer das Risiko, dass er auffliegt.
Wir hatten hier kürzlich einen Thread, in dem genau das geschildert wurde. Jemand hatte den illegal hier lebenden Ausländer bei der Polizei angezeigt und dieser wurde sofort festgenommen und kam in Abschiebehaft.

Ich nehme mal an, der Mann sagt: "Mir passiert schon nichts", doch das ist imho wirklich die falsche Einstellung - und vor allem absolut unrealistisch.

Die Folgen, wenn er sich nicht freiwillig stellt, sondern auffliegt, sind tausendmal schlimmer, als wenn er sich stellt:
1. Festnahme und Abschiebehaft
2. Abschiebung
3. unbefristete Wiedereinreisesperre.

sonne2006 schrieb am 20.11.2006 um 10:17:00:
Er lebt von der Hand in den Mund, hat kein Geld.
Dies hat er imho durch seine Illegalität selbst verschuldet.

sonne2006 schrieb am 20.11.2006 um 10:17:00:
Aber ist das nicht humanitäre Hilfe ????
Du kannst nicht alles "schönreden" - Inge hat dazu ja auch schon was geschrieben.

Bitte besprecht Euch noch einmal mit der Hilfsorganisation, bei der Ihr schon einmal wart. Falls es diese Hilfsorganisation nicht mehr gibt, könnt Ihr Euch z. B. an den Caritas-Verband, das Diakonische Werk, oder den Paritätischen Wohlfahrtsverband wenden.

Klärt die Frage ob und welche Papiere der Mann hat, klärt in welche Länder er visumsfrei einreisen kann und legt bei der ABH die Karten (und ein Rückflugticket) auf den Tisch.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 21.11.2006 um 21:16:15
 
Hallo an Alle !
Ich wollte mich für Eure Tipps bedanken. Ich habe gehofft, daß es doch eine Möglichkeit gibt, daß er hier bleibt. Leider nicht.

Gestern hatten wir eine kleine Familienkonferenz. Ich habe ihm nochmal alles erklärt, mein Mann hat zum Teil Eure Beiträge übersetzt.
Es hat nichts gebracht.
Und das schlimmste ist, finde ich persönlich, seit gestern abend können wir ihn nicht mehr erreichen.  Er denkt bestimmt, daß ich ihn bei der Polizei melde.
Und ich wollte nur helfen !   

Ich glaube, das Thema ist für mich beendet.

An alle Ausländer und nicht Ausländer    Alles Gute und Vielen Dank
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