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vater meines kindes soll abgeschoben werden (Gelesen: 2.123 mal)
leyla81
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16.11.2006 um 18:34:17
 
hallo
ich hoffe hier ist jemand der mir genaueres sagen kann.
bzw der mir sagen kann was ich zu tun habe.
mein freund und vater meines kindes sitzt zur zeit in haft und da er keine´aufenthaltserlaubnis besitzt soll er bald abgeschoben werden.
da ich aber auf papieren noch verheiratet bin ist es mir nicht möglich ihn zu heiraten, jedenrfalls nicht so schnell.
kann mir jemand hier ein paar tips geben????????????
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.11.2006 um 18:42:08
 
leyla81 schrieb am 16.11.2006 um 18:34:17:
mein freund und vater meines kindes sitzt zur zeit in haft und da er keine´aufenthaltserlaubnis besitzt soll er bald abgeschoben werden.


Hmmm, Du bist deutsche Ausländerin. Ist Euer Kind deutsch? Hat er es anerkannt, und hat er auch Sorgerecht? Weiß die ABH von dem Kind?

Gruß, ULF
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leyla81
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Antwort #2 - 16.11.2006 um 18:45:03
 
also ja bin deutsche und das kind auch..
er hat das kind zwar anerkannt aber  nicht das sorgerecht...
das will ich grad machen aber wie genau weiss ich nich nicht.
denn er besitzt zur zeit weder einen pass noch eine geburtsurkunde.
dhh ich kann ihn nicht eintragen lassen
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Antwort #3 - 16.11.2006 um 18:48:30
 
Müsste nicht zuerst die Vaterschaft des Ehemanns angefochten werden? Oder ist das schon erfolgt?
Schließlich kann das Kind schlecht zwei Väter haben.
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leyla81
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Antwort #4 - 16.11.2006 um 18:52:25
 
das ist schon alles erledigt.
er hat die vaterschaft ja schon anerkannt.
nur jetzt will das standesamt die geburtsurkunde von ihm, und die ist in der türkei.
wie sieht es aus wenn ich mich jetzt scheiden lasse ist es dann überhaupt möglich so schnel wieder zu heiraten???
entschuldige bitte wenn ich etwas wirres zeug schreibe aber bin ziemlich fertig zur zeit Traurig
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Zak
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Antwort #5 - 16.11.2006 um 19:06:27
 
Hi,

befindet sich Dein Freund in Straf oder in Abschiebungshaft?

Wenn er in Strafhaft ist , müsste man wissen weswegen und
welches Strafmaß verhängt worden ist.

ende



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leyla81
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Antwort #6 - 16.11.2006 um 19:08:08
 
also er befindeet sich zur zeit in strafhaft.
er sitzt wegen erpressung unter andrem war ein sammelverfahren.
das strafmass beträgt 1 jahr 9 monate.
aber hat keinen aufenthalt
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Zak
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Antwort #7 - 16.11.2006 um 19:22:26
 
Hi again,

hat die ABH schon eine Verfügung erlassen, aus der
er ausreisepflichtig ist? Wenn ja, gem. welchem §

Wenn nein, schau dir mal die §§ 53 bis 55 AufenthG an und
berichte mal, welcher auf den Sachverhalt Deines Freundes
passen könnte. Ich frag deswegen, weil ich nicht weiß, ob vor
der aktuellen Verurteilung schon Straftaten verurteilt worden sind.

Eine schnelle Eheschließung scheidet zur Zeit wohl aus, da
Dein Freund nicht im Besitz eines Passes ist.

ende
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inge
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Antwort #8 - 16.11.2006 um 22:58:30
 
Zitat:
wie sieht es aus wenn ich mich jetzt scheiden lasse ist es dann überhaupt möglich so schnel wieder zu heiraten???

Sobald du geschieden bist, kannst du sofort wieder heiraten.
Aber ...
- es ist ein Trennungsjahr vorgeschrieben (bei Einvernehmen)
- solange dein Zukünftiger keine oder nicht alle Papiere hat, is nix mit heiraten!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.11.2006 um 15:43:46
 
leyla81 schrieb am 16.11.2006 um 18:52:25:
er hat die vaterschaft ja schon anerkannt.
nur jetzt will das standesamt die geburtsurkunde von ihm, und die ist in der türkei.


Das Standesamt zweifelt also noch an seiner Vaterschaftsanerkennung?

Ggf. kannst Du einen Notar fragen, ob er in der JVA ein gemeinsames Sorgerecht beurkundet.

Und schau mal auf Deine persönlichen Einstellungen, die sind weiterhin widersprüchlich.

Gruß, ULF
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