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In 3 Mon.nachdem Heirat ist Gefahr den Mann,das Re (Gelesen: 4.081 mal)
sevka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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07.11.2006 um 05:38:56
 
Hallo an alle von "neuerin" SmileyIch bin ne Ausländische Studentin, die vor einem Jahr ne Scheidung wegen ihren deutschen Freund eingereicht hat und im August dieses Jahres ihn geheiratet. Ich habe drei Kinder von erster Ehe. Ich würde verstehen, wenn man sagt, wie konnte ich an diese Schritte entscheiden und s.w.  Die Liebe.....Mein Mann hat immer wiederholt, daß er mich nie verlieren möchte und mit mir bleiben und natürlich er war schon am Anfang wegen meinen drei Kinder einverstanden. Und jetzt, wo ich fast zwei Monate da Heim (Usbekistan ) bin um meine Kinder abzuholen, ist etwas passiert. Plötzlich, seit zwei Wochen meldet sich mein Mann nicht mehr. Ich habe das nicht verstanden und habe seine Eltern angerufen (sie wohnen neben uns). Seine Mutter hat gesagt, daß mein Mann gerade bei den Eltern ist und ruft mich später zurück an. Was ich später von ihm gehört habe, hat mich durcheinander und in Schock gebracht. Er hat eine Frau kennengelernt und ihm ohne mich gut geht. Er möchte , daß ich zu ihm zurück nicht komme. Er hat viel Zeit gehabt und uberlegt und sich eingestellt so, daß er zu mir gar keine Gefühle hat. Wobei wie immer sagte er, so eine wie ich trifft er nie, ich super Frau und s.w. Er hat mich  so einfach im Stich gelassen. Ich habe schon mein Flugticket für Rückweg wechseln lassen, um nach Hause zu ihm früher zu kommen. Jetzt lasse ich die Kinder wieder bei meinen Eltern und die Unterlagen für Einreise meinen Kindern liegen noch bei der Dutsche Botschaft in Taschken und noch keine offiziele Absage. Ich möchte noch meine neue Familie retten. Ich tue meine bestens, obwohl alles sagt dafür, dass ich die den unzuverlässiger Mann verlassen muss. Bei mir spielen jetzt noch große Rolle meine tiefe Gefühle zu ihm.  Wie es aussieht, er hat Angst bekommen, um die Verantwortung für uns zu übernehemn. Eigentlich, so hat er reagiert nachdem er beim Ausländeramt vor zwei Wochen war, wo er selber mir per Telefon gesagt hat, daß diese Leute können wirklich Angst bringen und überreden (es ist nachdem war klar, daß seine Lohn langt nicht für alle Kinder, wo mein Bruder für alle drei Kinder sog. Verpflicht.erklär. machen lassen hat und an unser Ausländeramt geschickt).
Was erwartet mich dort, was kann erwarten und welche Rechte habe ich. Darf er mich nicht ins Haus rein gehen lassen und leben mit ihm oder sonst was? Mein Leben ist zestört. Ich fliege schon am Do- 9 Nov. und ich brauche dringend ne Hilfe. Ich kenne meine Rechte gar nicht.
Ich wäre sehr dankbar, wenn j-d mir die Tips gegeben hättet.  weinend

Sevilya
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sevka  
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Antwort #1 - 07.11.2006 um 10:08:00
 
Jetzt lass mich mal verstehen, Du hast vor 3 Monaten einen deutschen geheiratet und auch mit ihm gewohnt, bist jetzt nach Usbekistan geflogen wegen deiner 3 Kinder und auf einmal sagt Dein Mann er will Dich nicht mehr???
Welchen Aufenthaltsstatus hast Du denn?

Gruss, zzz
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Antwort #2 - 07.11.2006 um 14:32:45
 
Privet Sevilya!

Das tut mir wirklich leid für Euch, was da gerade passiert, aber vielleicht gibt's ja noch einen Ausweg.
Mir geht es allerdings wie Mick: Auch ich kann nur raten, welchen Aufenthaltssatatus du für Deutschland hast. Also ich vermute mal, du hast seit der Heirat bereits eine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland (mind. 1 Jahr). Ist das so richtig? Oder musstest Du nach der Heirat wieder ausreisen, um auch für dich ein Fzf-Visum (zur Familien-Zusammenführung) zu bekommen?
Wie auch immer: Falls du hier in Deutschland noch andere Bekannte als deinen Mann hast, wo du notfalls eine Weile wohnen kannst, könntest du ja wie geplant übermorgen nach Deutschland fliegen. Ich meine, aus der Ferne ist es für deinen Mann leicht, sich "aus der Affäre" zu ziehen, vor allem, wenn andere auf ihn einreden. Es ist ja gar nicht gesagt, dass er wirklich eine neue Frau hat - evtl. hat er wirklich nur Angst bekommen. Diese Angst könntest Du ihm vielleicht wieder nehmen, wenn Ihr Auge in Auge noch mal über alles redet.
Wie auch immer: Noch seid ihr verheiratet, der Einreisezweck wäre somit wohl okay, und du könntest versuchen, mit deinem Mann alles noch mal zu bereden.
Andererseits solltest du dich allerdings schon fragen, ob ein Mann, der seine Meinung einfach mal so schnell ändert, auf die Dauer der richtige, zuverlässige Partner für dich und die Kinder ist...
Eine Scheidung (das dauert) und die spätere Rückkehr nach Usbekistan solltest du in jedem Fall schon mal in Erwägung ziehen.

Viele Grüße und alles Gute,
Tom
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.11.2006 um 14:55:26
 
sevka schrieb am 07.11.2006 um 05:38:56:
Ich bin ne Ausländische Studentin die ... ihren deutschen Freund im August dieses Jahres ... geheiratet. ...
Er hat eine Frau kennengelernt und ihm ohne mich gut geht. Er möchte , daß ich zu ihm zurück nicht komme. Er hat viel Zeit gehabt und uberlegt und sich eingestellt so, daß er zu mir gar keine Gefühle hat. ...
Ich möchte noch meine neue Familie retten. ... Was erwartet mich dort, was kann erwarten und welche Rechte habe ich. Darf er mich nicht ins Haus rein gehen lassen und leben mit ihm oder sonst was? Ich kenne meine Rechte gar nicht.

Nun, deine Rechte sind zweierlei:

1. rein "ehetechnisch" so zu sagen richtet sich auch in diesem Fall alles nach dem Scheidungsrecht. Dazu findest du Informationen auch hier oder hier. Dein Mann hat zwar sicher nicht das Recht, dich nicht mehr ins Haus zu lassen - aber er kann es durchaus versuchen. Du kannst durchaus versuchen, deine Ehe zu retten, aber wenn dein Mann dich nicht liebt bzw. mit dir nicht leben will, kannst du nichts dagegen machen. Bei einer Scheidung ist immer anwaltlicher Beistand zu empfehlen (vielleicht einer, der sowohl Familie- wie auch Ausländerrecht kann).
2. ausländerrechtlich ist deine Lage allerdings viel schlechter, weil entsprechend § 31 (Eigenständiges Aufenthaltsrecht der Ehegatten), wird "Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft (= noch vor der Scheidung) als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn
1.        die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat ..."

Seit August sind aber gerade einige Monate vergangen. Hast du also eine AE nach § 28 (Familiennachzug zu Deutschen), Absatz 1 Satz 1 als "Ehegatten eines Deutschen", dann verlierst du diese.

Solltest du noch Studentin sein, dann wäre es eventuell möglich, deine AE "zurück zu verwandeln" entsprechend § 16 - wenn alle anderen Voraussetzungen (Bestreitung des LU aus eigenen Mitteln, ordentliches Studium, keine überzogene Studiumdauer, etc.) noch vorliegen.

Alles Gute,  Smiley Sondra

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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sevka
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Antwort #4 - 08.11.2006 um 06:43:15
 
Hallo an alle, zuerst möchte ich mich bei euch bedanken. Ich nehme in einem Forum erst mal teil, da habe ich keine Erfahrung, wollte gestern antworten, wusste nicht wie..lach, da habe ich angeklickt und da, und jetzt endlich habe ich es geschafft.
Es hilft sehr, wenn man ne Unterstützung von den Menschen, die du nicht kennst, bekommst. Was soll ich  sagen Leute, wo mein Mann bei der Ausländeramt war, während ich da Heim(Usbek..) bin, hat ne Frau (aus Ausl..aamt), die Zustimmt, ihm etwas gesat und so erklärt, daß er alles "auf die Waage" gestellt hat und überlegt hat. Und das alles nachdem wir  fast 2 Jahre zusammen sind und seit Februar dieses Jahres wohne ich bei ihm. Seine Eltern wohnen auch da, neben uns. Die Eltern mögem mich sehr, seineMutter sagte immer, die EX-Frau vin meinem Mann hat nie was seinen Eltern gemacht, geholfen und nur gerne bedienen lassen und s.w. Ich gehöre zu Frauen, die sich opfert nicht so gerne, aber öfters. Ich schreibe das alles dafür, daß viele Menschen, BEVOR etwas unternehmen, uberlegen X-MAL. Ich kann stricken, nehen, Haare schneiden, bin attraktive Frau, habe schon Diplom und mache gerade Aufbaustudium. Aber mein Mann, der...der ist "einfacher", ich möchte ihn und keinen beleidigen, aber jetzt verstehe ich, wie es so wichtig. Er hat meine frühere Familie zestört (ich bin auch schuldig, klar), nur Gott weisst, wie viel Mal habe ich ihn gefragt, ob er sicher ist.....wie viel Mal habe ich mit ihm "Schluss" gemacht, weil ...war schon einiges klar.. Ich wollte immer, daß er mich versteht, wenn er in meine Augen guckt und nicht, wenn ich immer ihm alles erkläre wie einem Kind..... unentschlossen Er hat mich nie in der Ruhe gelassen, immer wieder gekommen, telefoniert...und gebeten um ihn nicht zu verlassen und jetzt, was habe ich jetzt, NICHTS. WEnn für mich nur um reine Aufenthalterlabnis gingen wäre wie bei viele Ausländern, wäre was anderes, aber ich liebe ihn noch und das macht mich fertig.
Klar, ich habe dort in DE Freunden, sogar mein Bruder lebt in DE. Zuerst , wenn ich zurück komme, wollte ich zu meinem Mann, dann zu meinem Bruder, aber jetzt, trotzdem möchte ich nach Hause zu meinem Mann, es ist sehr schmerzlich und tut soooo Weh, ...aber...
Für Sondra: ich glaube nicht, daß mein Mann mich nicht mehr liebt, wie kann man innerhalb zwei Wochen, plötzlich so sagen, weil er mit anderer im Bett war? Vorher bei Telefongesprächen hat er mir gesagt, daß er ohne mich nicht kann, er kann mit keine Frau...und plotzlich...vielleicht doch bin ich sooo naiv in meinem Alter...Danke dir für Links, ich habe gerade die aufgemacht, aber noch nichts gelesen.
Ich habe Aufent...biwilligung als ausl..Studentin gehabt und nachdem Heirat, Erlabnis als Ehegatte einen Deutschen für ein Jahr bis August 2007.
Spielt keine Rolle, daß ich bei ihm vor der Heirat gewoht habe?
Die sog...eheliche Lebensgemeinschaft ist, wenn nur nach der Heirat?
Per Telefon seine Mutter sagte mir, Falls  wenn ich nicht bei ihm bleibe, könnte ich zu denen gehen, sie stellt mir ein Zimmer zu verfügung. Mein Mann hat eigenes Haus und seine Eltern auch. Aber wie ich verstanden habe (aus dem Innet), wenn wir nicht in eine Wohnung leben, dann sog. eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Ist das so?

Ich bin durcheinander, morgen fliege ich zurück nach DE, dann sieht man...

Leute, seit einer Woche esse ich kaum und schlafe ich kaum , habe sehr viel abgenomm..Na ja, so sind wir Frauen, naiv. Nur jetzt verstehe ich, warum ist so beliebt in DE die eigene Freiheit zu haben....Bevor man zusammen zieht, dauert.....und bis Heirat so wie so....

Noch mal herzlichen Dank an alle und wir bleiben in Verbindung, hoffe ich.

Sevilya
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sevka  
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 08.11.2006 um 08:29:21
 
Ich glaube, ich sehe nicht recht.  Schockiert/Erstaunt
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Zkai
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Antwort #6 - 08.11.2006 um 09:06:51
 
sevka schrieb am 08.11.2006 um 06:43:15:
Aber wie ich verstanden habe (aus dem Innet), wenn wir nicht in eine Wohnung leben, dann sog. eheliche Lebensgemeinschaft besteht nicht mehr. Ist das so?


Ja, das stimmt so. Es kann sogar soweit gehen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft innerhalb einer Wohnung nicht mehr besteht, weil man halt NUR noch zusammen in der Wohnung wohnt.

Das vorherige nicht-eheliche Zusammenleben zählt dabei auch nicht.

Wenn der Ausländerbehörde bekannt werden sollte, dass eure eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht, wird sie dich zur Ausreise auffordern.

Inwieweit die Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums möglich ist, müsstet ihr dann mit der örtlichen Ausländerbehörde abklären.

Aber vielleicht ändert dein Mann ja seine Meinung, wenn du vor ihm stehst.

Viel Glück,

Zkai
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Antwort #7 - 08.11.2006 um 09:07:37
 
Hallo sevka,

ja, es ist so, das mit der eghelichen Lebensgemeinschaft ist ausländerrechtlich ganz wörtlich zu nehmen.  Es ist sogar so, dass verlangt wird, dass die eheliche Lebensgemeinschaft auch "tatsächlich gelebt" wird. Das bedeutet, dass das Nicht- oder Nichtmehrbestehen der ehelichen Lebensgeneinschaft auch schon vor der rechtskräftigen Scheidung festgestellt werden kann. - Kurze Trennungszeiten (wie sie ja durchaus in manchen Ehen mal vorkommen, und danach findet man sich wieder zusammen) sollten unschädlich sein - aber das ist letztlich immer eine Frage der Einzelfallbetrachtung.

Ich wünsche Dir (trotzdem) alles Gute!

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Antwort #8 - 08.11.2006 um 09:07:41
 
bananafish schrieb am 08.11.2006 um 08:29:21:
Ich glaube, ich sehe nicht recht.  Schockiert/Erstaunt


Ehm.. und was meinst du damit?
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Antwort #9 - 08.11.2006 um 09:08:54
 
@ Zkai,

Du warst ein paar Sekunden schneller ...
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Ulf
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Antwort #10 - 08.11.2006 um 12:39:18
 
sevka schrieb am 07.11.2006 um 05:38:56:
Jetzt lasse ich die Kinder wieder bei meinen Eltern und die Unterlagen für Einreise meinen Kindern liegen noch bei der Dutsche Botschaft in Taschken und noch keine offiziele Absage.


Deine erste Ehe war außerhalb Deutschlands, wenn ich Dich recht verstehe.

Hat Dein Mann für Deine Kinder eine Verpflichtungserklärung abgegeben? Hast Du für sie das alleinige Sorgerecht?

Für mich sieht es so aus, daß, wenn Eure Trennung von Dauer sein sollte, Dein Mann Dich für die Fortdauer der Ehe bei Deinem Studium zu unterstützen hat, im Zweifel mit Mietkosten für eine separate Wohnung und Unterhalt für Essen, Kleidung, Bücher etc.

Damit solltest Du auch wieder eine Aufenthaltserlaubnis für Studienzwecke bekommen, mit den Einschränkungen der Arbeitserlaubnis.

Gruß, ULF
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Antwort #11 - 08.11.2006 um 14:23:11
 
@ Ulf:
So wie ich Sevilya im Eingangsposting verstanden habe, verfügte ihr Mann nicht über ein ausreichendes Einkommen, um auch für die Kinder die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben:
Zitat:
nachdem war klar, daß seine Lohn langt nicht für alle Kinder, wo mein Bruder für alle drei Kinder sog. Verpflicht.erklär. machen lassen hat und an unser Ausländeramt geschickt

So hat ihr Mann wohl nur für sie unterschrieben, und ihr Briuder für die drei Kids.

Viele Grüße,
Tom
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Antwort #12 - 08.11.2006 um 14:33:35
 
Look_Forward schrieb am 08.11.2006 um 14:23:11:
So wie ich Sevilya im Eingangsposting verstanden habe, verfügte ihr Mann nicht über ein ausreichendes Einkommen, um auch für die Kinder die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben:
So hat ihr Mann wohl nur für sie unterschrieben, und ihr Briuder für die drei Kids.


Hatte ich überlesen. Wenn der Mann Deutscher ist, brauchte er für sie wohl nicht zu unterschreiben.

Sie sollte jetzt sich und ihren Bruder fragen, ob die Kinder auch dann nach Deutschland sollen, wenn ihr Stiefvater nicht mit seiner Familie leben will.

Dann müßte man prüfen, ob der Wegfall der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtlich etwas am Nachzug ihrer Kinder ändert.

Gruß, ULF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #13 - 15.11.2006 um 23:09:22
 
Hallo an alle. Jetzt bin ich wieder da.  Smiley  Nun erzähle ich euch weiter... Na ja, ich bin nach Hause angekommen, aber meinen Mann habe ich in zwei Tagen später gesehen.....  Muss ich sagen, seine Eltern sind super Menschen..   Sie haben sich sehr gefreut, daß ich zurück gekommen bin und was ich gar nicht erwartet habe - die Unterstützung von denen. Ich habe zuerst nicht geglaubt, mein Mann hat sog. Hausverbot  bei seinen Eltern bekommen, nur seine Mutter ist zu ihm ab und zu gekommen und geredet, sein Vater wollte von ihm nicht mehr hören (klar nicht für immer, aber trotzdem). Kurz gesagt, wo mein Mann mich gesehen hat, konnte er nicht mehr widerstehen, als ob ich besser aussehe und s.w..... Wir haben über alles viel geredet...., aber die Gefühle zu mir hat er nicht mehr. Er sagt, so eine wie ich kriegt er nie und ich habe ihn wieder gefragt, ob er wirklich will, daß ich von ihm weg gehe - nein, will er nicht. Aber Zeit zu überlegen, zum Nachdenken braucht er schon. Er hat selber gefragt, ob er für alle drei Kinder unterschreiben soll und dann gesagt, daß wir zusammen zum Ausländeramt gehen und er unterschreibt.

Tja,  ich versuche mutig und gut zu sein... Schwirig....

Viele Grüße

Sevilya
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Antwort #14 - 17.11.2006 um 13:41:08
 
Hallo Sevilya,

na, das hört sich doch gar nicht ganz schlecht an Zwinkernd
Gib deinem Mann und dir ein paar Wochen Zeit. Wahrscheinlich wisst Ihr dann beide schon genau, wie die Zukunft aussehen soll.

Alles Gute für Euch beide!

Gruß,
Tom
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