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Trennung innerhalb gemeinsamer Wohnung EA (Gelesen: 1.603 mal)
Margit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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15.11.2006 um 17:18:53
 
Frage zu folgendem Sachverhalt :

Mein Bekannter ( Ausländer ) lebt diesen Monat 2 Jahre in Deutschland. Verheiratet mit 3 jahres Visum.
Nun hat seine Frau die Scheidung eingereicht.

Eine Trennung besteht seit Anfang Oktober innerhalb der gemeinsamen Wohnung.

Der Anwalt des Bekannten hat Scheidung wegen Härtefall abgelehnt und besteht auf das Trennungsjahr.

Mein Bekannter will in der Wohnung bleiben bis die 2 Jahre für die eigenständige Aufenthaltsgenehmigung rum sind ( Ende Nov. )

Die beiden waren schon einmal häuslich getrennt , aber ohne Meldung ca. 4 Monate ).

Die Frau hat die Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung der ABH gemeldet.

Kann er ausgewiesen werden obwohl er bis Dato in der Wohnung wohnte?


Vielen Dank
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 15.11.2006 um 17:27:48
 
Hi,

man wird nicht ausgewiesen, nur weil man sich
von seinem Ehepartner trennt.

Es kann passieren, dass die Deinem Bekannten erteilte
Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Trennung zeitlich
verkürzt wird.

Wie lange ist er denn schon im Besitz
einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Eheschließung?

Ein Getrenntleben ist auch innerhalb einer gemeinsamen
Wohnung möglich.

ende
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Margit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 15.11.2006 um 17:32:13
 
Hallo Zak und Danke,

er ist im November 2004 eingereist und hat ein Visum für 3 Jahre erhalten
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Zak
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Antwort #3 - 15.11.2006 um 17:38:05
 
Hi again,

wie schon gesagt, eine Ausweisung ist nicht
zwangsläufig mit einer Trennung oder Scheidung
verbunden.

Wenn Dein Bekannter noch kein eigenständiges Aufent
haltsrecht erworben hat, wird er das Bundesgebiet
nach der erfolgten Verkürzung der Geltungsdauer der
erteilten AE (nicht Visum, wie du schreibst) wohl verlassen müssen.

Ist ihm die AE ebenfalls im November 2004 erteilt worden?

ende
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Margit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 15.11.2006 um 17:45:06
 
Ja !

Ist aber shit kann man da nichts machen ? Er will die Scheidung ja nicht !
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 15.11.2006 um 17:49:01
 
Hi,

da wird es nicht drauf ankommen.

Zur Ehe gehören 2, zur Scheidung reicht
1er.

Die AE wurde auf Grund der geschlossenen Ehe
erteilt. Dieser Grund ist nunmehr weggefallen, da
eine eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht.

Da die zuständige ABH in Kenntnis gesetzt worden ist,
dürfte Dein Bekannter bald Post von dort bekommen.

ende
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Margit
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 15.11.2006 um 17:53:31
 
hmmmm,

OK, werde das mal weitergeben. Wird erw ohl abwarten müssen.


Danke dir erstmal.

LG Mary
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #7 - 17.11.2006 um 10:17:54
 
Hallo,

welche Staatsangehörigkeit hat der Bekannte?
Falls er Türke ist, schon seit einem Jahr bei ein-und-demselben Arbeitgeber beschäftigt ist (möglichst unbefristeter Vertrag) und somit seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, besteht noch eine Chance auf Aufenthaltsrecht.
Stichwort: Assoziationsabkommen mit der Türkei.

Inwieweit mit anderen Staaten ähnliche Abkommen bestehen, weiß ich nicht.
Also vielleicht nochmal in diese Richtung nachforschen.

Viele Grüße
Janna
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