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Familienstand (Gelesen: 1.976 mal)
Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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12.11.2006 um 18:26:57
 
Wie weist ein deutscher Staatsangehöriger, der keinen Wohnsitz mehr in D hat, seinen Familienstand nach?
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 12.11.2006 um 19:43:51
 
Hi Reni,

in dem Fall gibts keinen verbindlichen Nachweis, Zwinkernd

Wo hat er seinen gew.Aufenthalt ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 13.11.2006 um 09:08:19
 
In Indien.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.11.2006 um 09:20:26
 
Hi Reni,

dann sollte er sich in EFZ ausstellen lassen, zust. wäre m.W. das Standesamt I in Berlin.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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