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Verwirrung Aufenthaltserlaubnis (Gelesen: 4.722 mal)
Seri M.
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08.11.2006 um 22:01:03
 
Ersteinmal guten Abend an alle!

Ich bin Italienerin und habe einige Fragen zur sog. Aufenthaltserlaubnis.
Ich lebe seit 15 Jahren in Hamburg. Seit dem 5.1.2001 besitze ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis (So ein grünes Etwas mit Foto), und diese ist am 5.11.06 abgelaufen. Das heißt ich müsste sie verlängern. Ich habe einen Job und einen festen Wohnsitz etc., Deutsch kann ich auch (habe Abi mit Deutsch LK  Cool )
und fürchte mich dennoch vor dem Behördengang, da ich erstens einige Tage zu spät bin (was kann da auf mich zukommen?) und zweitens ist es grundsätzlich so, dass die Behörde immer noch mehr Papierkram braucht als man mithat.
Meine Frage aber ist eigentlich, stimmt es dass EU Bürger ein Aufenthaltsrecht haben und nicht nur eine Erlaubnis sich in D aufzuhalten? Was muss ich jetzt beantragen , eine Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis oder was ganz neues ? Und was muss ich tun um ein unbefristetes Dokument zu bekommen?Ich möchte schliesslich weiter hier leben und arbeiten.

Kann mir jemand helfen???

Vielen Dank im Voraus und schönen Abend
Seri Smiley
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Mick
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Antwort #1 - 08.11.2006 um 22:26:26
 
Hi,
die Aufenthaltserlaubnis wird es nicht mehr geben. Du
wirst eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Die wird
ohne zeitliche Befristung ausgestellt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Seri M.
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Antwort #2 - 08.11.2006 um 22:30:34
 
Mensch, das ging ja schnell! Und ich hab mir heute die Finger wundgewählt um in der Behörde die Frage zu stellen. Augenrollen

Vielen Dank, dann brauche ich ja nicht mehr befürchten, dass ich ewig zum Verlängern in die Behörde muss.... Zwinkernd

Danke

Seri
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Tippi
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Antwort #3 - 09.11.2006 um 21:30:22
 
Ist hier nicht die Daueraufenthaltskarte EU möglich?
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Antwort #4 - 09.11.2006 um 23:14:17
 
Tippi schrieb am 09.11.2006 um 21:30:22:
Ist hier nicht die Daueraufenthaltskarte EU möglich?

Nein, denn eine AE mit dem Zusatz Daueraufenthalt EU ist für Drittstaatsangehörige gedacht; hier handelt es sich aber um eine EU-Bürgerin, die sowieso EU-Freizügigkeit genießt.

Abu
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Tippi
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Antwort #5 - 09.11.2006 um 23:17:17
 
Das ist der Daueraufenthalt EG den du meinst
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Antwort #6 - 09.11.2006 um 23:20:35
 
Tippi schrieb am 09.11.2006 um 23:17:17:
Das ist der Daueraufenthalt EG den du meinst

Korrekt. Und was meinst Du bitte anderes?

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Tippi
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Antwort #7 - 09.11.2006 um 23:32:45
 
Ich meine die Daueraufenthaltskarte für EU-Angehörige
Die wird nach 5 Jahren ausgestellt
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Antwort #8 - 10.11.2006 um 00:24:06
 
Tippi schrieb am 09.11.2006 um 23:32:45:
Ich meine die Daueraufenthaltskarte für EU-Angehörige
Die wird nach 5 Jahren ausgestellt

Ich wage mal zu behaupten, daß es sowas nicht gibt. Was soll den die Rechtsgrundlage sein?

Für EU-Bürger gibt es nur die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht.

Abu
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Tippi
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Antwort #9 - 10.11.2006 um 09:05:54
 
Tja Abu, dann behaupte das mal.

Schau doch mal oben in den Gesetzen - Richtlinie 2004/38 EG  Kapitel IV - Recht auf Daueraufenthalt - nach.

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Antwort #10 - 10.11.2006 um 13:40:37
 
Mick schrieb am 08.11.2006 um 22:26:26:
die Aufenthaltserlaubnis wird es nicht mehr geben. Du
wirst eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Die wird
ohne zeitliche Befristung ausgestellt werden.


Hmm, mit der zeitnahen Ausstellung von Amts wegen scheint es bei vielen Behörden ja nicht zu funktionieren.

Gruß, ULF
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Antwort #11 - 10.11.2006 um 18:19:09
 
Tippi schrieb am 10.11.2006 um 09:05:54:
Tja Abu, dann behaupte das mal.

Schau doch mal oben in den Gesetzen - Richtlinie 2004/38 EG  Kapitel IV - Recht auf Daueraufenthalt - nach.

Schon klar, daß es ein Recht auf Daueraufenthalt für EU-Angehörige gibt.

Aber Du hattest von einer "Daueraufenthaltskarte" geschrieben. Solche gibt es aber nur für Drittstaatsangehörige, vgl. Art. 20 Abs. 1 EU-Richtlinie 2004/38 EG:
Zitat:
Artikel 20
Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen
(1) Die Mitgliedstaaten stellen den Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen und die zum Daueraufenthalt berechtigt sind, binnen sechs Monaten nach Einreichung des Antrags eine Daueraufenthaltskarte aus. Die Daueraufenthaltskarte ist automatisch alle zehn Jahre verlängerbar.


Für EU-Bürger gibt es höchstens eine entsprechende Bescheinigung, vgl. Art. 19 Abs. 1 EU-Richtlinie 2004/38 EG:
Zitat:
Artikel 19
Dokument für Unionsbürger zur Bescheinigung des Daueraufenthalts
(1) Auf Antrag stellen die Mitgliedstaaten den zum Daueraufenthalt berechtigten Unionsbürgern nach Überprüfung der Dauer ihres Aufenthalts ein Dokument zur Bescheinigung ihres Daueraufenthalts aus.

Wobei sich mir der Mehrwert dieser Bescheinigung auch noch nicht ganz erschlossen hat...

Abu
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Mick
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Antwort #12 - 10.11.2006 um 18:30:56
 
Abu schrieb am 10.11.2006 um 18:19:09:
Wobei sich mir der Mehrwert dieser Bescheinigung auch noch nicht ganz erschlossen hat...


"...ein Dokument zur Bescheinigung..." hört sich
eigentlich auch nach ein wenig mehr an...
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Antwort #13 - 23.11.2006 um 12:27:58
 
Wird denn diese sagenumwobene Bescheinigung des Daueraufenthaltes inzwischen endlich ausgestellt?
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