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Ausländerrecht >> EU- und Schengenrecht (inclusive Besuchsaufenthalte) >> Verwirrung Aufenthaltserlaubnis https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1163019663 Beitrag begonnen von Seri M. am 08.11.2006 um 22:01:03 |
Titel: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Seri M. am 08.11.2006 um 22:01:03
Ersteinmal guten Abend an alle!
Ich bin Italienerin und habe einige Fragen zur sog. Aufenthaltserlaubnis. Ich lebe seit 15 Jahren in Hamburg. Seit dem 5.1.2001 besitze ich eine befristete Aufenthaltserlaubnis (So ein grünes Etwas mit Foto), und diese ist am 5.11.06 abgelaufen. Das heißt ich müsste sie verlängern. Ich habe einen Job und einen festen Wohnsitz etc., Deutsch kann ich auch (habe Abi mit Deutsch LK 8-) ) und fürchte mich dennoch vor dem Behördengang, da ich erstens einige Tage zu spät bin (was kann da auf mich zukommen?) und zweitens ist es grundsätzlich so, dass die Behörde immer noch mehr Papierkram braucht als man mithat. Meine Frage aber ist eigentlich, stimmt es dass EU Bürger ein Aufenthaltsrecht haben und nicht nur eine Erlaubnis sich in D aufzuhalten? Was muss ich jetzt beantragen , eine Verlängerung meiner Aufenthaltserlaubnis oder was ganz neues ? Und was muss ich tun um ein unbefristetes Dokument zu bekommen?Ich möchte schliesslich weiter hier leben und arbeiten. Kann mir jemand helfen??? Vielen Dank im Voraus und schönen Abend Seri :) |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Mick am 08.11.2006 um 22:26:26
Hi,
die Aufenthaltserlaubnis wird es nicht mehr geben. Du wirst eine Freizügigkeitsbescheinigung erhalten. Die wird ohne zeitliche Befristung ausgestellt werden. |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Seri M. am 08.11.2006 um 22:30:34
Mensch, das ging ja schnell! Und ich hab mir heute die Finger wundgewählt um in der Behörde die Frage zu stellen. ::)
Vielen Dank, dann brauche ich ja nicht mehr befürchten, dass ich ewig zum Verlängern in die Behörde muss.... ;) Danke Seri |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Tippi am 09.11.2006 um 21:30:22
Ist hier nicht die Daueraufenthaltskarte EU möglich?
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Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Abu am 09.11.2006 um 23:14:17 Tippi schrieb am 09.11.2006 um 21:30:22:
Nein, denn eine AE mit dem Zusatz Daueraufenthalt EU ist für Drittstaatsangehörige gedacht; hier handelt es sich aber um eine EU-Bürgerin, die sowieso EU-Freizügigkeit genießt. Abu |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Tippi am 09.11.2006 um 23:17:17
Das ist der Daueraufenthalt EG den du meinst
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Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Abu am 09.11.2006 um 23:20:35 Tippi schrieb am 09.11.2006 um 23:17:17:
Korrekt. Und was meinst Du bitte anderes? Abu |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Tippi am 09.11.2006 um 23:32:45
Ich meine die Daueraufenthaltskarte für EU-Angehörige
Die wird nach 5 Jahren ausgestellt |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Abu am 10.11.2006 um 00:24:06 Tippi schrieb am 09.11.2006 um 23:32:45:
Ich wage mal zu behaupten, daß es sowas nicht gibt. Was soll den die Rechtsgrundlage sein? Für EU-Bürger gibt es nur die Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht. Abu |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Tippi am 10.11.2006 um 09:05:54
Tja Abu, dann behaupte das mal.
Schau doch mal oben in den Gesetzen - Richtlinie 2004/38 EG Kapitel IV - Recht auf Daueraufenthalt - nach. |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Ulf am 10.11.2006 um 13:40:37 Mick schrieb am 08.11.2006 um 22:26:26:
Hmm, mit der zeitnahen Ausstellung von Amts wegen scheint es bei vielen Behörden ja nicht zu funktionieren. Gruß, ULF |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Abu am 10.11.2006 um 18:19:09 Tippi schrieb am 10.11.2006 um 09:05:54:
Schon klar, daß es ein Recht auf Daueraufenthalt für EU-Angehörige gibt. Aber Du hattest von einer "Daueraufenthaltskarte" geschrieben. Solche gibt es aber nur für Drittstaatsangehörige, vgl. Art. 20 Abs. 1 EU-Richtlinie 2004/38 EG: Zitat:
Für EU-Bürger gibt es höchstens eine entsprechende Bescheinigung, vgl. Art. 19 Abs. 1 EU-Richtlinie 2004/38 EG: Zitat:
Wobei sich mir der Mehrwert dieser Bescheinigung auch noch nicht ganz erschlossen hat... Abu |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Mick am 10.11.2006 um 18:30:56 Abu schrieb am 10.11.2006 um 18:19:09:
"...ein Dokument zur Bescheinigung..." hört sich eigentlich auch nach ein wenig mehr an... |
Titel: Re: Verwirrung Aufenthaltserlaubnis Beitrag von Jasper am 23.11.2006 um 12:27:58
Wird denn diese sagenumwobene Bescheinigung des Daueraufenthaltes inzwischen endlich ausgestellt?
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