Hallo weisnixe,
die Situation, die Du hier schilderst, gehört zu denen, wo ich in meiner Praxis immer ganz doll aufpassen muss, mich nicht zu stark von Emotionen leiten zu lassen. - Ich denke, dass es sich hier tatsächlich um einen (atypischen) Einzelfall handelt, der auch eine Einzelfallentscheidung rechtfertigt. Allerdings wird das nach der Gesetzeslage allenfalls eine Ermessensentscheidung sein können.
Was den Nachzug, etwa der Ehefrau betrifft, denke ich, dass das nach genauer Prüfung aller Ermessensmöglichkeiten und etwas (natürlich auch) entsprechendem (Wohl-)Wollen über § 29 (3)
AufenthG möglich sein könnte. Inwieweit eine konkludente Anwendung von § 36
AufenthG in Betracht kommen könnte, vermag ich nicht zu beurteilen, da dieser sich auf "sonstige Familienanghörige" bezieht - allerdings wird hier der unbestimmte Rechtsbegriff der "außergewöhnlichen Härte" thematisiert, was in den Vorschriften zum Nachzug von Ehegatten und Kindern in der Art meines Wissens nach nicht erfolgt. Diese dürften doch aber, logisch betrachtet, nicht schlechter gestellt sein als "sonstige Familienangehörige"
Ansonsten fällt mit noch der § 23 (1) ein, nach der die oberste Landesbehörde (Innenministerium) u.a. aus humanitären Gründen anordnen kann, dass Aussländern ein Aufenthaltstitel erteilt wird. Allerdings bezieht sich diese Vorschrift dem eigentlichen Wortlaut nach immer auf bestimmte
Gruppen von Ausländern. Ob auch einzelne Ausländer von dieser Getztesvorschrift erfasst werden können ...?
Nun, ich will hier nicht sinnlos spekulieren - meine Denkansätze aber doch hier kundtun - zum einen,um selbst aus dieser Konstellation zu lernen, zum anderen, um die Experten "herauszufordern", hier zu helfen - denn, der Auffassung bin ich schon - hier ist Hilfe wirklich angesagt.
Zur Frage eines Umzugs in eine andere Stadt -
dies sollte bei Wollen aller Beteiligten (ggf. Kostenübernahmeerklärung des bisherigen Sozialleistungsträgers), wieder im Wege einer Einzelfallentscheidung, wirklich nicht unrealisierbar bleiben, wenn es für den Kranken nachweislich eine Erleichterung bedeuten würde - hinter dem Wohl des Erkrankten sollte alles andere zurückstehen können/müssen. - Ich weiß aber auch, wie schwer sich behördliche Stellen da mitunter tun ...
Könnt Ihr Euch für diesen Teil nicht noch einmal nach unmittelbarerer Unterstützung der behandelnden Ärzte etc. erkundigen?
=schweitzer=