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Befreiungsverfahren für Verl. eines Eingebürgerten (Gelesen: 1.160 mal)
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.11.2006 um 12:48:27
 
So ein Eingebürgerter jemanden aus einem Land heiraten will, das keine EFZ ausstellt, wird das Befreiungsverfahren dadurch komplizierter, indem noch Nachweise aus dem Staat angefordert werden, dem er früher angehörte?

Gruß, ULF
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ronny
Platin Member
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.11.2006 um 16:22:28
 
Hi Ulf,

solange es keine Scheidung oder ähnliches gab , unterliegt der Deutsche nur noch dem deutschen Recht Zwinkernd Also sind solche Sachen wie Ehrerbietigkeitsakt, Ledigkeitsbescheinigung etc. vom Tisch

An welche Nachweise denkst Du ?

Anzufordernde Urkunden könnten allerdings zeitnah (=aktuell) verlangt werden Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 04.11.2006 um 13:49:02
 
Moin,

ronny schrieb am 03.11.2006 um 16:22:28:
solange es keine Scheidung oder ähnliches gab , unterliegt der Deutsche nur noch dem deutschen Recht Zwinkernd Also sind solche Sachen wie Ehrerbietigkeitsakt, Ledigkeitsbescheinigung etc. vom Tisch

An welche Nachweise denkst Du ?


Bei entsprechend später Einbprgerung fehlende Ehe im Herkunftsland.

Gruß, ULF
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