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FzF auch in Ausbildung? (Gelesen: 1.289 mal)
Felix_schneider
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag FzF auch in Ausbildung?
30.10.2006 um 19:32:09
 
Hallo,

ich bin 19 jahre alt und türkische Staastbürgerin. Ich bin in Detushcland geboren und besitze die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.

Ich habe vor ein paar Wochen in der Türkei geheiratet.Mein Mann ist türkischer Staatsbürger und 25 jahre alt.

Für die Familienzusammenführung muss ich soweit ich weiss ausreichenden Wohnraum und ein geregeltes Einkommen nachweisen. Wohnraum steht zur Verfügung (meine Eltern haben ein Haus wo wir einziehen könnten und keine Miete bezahlen müssten) aber ich bin noch in der Ausbildung, d.h. ich habe kein so hohes Einkommen nur ein paar hundert Euro im Monat.

Meine Frage: Kann mein Mann nach Deutshcland zur FamzusFührung einreisen auch wenn ich mich in der Ausbildung befinde? oder Kann eine dritte Person für uns finanziell bürgen? Wird das von der Ausländerbehörde akzeptiert oder muss ich unbedingt ein geregeltes Einkommen nachweisen? verdiene zurzeit nur 250 euro denn Rest bekomme ich von meinen Eltern für meinen Unterhalt. Meine Eltern würden auch unsere Ehe finanziell unterstüzen bis mein Mann eine Arbeit findet bzw. bis ich eine Arbeit gefunden habe.

Vielen Dank für eure hilfe.

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schnucki
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Beiträge: 198
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.10.2006 um 19:41:25
 
Bei einer Familienzusammenführung ist das Einkommen nicht massgebend.
Drücke dir die Daumen... Smiley
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FzF auch in Ausbildung?
Antwort #2 - 30.10.2006 um 20:09:46
 
schnucki schrieb am 30.10.2006 um 19:41:25:
Bei einer Familienzusammenführung ist das Einkommen nicht massgebend.



Wie kommst Du da drauf ?

Zitat:
ich bin 19 jahre alt und türkische Staastbürgerin.


Zitat:
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: Deutsch



Je nachdem welche Angabe denn jetzt  stimmt, kommt es doch aufs Einkommen an Zwinkernd

Falls die deutsche Staatsangehörigkeit zutreffend wäre, käme es wegen § 28 AufenthG nicht aufs Einkommen an.

Falls die türkische zutrifft wäre wegen der §§ 5, 27 und 29 eine Sicherungs des Lebensunterhaltes einschl. der Krankenversicherung für den nachziehenden Ehemann schon vonnöten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.10.2006 um 20:10:29
 
Felix_schneider schrieb am 30.10.2006 um 19:32:09:
Hallo,

ich bin 19 jahre alt und türkische Staastbürgerin. Ich bin in Detushcland geboren und besitze die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.



Doch der Lebensunterhalt muss gesichert sein. Allerdings können auch Deine Eltern eine VE abgeben, sofern sie über genügend Einkommen verfügen.

Gruß,
J.  Zwinkernd


edit: War ich wohl zu langsam. Ich nehme an, sie ist hier nicht selbst angemeldet. (?)
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 30.10.2006 um 20:13:31
 
Zitat:
Ich nehme an, sie ist hier nicht selbst angemeldet.


Kann sein, aber ebenso irreführend Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 30.10.2006 um 22:05:58
 
Hi,

Der Unterhalt kann auch durch Deine Eltern gesichert sein, die müssten allerdings eine entsprechende Erklärung abgeben.

Tip ins Blaue:
Ich denke, Deine Eltern müssen zusätzlich zur Pfändungsfreigrenze für sie selbst noch genug über haben, um Euch dann so weit zu unterstützen, daß Ihr keinen Anspruch auf staatliche Hilfe hättet.
Wenn z.B. Dein Vater alleine verdient, müsste das schon ganz ordentlich sein.
Dabei gehe ich davon aus, daß Ihr im Sinne von Hartz4 keine Bedarfsgemeinschaft zusammen mit Deinen Eltern bilden würdet, da ihr verheiratet seid.

Allerdings ist das für mich als Laien etwas zu sportlich.

Auf jeden Fall würden Deine Eltern ihr Einkommen nachweisen müssen und wenn das nur ein einfaches Gehalt ist, könnte es als nicht ausreichend angesehen werden.

Aber um die Frage klar zu beantworten: Ja, wer Euren Lebensunterhalt sicherstellt ist egal, er muß nur sichergestellt sein.

Gruß,
Norbert


 
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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