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Erfahrungsbericht: Erfolgreich zur AE (Gelesen: 2.518 mal)
don_andres
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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25.10.2006 um 15:47:51
 
Hallo,
ich möchte mich auf diese Weise etwas für die Informationen bedanken, die ich hier erhalten habe und schildere meinen Fall, in der Hoffnung, dass die Infos dem einen oder anderen helfen.
Es ist auch ein Beispiel, dass alles sehr glatt und problemlos über die Bühne gehen kann.
Ich lud meine kolumbianische Freundin letztes Jahr per Besuchsvisum nach DE ein. Ich bin i.ü. Deutscher und wir sind beide ungefähr gleich alt. Nach Ablauf der Visumsfrist blieb sie bei Freunden in Spanien, um dort eine Weiterbildung für einige Monate zu beginnen. Sie schaltete einen Anwalt ein für die aufenthaltsrechtlichen Sachen. Aber zu Beginn war sie ohne Aufenthaltserlaubnis. Ich hing an der Decke vor Ärger. Beruflich war ich anschliessend öfters in Spanien, so dass die Beziehung weiterlief und wir uns im April entschlossen zu heiraten.
Für diesen ganzen Prozess half uns ein Anwalt, ohne wird es wahrscheeinlich schwieriger.
Auch ohne AE kann man sich in Spanien i.ü. anmelden und bekommt eine Krankenversicherungskarte. Ich habe mich dann auch angemeldet. Das sog. Empadronamiento ist absolute Voraussetzung für die Heirat.

Für die Heirat in Spanien benötigte sie:
- Pass
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde mit Apostille
- Ledigkeitsbescheinigung (1 eigene eidesstaatliche Versicherung vor der Botschaft und eine Versicherung eines Bekannten mit Apostille)
Ich benötigte:
- Meldebescheinigung aus Dt. mit Apostille
- Ledigkeitsbescheinigung. Hier reichte der Entrag auf der Meldebescheinigung aus
- Internationale Geburtsurkunde
- Pass
- zus. habe ich auch noch eine Meldebescheinigung aus Madrid vorgelegt
- Ehefähigkeitszeugnis
Letzeres hatte ich nicht dabei. Das musste ich nachreichen, was mich einige Wochen gekostet hatte, da die Dokumente meiner Freundin erst wieder vom Standesamt in Madrid geholt und dann übersetzt werden mussten.
Dafür sind 2 Versicherungen von Zeugen (inkl. Apostille) eigentlich notwendig, meine Freundin hatte nur eine, aber die Standesbeamtin hat das so ausnahmsweise akzeptiert.
Die Unterlagen waren dann Anfang Juni komplett im Standesamt in Madrid. Anfang Juli kam dann die Zusage vom Standesamt. Die Heirat wurde im übrigen von 2 Beamten und 2 Friedensrichter bewilligt. Da Scheinehen auch in Spanien sehr beliebt sind, wird da schon genau geschaut. Wir mussten aber nur eine kurze Befragung bei der Abgabe der Unterlagen machen.
Unser bekannter Rechtsanwalt hat dann für Mitte August über einen befreundeten Bürgermeister einen Heiratstermin in einem kleineren Ort in der Nähe von Madrid organisiert.  Dort haben wir dann geheiratet.
Ein paar Tage später haben wir dann die internationale Heiratsurkunde abgeholt.
Von der Arbeit der spanischen Behörden war ich beeindruckt. Sehr effizient, freundlich und schnell und das ganze ohne einen Euro Gebühren.

Nach der Heirat haben wir in der Botschaft in Madrid das Visum für FZF beantragt. Dazu waren notwendig:
- Kopie meines Passes
- Kopie ihres Passes
- Internationale Heiratsurkunde
- 2 biometrische Fotos
- Ausgefüllter Antrag (der "Antrag für Aufenthaltserlaubnis" bereits heisst)
- Meldebescheinigung, die besagt, dass die Person bereits länger als 6 Monate in Spanien gemeldet ist. Oder die Tarjeta Residencia.
Kosten waren 3 € für Kopien.

3 Wochen später bekam ich ein Schreiben von der Ausländerbehörde, dass ich mit der internat. Heiratsurkunde und meinem Pass inkl. Kopien vorbeikommen soll. Die Kopien wurden dort abgezeichnet, Fragen wurden keine gestellt und die Dame sagte mir auf Nachfrage, dass von Ihrer Seite aus alles o.k. ist.
Einen Tag später rief die Botschaft an und teilte meiner Frau mit, dass sie das Visum  abholen könne. Das machte Sie dann auch gleich und eine Woche später war Sie dann in DE.
Dort habe ich Sie beim Bürgerbüro gleich angemeldet und dort noch einmal den Antrag für die AE gestellt. Nach drei Wochen kam ein Schreiben, dass Sie den Passeinzugsschein (der Pass wird ja eingezogen) und mit einem biometrischen Foto vorbeikommen solle. Dort wurde dann gleich die AE in den Pass eingeklebt.
Und fertig ist die Geschichte. Auch die Arbeit der deutschen Behörden verlief schnell und freundlich. Nur die 60 € für das Ehefähigkeitszeugnis finde ich masslos übertrieben. Mein Eindruck ist aber auch, dass sich die Sachbearbeiter in DE auf die grundsätzliche Prüfung des spanischen Standesamtes verliessen.
So, das war mein positiver Erfahrungsbericht.
Danke und Grüße
Don Andres
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.10.2006 um 16:01:59
 
Auch hier:

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 26.10.2006 um 11:48:35
 
don_andres schrieb am 25.10.2006 um 15:47:51:
Dort habe ich Sie beim Bürgerbüro gleich angemeldet und dort noch einmal den Antrag für die AE gestellt. Nach drei Wochen kam ein Schreiben, dass Sie den Passeinzugsschein (der Pass wird ja eingezogen) und mit einem biometrischen Foto vorbeikommen solle. Dort wurde dann gleich die AE in den Pass eingeklebt.


Glückwunsch!

Welcher Paß wurde warum eingezogen?

Hatte Deine Frau bei Heirat bereits eine spanische Aufenthaltserlaubnis? Wenn ja, warum habt Ihr das Visumverfahren gewählt? Wäre doch wohl auch ohne gegangen.

Gruß, ULF
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don_andres
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Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 27.10.2006 um 13:48:22
 
Hallo,
der Pass meiner Frau wurde zur Bearbeitung der AE einbehalten. Das ist aber meiner Information nach üblich. Die Bekannten meiner Frau, die sich noch in dem Prozess befinden, laufen auch alle mit dem Einzugsschein oder einer Friktionsbescheinigung rum.

Meine Frau hatte bei der Heirat keine Aufenhaltserlaubnis. Der Anwalt hat das zwar probiert, aber auch in Spanien ist das nicht so einfach. Allerdings kann man in Spanien einen EU-Bürger trotzdem heiraten.
Deshalb haben wir ja auch das Visumsverfahren gewählt, da Sie ja keine Tarjeta de Residencia hatte, mit der man in der EU reisen kann. Und für das Visum ist nur eine Meldebescheinigung mit einer Meldedauer von mehr als 6 Monaten notwendig. Und eine Anmeldung (Empadroniamento) kann man auch ohne Aufenthalsterlaubnis in Spanien machen.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.10.2006 um 13:51:37
 
don_andres schrieb am 27.10.2006 um 13:48:22:
der Pass meiner Frau wurde zur Bearbeitung der AE einbehalten. Das ist aber meiner Information nach üblich. Die Bekannten meiner Frau, die sich noch in dem Prozess befinden, laufen auch alle mit dem Einzugsschein oder einer Friktionsbescheinigung rum.


Wie heißt der Schein denn offiziell?

Einziehung ist mehr als nur zu Prüfzwecken dabehalten. Und meistens gibt es über die Antragstellung auch eher eine Fiktions- als eine Reibebescheinigung.

Gruß, ULF
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