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Lob an ABH und erfolgreiche FZF (Gelesen: 3.599 mal)
luthien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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24.10.2006 um 10:52:34
 
Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu allen erfolgreichen Familienzusammenführungen.
Auch ich möchte eine erfolgreiche Familienzusammenführung bekanntgeben.
Mein indischer Verlobter hat aufgrund unserer Tochter eine AE für Deutschland bekommen.

Da auch ich Fragen gestellt habe und mir dieses Forum doch sehr geholfen hat (z.B. Vaterschaftsanerkennung), wollte ich mich auch mal ganz herzlich bei den Machern dieses Forums bedanken und natürlich auch bei allen fleissigen Forumsmitgliedern für ihre hilfreichen Tipps und Kommentare.

Und dann möchte ich doch auch noch was loswerden:
Ich habe EXTREM GUTE Erfahrungen mit der ABH gemacht!
Anfangs hatte ich ziemlich viel Angst, auch weil ich das Gefühl hatte, als binationales Paar steht man unter Generalverdacht. Auch hier im Forum fühlte ich mich irgendwie so, als ob ich was rechtswidriges tue... aber ich glaube, dass das eher von diesen vielen negativen Berichten kommt, die man hier und anderswo so liest. Mein Verlobter und ich haben gedacht, die ABH ist einer der schlimmsten Orte, sozusagen die Hölle für alle Ausländer und dass alle ABH-Mitarbeiter sowieso erstmal gegen einen sind.
Ich denke aber, dass es tatsächlich sehr viele schwarze Schafe gibt und die ABHler da etwas frustriert werden, nur menschlich...

Aber zurück zu meinen positiven Erfahrungen:
Wir haben den Antrag bei der Botschaft gestellt (die waren allerdings unfreundlich). Nach 3 Wochen habe ich das erste Mal bei der ABH angerufen. Da wurde unser Fall noch nicht bearbeitet. Eine Woche später habe ich nochmal angerufen und eine wirklich freundliche Mitarbeiterin wollte von mir unsere Kennenlerngeschichte wissen. Die hab ich ihr per Email geschickt mit den Telefonnummern von uns und da mein Verlobter momentan arbeitslos ist (er ist allerdings Absolvent einer der besten Business Schools Europas und wird mit einer AE in Deutschland sicherlich bald einen neuen Job haben), habe ich ihr das Kündigungsschreiben, sein Arbeitszeugnis und meinen Praktikumsvertrag mitgesendet.
Auch, wenn ja anscheinend die finanzielle Situation bei FZF zu Deutschem keine Rolle spielt. Dann habe ich ihr noch Fragen zum Wohnraum beantwortet und das wars. 3 Wochen später (gestern) habe ich nochmals angerufen und da hat mir der Chef gesagt, dass er die AE gerade genehmigt hat.

Was ich daraus schliesse, ist, dass man mit Offenheit und Kooperationsbereitschaft der ABH gegenüber sicherlich leichter zu seinem Recht kommt, als wenn man von Anfang an auf das Recht pocht, und sagt, "och diese und diese Informationen brauchen sie doch gar nicht, im Gesetz steht doch...".

Ich hatte schon ein bisschen Schiss, dass es Probleme gibt, da mein Verlobter arbeitslos ist, aber hey, ich hab nix zu verbergen und damit bin ich gut gefahren.Das Verfahren war schnell, freundlich und effizient! Und der ABHler hat sich sogar am Telefon gefreut für uns!

So, dass wollte ich mal loswerden, damit hier nicht immer nur über die bösen ABHler geredet wird.

Aber eine Frage hab ich noch:
Der ABHler hat die Zustimmung an die entsprechende Botschaft gesendet. Wie lange dauert das noch ungefähr, bis man die AE abholen kann? Und was kann er jetzt alles mit dieser AE machen? Kann er sich z.B. bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?  Gibt es irgendwo eine Liste mit allen Rechten und Pflichten, die man mit dieser AE hat?

Vielen, vielen Dank

Luthien
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Cecilia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.10.2006 um 11:04:38
 
Hallo Luthien,

ich hab eine Frage. Welches Visum hat Dein Verlobter beantragt.

Ich dachte Visum auf FZF kann man nur beantragen wenn man schon verheiratet ist ? ...

Vielen Dank für Info

ceci
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Antwort #2 - 24.10.2006 um 11:10:42
 
Cecilia, Denke ihr Verlobter hatte FZF zu seinem Kind Zwinkernd

Glückwunsch luthien, aus meinem Umkreis weiss ich das eine FZF im Normalfall relativ schnell und unkompliziert abläuft.

Gruß,

maki
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ronny
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Antwort #3 - 24.10.2006 um 11:23:02
 
Cecilia schrieb am 24.10.2006 um 11:04:38:
Hallo Luthien,

ich hab eine Frage. Welches Visum hat Dein Verlobter beantragt.

Ich dachte Visum auf FZF kann man nur beantragen wenn man schon verheiratet ist ? ...

Vielen Dank für Info



Steht doch in dem Post:

Zitat:
Mein indischer Verlobter hat aufgrund unserer Tochter (Anmerkung von mir: vermutlich deutsche Staatsangehörige) eine AE für Deutschland bekommen.


Rechtsgrundlage ====>  § 28 Abs. 1 Ziffer 3 AufenthG:

Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen

(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen
1. Ehegatten eines Deutschen, 
2. minderjährigen ledigen Kind eines Deutschen, 
3. Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.



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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.10.2006 um 11:38:48
 
luthien schrieb am 24.10.2006 um 10:52:34:
Aber eine Frage hab ich noch:
Der ABHler hat die Zustimmung an die entsprechende Botschaft gesendet. Wie lange dauert das noch ungefähr, bis man die AE abholen kann? Und was kann er jetzt alles mit dieser AE machen? Kann er sich z.B. bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern?


Jedenfalls dann, wenn er für mehr als 400 EUR arbeitet. Abgeholt wird im Zweifel der visierte Paß, die eigentliche AE gibt es dann bei Deiner heimischen ABH. Damit kann er dann auch in Schengenlad und der Schweiz umherreisen.

Gruß, ULF
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luthien
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.10.2006 um 12:18:19
 
Hallo zzzmick,

nee, war nicht in Berlin. War sozusagen eine "Provinz"ABH . Trotzdem, ich hab soviel schlechtes über ABH gelesen, da wollte ich auch einfach mal was positives schreiben. Zeigt doch auch, dass es nicht immer nur schlechte Erfahrungen gibt und es nicht grundsätzlich zu Problemen seitens der ABH kommt. So klingt das hier nämlich in vielen Threads. Und dass hat mich verunsichert.

Würd mich mal interessieren, wie die Statistiken so aussehen. Wieviel Anträge werden denn eigentlich abgelehnt? Die Mehrzahl? Warum?Wo dauert es ungewöhnlich lange? Warum?

Grüsse

Luthien
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ronny
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Antwort #6 - 24.10.2006 um 13:22:33
 
Zitat:
So klingt das hier nämlich in vielen Threads. Und dass hat mich verunsichert.


Bedenke bitte, dass hier die Leute mehrheitlich vertreten sein dürften , die Probleme haben und nicht die mit positiven Erfahrungen.

Zitat:
Würd mich mal interessieren, wie die Statistiken so aussehen. Wieviel Anträge werden denn eigentlich abgelehnt? Die Mehrzahl? Warum?Wo dauert es ungewöhnlich lange? Warum?


Mach doch (aber bitte im User-Forum) ggf. mal ne Umfrage Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #7 - 24.10.2006 um 15:55:30
 
Zitat:
nee, war nicht in Berlin. War sozusagen eine "Provinz"ABH


Von AHB in kleinen städten höre ich auch nur gutes...FZF nach 2-6 Wochen genehmigt...kommt auch manchmal daher, das die dort kaum was zu tun haben...
Bei mir hat es auch "nur" 2 Monate gedauert...aber bei uns ist manchmal die Höälle los...da kommt man Punkt 13 Uhr an...wenn abh öffnet und zieht schon Nummer 100... Schockiert/Erstaunt

Also herzlichen Glückwunsch zum Visa*g*

Änderung:
Zitat geflickt Zwinkernd sunnysunshine
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« Zuletzt geändert: 24.10.2006 um 17:12:30 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.10.2006 um 20:19:47
 
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liest man gerne
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Antwort #9 - 24.10.2006 um 20:37:37
 
Es tut wirklich gut etwas positives zu hören.

Wie sagte ich immer, als ich noch eine Firma hatte:

Ein zufriedener Kunde erzählt es allen Freunden.
Ein unzufriedener Kunder erzählt es der ganzen Welt.
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Antwort #10 - 24.10.2006 um 20:41:32
 
zzzmick schrieb am 24.10.2006 um 20:37:37:
Ein zufriedener Kunde erzählt es allen Freunden.
Ein unzufriedener Kunder erzählt es der ganzen Welt.

Guck, hier ist es umgekehrt Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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zzzmick
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Antwort #11 - 24.10.2006 um 20:43:13
 
Das meinte ich ja...es ist schön auch mal was angenehmes zu lesen...denn die Leute, bei denen alles glatt geht, von denen hört man normalerweise nichts...
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Antwort #12 - 25.10.2006 um 10:08:03
 
Ja, es ist schön, postives zu lesen. Kann fröhlich uneingeschränkt gleiches berichten. Wir hatten unsere Hochzeit am 11 August in Omsk /Ru. FZF für meine Frau hat 5 Wochen gedauert. ein grosses Lob auch der ABH in Pinneberg, sehr nette Mitarbeiter, einfach klasse!!!!


PS. Spass am Rande: Biometrische Fotos in Ru fürs FZF Visum sind "kleiner" als die, die für die AE in D. gefordert wurden. Und hier durfte mein Herzblatt auch nicht lächeln  Laut lachend Laut lachend

Waren also nochmal 9€ für "häßliche" Bilder fällig weinend weinend
Grüße, Sveta + Jens
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Antwort #13 - 26.10.2006 um 15:56:14
 
Ich kann auch nur Positives berichten. Lief alles wie am Schnürchen bei uns. Mein Mann hat sogar schon mit dem Integrationskurs angefangen. Visa hatten wir Mitte Juli beantragt. Zwinkernd
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Antwort #14 - 26.10.2006 um 16:01:29
 
Zitat:
Und hier durfte mein Herzblatt auch nicht lächeln

[offtopic]
Ansonsten wird StA "russisch" angezweifelt
[/offtopic]
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