Hallo,
erstmal herzlichen Glückwunsch zu allen erfolgreichen Familienzusammenführungen.
Auch ich möchte eine erfolgreiche Familienzusammenführung bekanntgeben.
Mein indischer Verlobter hat aufgrund unserer Tochter eine
AE für Deutschland bekommen.
Da auch ich Fragen gestellt habe und mir dieses Forum doch sehr geholfen hat (z.B. Vaterschaftsanerkennung), wollte ich mich auch mal ganz herzlich bei den Machern dieses Forums bedanken und natürlich auch bei allen fleissigen Forumsmitgliedern für ihre hilfreichen Tipps und Kommentare.
Und dann möchte ich doch auch noch was loswerden:
Ich habe EXTREM GUTE Erfahrungen mit der
ABH gemacht!
Anfangs hatte ich ziemlich viel Angst, auch weil ich das Gefühl hatte, als binationales Paar steht man unter Generalverdacht. Auch hier im Forum fühlte ich mich irgendwie so, als ob ich was rechtswidriges tue... aber ich glaube, dass das eher von diesen vielen negativen Berichten kommt, die man hier und anderswo so liest. Mein Verlobter und ich haben gedacht, die
ABH ist einer der schlimmsten Orte, sozusagen die Hölle für alle Ausländer und dass alle ABH-Mitarbeiter sowieso erstmal gegen einen sind.
Ich denke aber, dass es tatsächlich sehr viele schwarze Schafe gibt und die ABHler da etwas frustriert werden, nur menschlich...
Aber zurück zu meinen positiven Erfahrungen:
Wir haben den Antrag bei der Botschaft gestellt (die waren allerdings unfreundlich). Nach 3 Wochen habe ich das erste Mal bei der
ABH angerufen. Da wurde unser Fall noch nicht bearbeitet. Eine Woche später habe ich nochmal angerufen und eine wirklich freundliche Mitarbeiterin wollte von mir unsere Kennenlerngeschichte wissen. Die hab ich ihr per Email geschickt mit den Telefonnummern von uns und da mein Verlobter momentan arbeitslos ist (er ist allerdings Absolvent einer der besten Business Schools Europas und wird mit einer
AE in Deutschland sicherlich bald einen neuen Job haben), habe ich ihr das Kündigungsschreiben, sein Arbeitszeugnis und meinen Praktikumsvertrag mitgesendet.
Auch, wenn ja anscheinend die finanzielle Situation bei
FZF zu Deutschem keine Rolle spielt. Dann habe ich ihr noch Fragen zum Wohnraum beantwortet und das wars. 3 Wochen später (gestern) habe ich nochmals angerufen und da hat mir der Chef gesagt, dass er die
AE gerade genehmigt hat.
Was ich daraus schliesse, ist, dass man mit Offenheit und Kooperationsbereitschaft der
ABH gegenüber sicherlich leichter zu seinem Recht kommt, als wenn man von Anfang an auf das Recht pocht, und sagt, "och diese und diese Informationen brauchen sie doch gar nicht, im Gesetz steht doch...".
Ich hatte schon ein bisschen Schiss, dass es Probleme gibt, da mein Verlobter arbeitslos ist, aber hey, ich hab nix zu verbergen und damit bin ich gut gefahren.Das Verfahren war schnell, freundlich und effizient! Und der ABHler hat sich sogar am Telefon gefreut für uns!
So, dass wollte ich mal loswerden, damit hier nicht immer nur über die bösen ABHler geredet wird.
Aber eine Frage hab ich noch:
Der ABHler hat die Zustimmung an die entsprechende Botschaft gesendet. Wie lange dauert das noch ungefähr, bis man die
AE abholen kann? Und was kann er jetzt alles mit dieser
AE machen? Kann er sich z.B. bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern? Gibt es irgendwo eine Liste mit allen Rechten und Pflichten, die man mit dieser
AE hat?
Vielen, vielen Dank
Luthien