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Aufenthalt nach dem Heirat (Gelesen: 1.692 mal)
gosia
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt nach dem Heirat
22.10.2006 um 17:49:46
 
Hallo alle,
Ich bin hier ganz neu. Ich suche Rat. Ich habe schon viel rechechiert aber nicht viel gefunden. Die Beratungsstellen wissen auch nicht viel.  weinend   
Ich bin Polin, aber seit 5 Jahren wohne ich in Berlin. die erste 2 Jahre hatte ich Studenten Visum. Aber nach der Geburt meines Sohnes ( der Deutsche Staatsangehörigkeit hat) habe ich drei Jährige Aufenthalt bekommen, die ich jetzt im August verlängert habe ( wieder für drei Jahre), habe ich auch Hartz IV bezogen. Ich werde demnächst einen Polen heiraten, der auch später mein Kind adoptieren will und wir wollen hier in Deutschland bleiben.
Meine Frage lautet: ob mein zukunftiger Mann irgendweleche Aufenthalt bekommt, ob er so wie ich arbeiten kann, welche Rechte wird er haben und wenn er mein Kind adoptiert, ob ich und mein Kind die Aufenthalte nicht verlieren.

Ich weiß die Sache ist nicht so einfach.
aber ich werde sehr dankbar für Informationen, Ratschläge.
Ich bin schon wirklich hoffnungslos.

Schöne Grüße Gosia
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nixwissen
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Tiananmen - Am 4.6.1989
geschah hier nichts.


Beiträge: 1.253

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 22.10.2006 um 19:12:36
 
Hi,

Bei einer FZF zu Dir müsste der Lebensunterhalt gesichert sein, was bei Hartz4 nicht der Fall ist.
Wenn er das Kind adoptiert hat, wäre das eine FZF zu einem Deutschen (zur Personensorge des Kindes) und dann spielt Hartz4 keine Rolle mehr.
Der Vater muß der Adoption zustimmen!

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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rebdesul
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Beiträge: 22
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.10.2006 um 19:58:25
 
nixwissen schrieb am 22.10.2006 um 19:12:36:
Hi,

Bei einer FZF zu Dir müsste der Lebensunterhalt gesichert sein, was bei Hartz4 nicht der Fall ist.
Wenn er das Kind adoptiert hat, wäre das eine FZF zu einem Deutschen (zur Personensorge des Kindes) und dann spielt Hartz4 keine Rolle mehr.
Der Vater muß der Adoption zustimmen!



Wie kann ein Ausländer ein Deutsches Kind adoptieren? Wie funktioniert es? Wenn ich 4 Kinder habe kann mein ausländische Ehemann nur einen Kind adoptieren? Wie lange dauert Adoption?
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 23.10.2006 um 10:41:10
 
nixwissen schrieb am 22.10.2006 um 19:12:36:
Wenn er das Kind adoptiert hat, wäre das eine FZF zu einem Deutschen (zur Personensorge des Kindes) und dann spielt Hartz4 keine Rolle mehr.
Wenn das Kind nicht durch die Adoption die deutsche Staatsangehörigkeit verliert. Vgl. § 27 S. 1 StAG:
Zitat:
§ 27
Ein Deutscher verliert mit der nach den deutschen Gesetzen wirksamen Annahme als Kind durch einen Ausländer die Staatsangehörigkeit, wenn er dadurch die Staatsangehörigkeit des Annehmenden erwirbt.
Hängt also davon ab, ob das Kind die polnische Staatsangehörigkeit erwirbt, was sich wiederum nach polnischen Recht richtet. Ggf. im Staatsangehörigkeitsforum vertiefen.

rebdesul schrieb am 22.10.2006 um 19:58:25:
Wie kann ein Ausländer ein Deutsches Kind adoptieren? Wie funktioniert es? Wenn ich 4 Kinder habe kann mein ausländische Ehemann nur einen Kind adoptieren? Wie lange dauert Adoption?
Bitte einen neuen Thread im Personenstandsrechtsforum aufmachen.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.10.2006 um 12:38:09
 
nixwissen schrieb am 22.10.2006 um 19:12:36:
Hi,
Bei einer FZF zu Dir müsste der Lebensunterhalt gesichert sein, was bei Hartz4 nicht der Fall ist.


Gelten hier nicht die günstigeren Freizügigkeitsregelungen?

Gruß, ULF
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 23.10.2006 um 12:45:00
 
ulf schrieb am 23.10.2006 um 12:38:09:
Gelten hier nicht die günstigeren Freizügigkeitsregelungen?

Wieso sind die günstiger? Als Neu-EU-Bürger dürfte er dann nicht arbeiten udn als Nicht-Erwerbstätiger muß er ausreichende/n Existenzmittel/Krankenversicherungsschutz haben.

Abu
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 23.10.2006 um 13:13:52
 
Abu schrieb am 23.10.2006 um 12:45:00:
Wieso sind die günstiger? Als Neu-EU-Bürger dürfte er dann nicht arbeiten udn als Nicht-Erwerbstätiger muß er ausreichende/n Existenzmittel/Krankenversicherungsschutz haben.



Immerhin steht in den VAB:

Bei Vorliegen der gemeinschaftsrechtlichen Voraussetzungen gewährt das Gemeinschaftsrecht jedem Unionsbürger und seinen Familienangehörigen unmittelbar das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnsitzes im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der EU. Dies schließt das Recht ein, den
Arbeitsplatz frei von nationalen Behinderungen zu suchen und sich an einem frei gewählten Ort niederzulassen.

Der Ehepartner müßte gar nicht einmal EU-Bürger sein.

Gruß, ULF
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