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Befragung der ABH letzten 6 Nettoverdienste mitbri (Gelesen: 2.468 mal)
Saskjah
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Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Befragung der ABH letzten 6 Nettoverdienste mitbri
19.10.2006 um 20:36:45
 
Hallo Forumsmitglieder,

habe nun endlich nach 10 Monaten einen Termin bei der ABH zur Befragung.
Habe meinen Mann in der Türkei geheiratet, ich bin deutsche Staatsangehörige.
Wir haben einen Antrag auf FZF gestellt.

Ist es normal oder besser gesagt rechtens ,dass ich meine(n):
-letzten 6 Nettoverdienstbescheide
-Arbeitsvertrag
-Mietvertrag + Miethöhe + Kontoauszüge mit Mietüberweisungen
- Hochzeitsfotos (ist wohl rechtens Zwinkernd)

mitbringen muss. Also mein Nettoeinkommen beläuft sich auf keine 1000Euro im Monat und ich habe nur eine 1-Zi- Whg, aber ich kann mir ja jetzt wo mein Mann noch nicht hier ist keine 2-Zi. Whg holen bzw. leisten, da muss er ja erstmal hier sein und auch verdienen.
Wie lange kann man dann nach so einer Befragung auf Auswertung bzw. Stellungnahme warten?

Viele Grüße Saskjah

Ich warte gerne, ich habe ja Zeit   Laut lachend
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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #1 - 19.10.2006 um 21:03:40
 
Hallo,

rechtens ist es nicht, bei FzF zu einem/einer Deutschen darf das Einkommen keine Rolle spielen, allerdings mittlerweile leider scheinbar in vielen ABHs normal.
Bzgl. Mietvertrag: Es soll bei FzF keine Obdachlosigkeit vorliegen. Als Wohnraumgröße reichen pro Erwachsenem 12-13 qm (gerechnet auf Wohn- und Nutzfläche).

Es ist halt die Frage, ob Du Dich mit den Beamten anlegen willst und evtl. von daher weitere Probleme bekommen könntest, oder ob Du den zuständigen Sachbearbeitern sagst, okay, ist zwar lt. Ausländerrecht bei Familienzusammenführung zu einer Deutschen nicht nötig, aber ich bin ja kooperativ, hier habt Ihr die gewünschten Unterlagen.
Evtl. würde ich mir schriftlich bestätigen lassen, dass ich die Unterlagen vorgezeigt habe.

Sehr hilfreich ist auch, einen Zeugen mitzunehmen. Die Beamten sind immer zu zweit. Auch Du hast das Recht, Dir einen Beistand mitzunehmen.

Und - was ich auch immer wieder jedem rate - mach Dir nach jedem Kontakt mit den Behörden ein Gedächtnisprotokoll. Man weiß ja nie, was noch auf einen zukommt ...

Ich wünsche Dir und Deinem Mann, dass alles reibungslos über die Bühne geht und Ihr bald in D zusammen leben könnt.

Viele Grüße
Janna
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WuesteErde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.10.2006 um 21:40:06
 
Meime Frage dazu ist,
was ist wenn man halt diese Nachweise nicht erbringen kann?
Ist es nun rechtens oder nicht?
Ich verstehe das nicht ganz.



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Janna
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Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
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Antwort #3 - 19.10.2006 um 23:21:17
 
Hallo,

gemäß Aufenthaltsgesetz § 5, Abs. 1.1 muss der Lebensunterhalt gesichert sein siehe hier.

Aber: Bei Familiennachzug zu einem Deutschen wird gemäß § 28 siehe hier von dieser Bedingung abgesehen.

Die ABH kann zwar schon nach den Gehaltsbescheinigungen fragen, darf diese aber nicht zur Bedingung für einen Familiennachzug zu einem/einer Deutschen machen.
D.h. das FzF-Visum darf nicht wegen mangelndem Einkommen oder Sozialhilfebezug des deutschen Partners abgelehnt werden.

Wenn der Sachbearbeiter also nach diesen Nachweisen fragt, und Du sie nicht erbringen kannst, würde ich ihm freundlich erklären, dass Du das nicht kannst und warum (z.B. Schülerin / wohne noch bei den Eltern - da könnte man evtl. Bescheinigung der Eltern anbieten - schließlich ist man ja kooperativ ...).

Sollte der SB dann behaupten, dass er aufgrund dieser fehlenden oder unzureichenden Nachweise das Visum nicht erteilen kann, würde ich ihn auf § 28 des Gesetzes hinweisen.

Ich habe das im letzten Posting so "komisch" formuliert, weil ich aufgrund der hier geposteten Fragen und Erlebnisse sehe, dass die Tendenz in den ABHs immer mehr dahin geht, diese Nachweise zu fordern.

(bei meinem Mann und mir forderte der Sachbearbeiter die Vorlage des Kaufvertrages für das Haus. Er würde uns erst glauben, dass wir keine Scheinehe führen, wenn im Kaufvertrag stünde, dass mein Mann und ich das zusammen gekauft hätten, wir also beide als Eigentümer drinständen ... *grmpf* Das ging mir aber dann doch ein bisschen zu weit ...)


Liebe Grüße
Janna
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 20.10.2006 um 12:16:37
 
Janna schrieb am 19.10.2006 um 21:03:40:
Als Wohnraumgröße reichen pro Erwachsenem 12-13 qm (gerechnet auf Wohn- und Nutzfläche).

Hi Janna,
Sorry, daß ich dich leicht korrigiere  Zwinkernd. Auch die Wohnungsgröße ist bei der FzF zu Deutschen irrelevant.

Abu
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Ayse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 20.10.2006 um 12:28:17
 
ich mußte auch vor einigen tagen auskunft über meine einkünfte geben. allerdings, ohne entsprechende nachweise vorzulegen. verstehen kann ich das allerdings nicht. gerade deshalb, weil es immer heißt, daß das einkommen unabhängig von der zustimmung des visums ist. warum wird dann trotzdem immer wieder und öfter danach gefragt? ich habe die entsprechenden angaben gemacht, aber ungern. schließlich will man die beamten nicht noch ungnädiger machen, als sie ohnehin schon sind  Ärgerlich
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Saskjah
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 22.10.2006 um 13:55:40
 
Vielen Dank für die Antworten Janna Smiley , habe jemanden gefunden der mit zu der Befragung kommt, dann fühle ich mich auch gleich sicherer falls ich einen Verzweiflungsausbruch bekomme.
Ich nehme meine Unterlagen mal mit und hoffe, dass sie mir keinen Ärger machen, da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der im Februar ausläuft.

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alina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 22.10.2006 um 16:41:42
 
Hallo

du musst ja nicht sagen, dass dein befristeter Arbeitsvertrag  im Februar ausläuft. Nur falls Sie dich fragen. Du musst auch nicht dein Arbeitsvertrag mitbringen. Es ist für das Visum eh egal ob befristet etc.

Ich musste bei der Befragung auch Lohnabrechnungen und Mietvertrag mitbringen. Dies war aber rein informativ und nicht relevant für das Visa.

Wünsch dir viel Glück.


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alina
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Antwort #8 - 22.10.2006 um 16:45:18
 
Oh sorry habe übersehen, dass du ja auf Aufforderung dein Vertrag mitbringen musst.

Aber auf keinen Fall wird das Visum deswegen abgelehnt.

Ich bin damals hingegangen und habe alles abgegeben. Danach habe ich gleich erwähnt, dass dies ja nach dem Aufenthaltsgesetz nicht relevant ist.
Dann wissen die ABHler, dass du Bescheid weisst, und das steht ja auch im Gesetz.
Sie werden sich wohl ungern mit dem Gesetz einlassen.

Nochmal viel Glück.
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