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Familienzusammenführung und ALG2 für Haushaltangeh (Gelesen: 13.108 mal)
Mick
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Antwort #15 - 19.10.2006 um 17:26:36
 
Hoi,
@inge:
Nochmal: es ging nur darum festzustellen, dass die Aussage
"27 ist in Anspruchsfällen nicht relevant" falsch ist. Kann sogar
sehr wichtig werden im Zusammenhang mit § 39 AufenthV.
Aber ergal.

rebdesul schrieb am 19.10.2006 um 17:09:05:
Und noch ne frage: habe ich überhaupt Recht für 2 Wochen nach Russland fahren und soll ich das mit Meinem Sachbearbeiter besprechen/ Soll ich Ihn bevor schon sagen vohin und vofür ich fahre?
Danke Smiley

Wenn ein Antrag anhängig ist, würde eine Info eher nutzen
als schaden (falls man versucht, Dich zu erreichen). Aber das
"Reiserecht" wird Dir keiner in Abrede stellen.

Ansonsten gilt: Aus den bisher geschilderten Gründen würde
ich mir keine Sorschen machen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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inge
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Antwort #16 - 19.10.2006 um 17:48:07
 
Zitat:
Aber das "Reiserecht" wird Dir keiner in Abrede stellen.

ABH nicht, aber AA/ARGE muss (?) bei ALG2 Bezug vorher informiert/gefragt werden, oder?
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rebdesul
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Antwort #17 - 19.10.2006 um 19:59:41
 
Danke an alle Smiley
Ich habe es verstanden, das alles wird unsere Sachbearbeiter bei ABH entscheiden, weil da steht:"AE kann versagt werden", nicht "muss", sondern "kann".
Mein zukunftige Mann hat eine Schengen - Visum für Deutschland von mitte bis ende Dezember, meine Oma hat ihn zum Weihnachten eingeladet, wir haben zu erst gedacht das wir erst in Januar heiraten könnten, aber russische Standesamt hat unserer Antrag ganz schnell bearbeitet und ein früheres Termin gegeben. Kann mein Mann dann nach   dem Heirat mit Schengen - Visum nach Deutschland eizureisen und hier AE beantragen, oder mussen wir lieber bei Deutsche Konsulat in St.Petersburg Visum für Familienzusammenführung beantragen?
Wie läuft es überhaupt bei ABH? wird AE sofort ausgestellt, oder wir mussen alle Unterlagen abgeben und warten? Was können wir tun wenn es abgelehnt wird?
Enschuldigt mir so viele Fragen, ich bin einfach verzweifellt Griesgrämig
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Abu
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Antwort #18 - 20.10.2006 um 12:56:10
 
rebdesul schrieb am 19.10.2006 um 19:59:41:
Mein zukunftige Mann hat eine Schengen - Visum für Deutschland von mitte bis ende Dezember, meine Oma hat ihn zum Weihnachten eingeladet, wir haben zu erst gedacht das wir erst in Januar heiraten könnten, aber russische Standesamt hat unserer Antrag ganz schnell bearbeitet und ein früheres Termin gegeben. Kann mein Mann dann nach   dem Heirat mit Schengen - Visum nach Deutschland eizureisen und hier AE beantragen, oder mussen wir lieber bei Deutsche Konsulat in St.Petersburg Visum für Familienzusammenführung beantragen?
Da man hier schon auf den Gedanken kommen könnte, daß bei der Beantragung des Schengen-Visums unvollständige Angaben gemacht wurden, und ihr ja wg. § 27 Abs. 3 AufenthG auch ein bißchen auf den Goodwill der ABH angewiesen seit, würde ich persönlich empfehlen den Weg über das Fzf-Visum zu gehen.  

Zitat:
Wie läuft es überhaupt bei ABH? wird AE sofort ausgestellt, oder wir mussen alle Unterlagen abgeben und warten?
Ist von ABH zu ABh unterschiedlich.

Zitat:
Was können wir tun wenn es abgelehnt wird?
Widerspruch einlegen.

Abu
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Antwort #19 - 20.10.2006 um 14:55:16
 
Hi,

bei dieser Diskussion habe ich etwas das gefühl, im 'falschen Film' zu sein.

Im Grundgesetz steht doch eindeutig:

Zitat:
1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.


Dieser Satz ist doch sehr einfach und verständlich. Ich kann daraus nicht lesen, dass er für die 'Unterschicht' (um den neuen begriff mal zu verwenden) oder ALGII-Empfänger nicht gelten soll.  Das heisst ,  wenn jemand deutsche Staatsbürgerschaft hat, kann er mit seinem EhePartner, egal ob Ausländer oder nicht hier in diesem Lande wohnen.

Nach meinem Verständnis steht das GG immer noch über allen anderen Gesetzen; dies gilt auch für das Zuwanderungsgesetz.  

hge
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Antwort #20 - 20.10.2006 um 15:15:18
 
Zitat:
Nach meinem Verständnis steht das GG immer noch über allen anderen Gesetzen; dies gilt auch für das Zuwanderungsgesetz.

Jehova, Jehova ... Zwinkernd
(es tut, aber nicht absolut. Nähere Auskünfte erteilt das nächstgelegene User-Forum ... wiederholt)

Im vorliegenden Fall sind aber eh' kaum Problem zu erwarten. Nur ein Visum zur Eheschließung in D wird's wohl nicht geben, weshalb Heirat in Russland (war ja wohl sowieso der ursprüngliche Plan) und dann FZF Visum.
Vorher schon mal zur ABH gehen und 'ankündigen' und genaues Vorgehen erläutern lassen. Die freuen sich immer, wenn man um Hilfe bittet Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #21 - 20.10.2006 um 19:23:59
 
rebdesul schrieb am 19.10.2006 um 17:09:05:
Und noch ne frage: habe ich überhaupt Recht für 2 Wochen nach Russland fahren und soll ich das mit Meinem Sachbearbeiter besprechen/ Soll ich Ihn bevor schon sagen vohin und vofür ich fahre?


Du hast im Prinzip Anspruch auf eine bestimmte Anzahl Tage Ortsabwesenheit im Jahr. Du darfst sie dann nehmen, wenn Deine ALG-II-Behörde zum Zeitpunkt Deiner Anfrage keine konkreten Vermittlungsversuche für die Zeit geplant hat.

Hat sie vermutlich auch nicht, da Du einen Halbtagsjob und vier Kinder im Haus hast.

Man könnte jetzt sagen, die Kinder sollen aufeinander aufpassen...

Gruß, ULF
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Antwort #22 - 20.10.2006 um 19:51:39
 
Hat sie vermutlich auch nicht, da Du einen Halbtagsjob und vier Kinder im Haus hast.

Man könnte jetzt sagen, die Kinder sollen aufeinander aufpassen...


Nein, ein Halbstagsjob habe ich nicht, ich meinte nur wenn ich sogar einen finde wird unsere bedarf nicht bedeckt (warscheinlich habe ich mich nicht richtig ausgedruckt) ich habe vor 3 monaten 3 monaten für 1 euro gearbeitet, jetzt aber habe nichts. Mit Kindern bleibt meine Mutter, die nimmt Urlaub für die Zeit. Ich denke nur, ob meine Sachbearbeiter in Arbeitszentrum fragen wird wo ich das Geld für Auslandsreise nemmen will. Also, ich möchte wissen darf ich für Sozial geld überhaupt verreisen, oder ist das meine Sache was ich damit mache? Kann es sein das ich für die Zeitraum wo ich nicht in DE bin einfach kein Geld beckomme?
Und noch ne frage: ich soll auf dem Aufenthaltsbescheinigung und Gerichtsurteil über meine Scheidung ein Apostelle stellen, wo wird das gemacht in NRW?
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Antwort #23 - 20.10.2006 um 20:15:36
 
rebdesul schrieb am 20.10.2006 um 19:51:39:
Ich denke nur, ob meine Sachbearbeiter in Arbeitszentrum fragen wird wo ich das Geld für Auslandsreise nemmen will. Also, ich möchte wissen darf ich für Sozial geld überhaupt verreisen, oder ist das meine Sache was ich damit mache? Kann es sein das ich für die Zeitraum wo ich nicht in DE bin einfach kein Geld beckomme?


Wenn Du vorher keine Ortsabwesenheit beantragt und bewilligt bekommen hast, wird Dir für Deine Abwesenheit das ALG-II gestrichen, notfalls auch rückwirkend.

Ob Du ca. 250 EUR für ein Rückflugticket nach Petersburg investierst, ist auch dann Deine Sache, wenn Du ALG-II bekommst.

Du mußt im Arbeitszentrum oder wie das bei Euch heißt, auch nicht unbedingt angeben, wohin Du reisen willst; kann vielleicht hilfreich sein, wenn Du "familiäre Angelegenheiten in Rußland" vorbringst, muß aber nicht.

Gruß, ULF
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Antwort #24 - 20.10.2006 um 20:41:16
 
Ok, danke, Ulf Smiley
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Antwort #25 - 20.10.2006 um 23:21:46
 
Habe grade in einem anderem Portal gelesen: "wenn eine Ehe in Ausland wird ohne Ehefähigkeitzeugnis von deutsche Standesamt geschlossen - dann wird das in Deutschland nicht akzeptiert"
Stimmt das? Russische Standesamt verlängt von mir kein Ehefähigkeitzeugnis, sonder nur ein Aufenthaltsbescheinigung, wit haben extra nachgefragt, soll jetzt trotzdem ein Ehefähigkeitzeugnis beim Standesamt beantragen?
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Antwort #26 - 23.10.2006 um 10:27:55
 
rebdesul schrieb am 20.10.2006 um 23:21:46:
Habe grade in einem anderem Portal gelesen: "wenn eine Ehe in Ausland wird ohne Ehefähigkeitzeugnis von deutsche Standesamt geschlossen - dann wird das in Deutschland nicht akzeptiert"
Stimmt das?


Jedenfalls nicht immer in der Behördenpraxis. Hast Du eine Fundstelle?

Gruß, ULF
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Antwort #27 - 23.10.2006 um 10:45:18
 
rebdesul schrieb am 20.10.2006 um 23:21:46:
Habe grade in einem anderem Portal gelesen: "wenn eine Ehe in Ausland wird ohne Ehefähigkeitzeugnis von deutsche Standesamt geschlossen - dann wird das in Deutschland nicht akzeptiert"


Es kann, muß aber nicht sein. Umgekehrt ist natürlich das EFZ eine gewisse Garantie dafür, dass die Eheschließung akzeptiert wird.

Beispielsweise, wäre eine vorherige Anerkennung einer Scheidung in Deutschland erforderlich, könnte es ohne EFZ zumindest zu nicht unerheblichen Verzögerungen bei der FZF komen.

Mir ist allerdings auch nur ein "Staat" bekannt, wo es nach dem dortigen Familienrecht einen Nichtigkeitsgrund/ Aufhebungsgrund  darstellt, dort ohne das deutsche EFZ zu heiraten ======> Kosovo.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #28 - 23.10.2006 um 12:19:34
 
Mein Freund war bei Standesamt in St.Petersburg, die haben ihn aufgeschrieben das ich mus vorlegen
1. Gerichturteil über der Scheidung meine erste Ehe (mit Apostille begläubigt)
2. Bescheinigung das ich unverheiratet bin auch mit Apostille (der hat extra nachgefragt was für ein Bescheinigung die han ihn als Beispiel ein Aufenthalsbescheinigung gezeigt)
3. Mein Reisepass
das ist alles. Ich habe gedacht, wenn die Ehe in Russland gesetzlich geschlossen wird, dann ist das schon okay für deutsche Behörde. Warum  soll ich ein EFZ beantragen, wenn die ihn von mir nicht verlangen?
Ich war Heute bei ABH habe meine Situation geschildet, mir wurde gesagt das es sehr selten in der Praxis vorkommt das wegen Sozialhilfe für Familienangehörige AE für ausländische Ehehgatte versagt wird. Wir mussen aber nachweisen das wir wirklich aus Liebe heiraten. Ich glaube alle gemeinsame Fotos die wir in 3 Jahren haben, Visunvermerke in meinem und seinem Reisepass reichen schon...oder? Mehr können die jetzt auch nicht sagen, aber das ist schon beruigend. Jetzt habe ich ganz gutes Gefühl und hoffe das bei uns alles klapt.
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Antwort #29 - 23.10.2006 um 14:15:29
 
Hallo,
Genau mit den eben von Dir beschriebenen Papieren habe ich gerade in Omsk im August geheiratet. Du mußt Die russische Hochzeitsurkunde mit Apostille in Deutschland beim Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt/Standesamt (Je nach kommunaler Organisation in deiner Stadt) vorlegen. Die Urkunde mit Apostille muß von einem eidestattlichen Übersetzer in Deutschland übersetzt sein. Damit ist eine russische Ehe in D. anerkannt.

Das kostet übrigens nichts! un dhat bei mir 5 Minuten gedauert!
Viele GRüße
Sveta + Jens
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