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Ausländer Arbeitslosengeldberechtigt? (Gelesen: 1.740 mal)
DennisHH21
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17.10.2006 um 09:54:50
 
Hallo Aus Hamburg.
Es geht um folgendes:
Meine Freundin kommt aus Polen.Wir bekommen ein Kind, welches im Februar das Licht der Welt erblicken wird Smiley.
Momentan arbeitet Sie als Schausteller( Schaustellervertrag bis Ende Dezember)
Vaterschaftsanerkennung ist schon erledigt.
Ich möchte Ihr nach dem Vertrag Hartz4 beantragen (Alg 1 nicht möglich, weil wir nur auf 10 Monate Arbeit kommen.
Ich fühle mich momentan stark überfordert und weiss nicht so recht wo ich anfangen soll.
Frage:Gibt es für Ausländer, die den Status eines Schausteller haben überhaupt Alg/2.??
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Sondra
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.10.2006 um 10:29:33
 
DennisHH21 schrieb am 17.10.2006 um 09:54:50:
Meine Freundin kommt aus Polen.Wir bekommen ein Kind ... im Februar ... Vaterschaftsanerkennung ist schon erledigt.*

Ich möchte Ihr nach dem Vertrag Hartz4 beantragen ... Frage: Gibt es für Ausländer, die den Status eines Schausteller haben überhaupt Alg/2.?**

* Damit bekommt sie nach der Geburt des Kindes eine AE entsprechend
Zitat:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 dem ausländischen ...
3.      Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.

In diesem Fall
Zitat:
(5) Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Der Arbeitsmarktzugang ist kraft Gesetzes uneingeschränkt gewährleistet. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist für die Erteilung nicht erforderlich.

** Damit steht sie so zu sagen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und ist auch berechtigt ALG II zu beantragen / bekommen. Nicht "als Ausländer, die den Status eines Schausteller haben", sondern als Mutter eines deutschen Kindes.

Gruß  Smiley Sondra
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Ralf
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Antwort #2 - 17.10.2006 um 11:45:24
 
Sondra schrieb am 17.10.2006 um 10:29:33:
... und ist auch berechtigt ALG II zu beantragen / bekommen. ...


Wobei es hier aber auch entscheidend auf die Einkommensverhältnisse von
DennisHH21 ankommt. Zwinkernd
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DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 17.10.2006 um 12:36:16
 
Okay hört sich erstmal gut an.
Ich fasse noch einmal zusammen.
Wenn das Kind in Deutschland zur Welt kommt und der Vater Deutscher ist bekommt Sie eine AE und hat somit das Recht ALG zu beantragen,richtig?
Meine Einkommensverhältnisse sehen so aus: Azubi Smiley
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DennisHH21
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.10.2006 um 13:12:36
 
Das Baby kommt Ende Februar.
Vertrag läuft bis Ende Dezember.
Was machen wir in der Zwischenzeit?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 17.10.2006 um 13:18:40
 
DennisHH21 schrieb am 17.10.2006 um 13:12:36:
Das Baby kommt Ende Februar.
Vertrag läuft bis Ende Dezember.
Was machen wir in der Zwischenzeit?


Ggf. Duldung und §§ 1 Abs. 1 Ziff. 4 und 4 Asylbewerberleistungsgesetz.

Gruß, ULF


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