Hallo Janey, vielen Dank für die Antwort!!
Meinst Du die erste Antwort von DOC? Ich bin auch davon ausgegangen, aber die Botschaft war anscheinend nicht der Meinung.
Ich habe vor der Abreise meiner Freundin auch beim
ABH bei uns extra nach der Angelegenheit gefragt, und dann wurde mir gesagt, dass sie Mitte Oktober wieder einreisen darf.
Meine Freundin hat trotzdem, um Ärger bei der Einreisekontrolle zu ersparen und einen vergeblichen 24-stündigen Flug (Hin und Zurück) zu vermeiden, bei der Botschaft einen Rat geholt. Dann wurde ihr gesagt, dass sie erst ab 10. Nov. in D wieder einreisen darf.
Leider hat sie dieses Mal die Teilnahme an der Tagung aufgeben müssen. Sie wollte kein Risiko eingehen.
Und wie ist es denn mit dem Fall?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082758198Ich weiß nicht, wie der Fall ausgegangen ist, aber demnach soll es offensichtlich zu dieser Angelegenheit unterschiedliche Meinungen geben.
Wenn sie trotzdem nach D gekommen wäre, hätte sie eventuell mit solcher Beschuldigung oder im schlimmsten Fall mit eiener Zurückweisung im Flughafen rechnen müssen?
An welche Behörde hätten wir uns eingentlich am besten wenden sollen?
Grüße
Layla