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Wiedereinreise nach dem Studienaufenthalt (Gelesen: 1.106 mal)
Kleinekiefer
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wiedereinreise nach dem Studienaufenthalt
14.10.2006 um 18:03:47
 
Hallo Info4a-Team!

eine Freundin von mir, japanische Staatsbürgerin, hat ca. zwei Jahre lang in D als Doktorandin studiert. Sie hat fast alles geschafft, was sie sich vorgenommen hat, genug Materiale für ihre Disertation gesammelt und ist am 10. Aug. glücklich nach J zurückgekehrt.  Durchgedreht
Sie wollte eigentlich Mitte Oktober nochmal hier sein, um an einer internationalen Tagung teilzunehmen. Ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in Tokio hat ihr aber erzählt, dass sie erst ab 10. Nov in Deutschland einreisen darf. Stimmt das?
Ich dachte immer, dass das 3-Monate-Regel des Schengener Durchführungsübereinkommens unabhängig von dem nationalen Aufenthaltsgesetz ist. Ich meine, sie darf sich trotz ihres (mehl als) 90-tägigen Aufenthaltes im letzten sechs Monaten im nächsten sechs Monaten ohne weiteres max. 90 Tage in den Schengen-Ländern aufhalten. Oder irre ich mich?
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 14.10.2006 um 18:42:58
 
Hallo Layla,

hier dürfte die Antwort versteckt sein. Es geht zwar um andere Länder, aber der Sachverhalt ist so ziemlich der gleiche und die Antwort von DOC dürfte Deine Frage beantworten.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1117616009

Gruß, J.  Smiley
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Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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Kleinekiefer
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wiedereinreise nach dem Studienaufenthalt
Antwort #2 - 15.10.2006 um 00:30:40
 
Hallo Janey, vielen Dank für die Antwort!! Durchgedreht
Meinst Du die erste Antwort von DOC? Ich bin auch davon ausgegangen, aber die Botschaft war anscheinend nicht der Meinung.
Ich habe vor der Abreise meiner Freundin auch beim ABH bei uns extra nach der Angelegenheit gefragt, und dann wurde mir gesagt, dass sie Mitte Oktober wieder einreisen darf.
Meine Freundin hat trotzdem, um Ärger bei der Einreisekontrolle zu ersparen und einen vergeblichen 24-stündigen Flug (Hin und Zurück) zu vermeiden, bei der Botschaft einen Rat geholt. Dann wurde ihr gesagt, dass sie erst ab 10. Nov. in D wieder einreisen darf.
Leider hat sie dieses Mal die Teilnahme an der Tagung aufgeben müssen. Sie wollte kein Risiko eingehen.  Griesgrämig

Und wie ist es denn mit dem Fall?  http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1082758198
Ich weiß nicht, wie der Fall ausgegangen ist, aber demnach soll es offensichtlich zu dieser Angelegenheit unterschiedliche Meinungen geben.
Wenn sie trotzdem nach D gekommen wäre, hätte sie eventuell mit solcher Beschuldigung oder im schlimmsten Fall mit eiener Zurückweisung im Flughafen rechnen müssen?
An welche Behörde hätten wir uns eingentlich am besten wenden sollen?


Grüße
Layla
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