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Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses / Scheidung (Gelesen: 1.666 mal)
david
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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11.10.2006 um 19:23:39
 
Hallo alle Zusammen,
Ich lebe seit 7 jahren in Deutschland und bin seit 1Jahr und 7 monaten mit einer Deutsche verheiratet, Vor 2 wochen hat sich meine Frau von mir getrennt. Ich habe in Deutschland studiert und habe seit ende  April 2006 eine meiner Qualifikation entsprechende Stelle (Sofware Entwickler: unbefristeter Arbeitvertrag).
Da ich kein eigenständiges Aufenthaltsrecht habe, möchte ich wissen wie es bei mir weitergehen wird. Soll ich ein Arbeitserlaubnis beantragen um mein Vertrag vorzusetzen(mein aufenthaltserlaubnis läuft mitte Dezember ab)? Wird die Arbeitsmarktprüfung stattfinden.
mfg
David
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #1 - 11.10.2006 um 20:15:14
 
Hi david,

dumm glaufen weil Du mit dem § 31 AufenthG den Nagel auf den Kopf getroffen hast , sorry Zwinkernd

Wenn ich Rechtsanwalt wäre und Deinen Fall vertreten müßte, würde ich folgendes vorschlagen:

Beantrage bei Deiner ABH eine AE nach§ 18 AufenthG. Die ABH muß zwar in dem Fall, weil es vorher noch nicht erfolgt ist, die Zustimmung der ArbAgentur einholen Diese hat bisher ja noch keine Arbeitsmarkt - Prüfung machen können.

Dann sollte man beantragen, dass die Agentur den § 7 BeschVerfVO anwendet und angesichts der Besonderheit Deines Falles auf eine Arbeitsmarktprüfung verzichtet.

Viel Glück Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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david
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.10.2006 um 18:22:51
 
Danke ronny!
es ist echt dumm gelaufen, soll ich vielleicht am besten einen Antwalt einschalten oder geht es auch ohne? Ich habe nächtste woche einEN Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart um die  Situation darzustellen. Bin mittlerweile voll im stress da ich nicht weiß was auf mich zukommt.
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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 12.10.2006 um 20:00:17
 
Hi David,

versuch es ohne, stelle den Antrag wie ich es vorgeschlagen habe, und wenn das nicht zum Erfolg führt, kannst Du immer noch einen einschalten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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pingula
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Antwort #4 - 12.10.2006 um 20:09:41
 
Hi David,

vielleicht könnte es helfen, wenn dein derzeitiger Arbeitgeber dir einen Brief mitgibt, in dem er festhält, dass du unverzichtbar bist und du super integriert bist. Vielleicht kann er auch darauf verweisen, dass eine Einarbeitung eines neuen Mitarbeiters sehr lange dauert.
Vielleicht macht dein Chef das ja, wenn du ihm die Situation schilderst. Zwinkernd

Dein Chef könnte ja auch die gleiche Stellungnahme an die Agentur für Arbeit weitergeben.

In unserer Firma wurde das sehr häufig gemacht, da wir viele ausländische Mitarbeiter hatten, ob das viel genützt hat weiß ich allerdings nicht!

Viel Glück!

pingula
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