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Werde ich jetzt nach 40 J. eifach so abgeschoben!! (Gelesen: 3.821 mal)
erci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Werde ich jetzt nach 40 J. eifach so abgeschoben!!
11.10.2006 um 18:45:44
 
Ich habe ein Riesen Problem!!!

Ich bin Türkischer Staatsbürger und Lebe seit 40 Jahren in Deutschland und bin 43 Jahre alt.
Ich bin von der Türkischen wehrdienst noch nicht befreit, und genau das ist mein Großes Problem.
Mein Reisepass ist nur bis 05.11.2006 gültig bzw. von Türk-Konsulat verlängert worden. Die Türk-Konsulat sagt mir ich muss erst mein Wehrdienst angelegenheit klären, das heisst also mich freikaufen (7500 Euro) oder es absolvieren.

Die sache ist nähmlich, ich habe weder 7500 Euro übrig oder erspartes.
Ich habe in der vergangenheit sehr viel pech im Leben gehabt war sehr tief abgestürzt so etwa seit 6 Jahren bemühe ich mein Leben wieder in de Griff zubekommen, es ist mir auch zur 70% gelungen (Ich bin sehr Stolz drauf)
Ich habe kürzlich die Einbürgerung beantragt aber das Ausl-amt möchte es mir nicht geben.
Grund 1.) Früher polizeilich aufgefallen das letzte mal vor 7 Jahren (Bagatell)
Grund 2.) weil ich Harz4 empfänger bin.

meine frage lautet eigentlich - Wenn mein Pass am 05.11.2006 abläuft und nicht verlängert wird , werde ich dann automatisch Staatenloser und ich kann den Staatenlosenpass beantragen oder wie verhält sich die sache.
PS: Mein Anwalt sagt wenn mein Pass nicht mehr gültig ist bin ich Automatisch staatenlorer, ich wpllte einfach mal eine 3 te oder 4te meinung dazu holen.
Die angelegenheit ist mir lebenswichtig meine zukunft steht im Spiel.
PS:Meine Ehefrau ist Deutsche und wir sind seit 1988 Verheirater.
mir ist eigentlich egal ob ich als Deutscher Türke oder sonstiger Staatsangehöriger in Deutschland weiter bleibern darf.
meine befürchtung ist wenn mein Pass abgelaufen ist das mich die Ausländerbehörde dann abschiebt oder ähnliches.

weinend weinend weinend hä? hä?
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Hartmut
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch + Ehefrau: Vietnam
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Antwort #1 - 11.10.2006 um 19:01:17
 
Hallo Erci,

Du bist mit einer deutschen Frau verheiratet , das heißt so einfach darf Dich die Ausländerbehörde nicht abschieben. Zwinkernd
Verlierst Du automatisch Deine türkische Staatsbürgerschaft, falls Dein Paß nicht verlängert wird? Kenne mich mit türkischem Recht nicht aus.

Gruß

Hartmut
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Janey
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.10.2006 um 19:06:19
 
Hallo,

staatenlos bis Du nicht, wenn Du keinen gültigen Pass hast. Denn Du gibst ja nicht Deine Staatsangehörigkeit auf.
Die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer kommt m.E. auch nicht in Betracht.
§ 5 Abs.1+2 AufenthV

(1) Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

(2) Als zumutbar im Sinne des Absatzes 1 gilt es insbesondere,

3. die Wehrpflicht, sofern deren Erfüllung nicht aus zwingenden Gründen unzumutbar ist

Ich würde Dir raten, das Gespräch mit Deiner ABH zu suchen. Evtl. gibt es noch Gründe (z.B. Kinder), die die Erfüllung der Wehrpflicht unzumutbar machen. Hier ist wirklich sehr auf die individuelle Situation abzustellen.
Aber: Abgeschoben wird nicht so schnell.  Zwinkernd

Gruß, J.  Smiley

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 12.10.2006 um 10:07:01
 
@ Janey,

vielleicht ist das von hier aus nicht beantwortbar aber: Ist es denn zumutbar, dass jemand, der 43 Jahre alt ist noch hinsichtlich Erfüllung der Wehrpflicht "antreten" muss, wenn darauf bislang offenbar kein Wert gelegt worden ist? Ist das Alter hier, unabhängig davon, ob Kinder da sind oder nicht, nicht für sich schon ein Grund, der ein ausnahmsweises Vorgehen (der deutschen Behörden) rechtfertigen würde?

=schweitzer=
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #4 - 12.10.2006 um 10:15:15
 
Ist sicherlich ne Einzelfallentscheidung. Für ihn spricht sicherlich das Alter, sein langer Aufenthalt in D und evtl. Kinder (wenn entsprechend jung). Gegen ihn sprechen sicherlich die 25 Jahre, in denen er den Wehrdienst hätte ableisten können.
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brickbat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 12.10.2006 um 10:47:26
 
Erci: keine Sorge, so schnell wird man nicht abgeschoben. Smiley
Zu Deinen Fragen:
1. Durch den Ablauf des Passes wirst Du nicht staatenlos, wenn Dir Dein Rechtsanwalt diese Auskunft tatsächlich gegeben hat, solltest Du Dich nach einem anderen umsehen. Die Türkei hat bis vor einiger Zeit Personen, die den Wehrdienst nicht abgeleistet haben, aus dem Staatsverband `herausgeworfen´, diese Regelung gibt es aber inzwischen nicht mehr.
Ohne Paß kannst Du lediglich den Besitz der Staatsangehörigkeit nicht mehr dokumentieren. Folglich kannst Du auch keinen Staatenlosenpaß bekommen.

2. Die Frage des Wehrdienstes macht die Beantragung eines neuen Passes nicht unzumutbar. Es ist ja nicht so, daß sich die türkischen Behörden bisher nicht für Deine Wehrpflicht interessiert hätten. Türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in D. können unter bestimmten Voraussetzungen vom Wehrdienst zurückgestellt werden, das entbindet sie aber nicht von der Wehrpflicht. Früher oder später muß man den Dienst ableisten, oder sich freikaufen. In der Türkei ist das eben auch bei 43-jährigen noch so und da werden die deutschen Behörden nicht behaupten, das sei unzumutbar, und einen Ausweisersatz ausstellen. Es handelt sich um innertürkisches Recht in das sich die deutschen Behörden -schon aus zwischenstaatlichen Gründen- nicht einmischen werden.  Vielleicht kannst Du einen Kredit aufnehmen, oder mit dem Konsulat Ratenzahlung vereinbaren. Möglicherweise kann auf die Zahlung des Betrages unter besonderen Umständen -wie z. B. Sozialhilfebezug o. ä.- auch verzichtet werden. Wie auch immer: Du wirst die Sache mit den türkischen Behörden klären müssen.
Wenn Du einfach keinen neuen Paß beantragst, wird das ausländerrechtlich wahrscheinlich keine allzugroßen Folgen haben -keinesfalls wirst Du daraufhin abgeschoben werden. Allerdings wirst Du auch nicht eingebürgert werden, weil dafür 1. ein gültiger Paß und 2. die Entlassung aus dem türkischen Staatsverband notwendig ist, die Du ohne Wehrdienst auch nicht bekommen wirst. Weiterhin wirst Du nicht verreisen und auch sonst nichts unternehmen können, wofür Du einen gültigen Paß brauchst.
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erci
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 24.10.2006 um 08:28:28
 


Ich wäre über mehr feedbacks dankbar..!!

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schweitzer
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Antwort #7 - 24.10.2006 um 08:37:31
 
Hallo erci,

ich verstehe nicht, weshalb Du Deine Ausgangsfragen hier nun alle einfach wiederholst. Ich denke, dass insbesondere brickbat Dir doch viele Antworten auf Deine Fragen gegeben hat. Das dahinter stehende Problem mit dem Wehrdienst wird hier keiner lösen können, weil die Forderungen des türkischen Staates von hier aus niemand in Frage stellen oder lösen kann. - Eine Abschiebung musst Du nicht befürchten - alles andere ist hier nicht zu regeln, denke ich. Oder hast Du weitergehende Fragen?

=schweitzer=
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