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Schengenvisum 1 Monat, neues Visum nach 2 Wo? (Gelesen: 1.106 mal)
DanielK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Schengenvisum 1 Monat, neues Visum nach 2 Wo?
09.10.2006 um 19:14:25
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl Konsequenzen der Länge eines Schengenvisums und hoffe, einer von euch kann mit weiterhelfen.
Hier der Sachverhalt: Ich bin Deutscher, meine Freudin ist Serbin. Sie ist zur Zeit mit einem Touristenvisum in Deutschland (Schengenvisum C). Wir hatten vor, einen Monat lang durch Deutschland, Belgien und die Niederlande zu reisen. Dementsprechend hat meine Freundin ein Schengenvisum C für die Dauer von einem Monat beantragt und erhalten.
Ihr Aufenthalt neigt sich nun seinem Ende entgegen und sie wird in 1 Woche nach London, ihrem Studienort, zurückkehren. Sie hat allerdings vor, in 3 Wochen (d.h. 2 Wochen nach ihrer Ausreise aus Deutschland) für weitere 2 Wochen nach Deutschland/ Belgien zu kommen.
Ein Antrag auf Visumsverlängerung kommt nicht in Betracht, da a) keine schwerwiegenden Gründe vorliegen und b) muss sie aufgrund von Prüfungen in London die Schengenstaaten eh verlassen muss.

Das Problem:
Generell käme die Beantragung eines weiteren Schengenvisums in Betracht. Allerdings ist mir unklar, wie die Regelung, max. 3 Monate pro Halbjahr in einem Schengenland sein zu dürfen, ausgelegt wird: Darf man sich als Drittausländer max. 3 Monate pro Halbjahr in Schengenländern aufhalten, aber diesen Zeitraum mit mehreren kürzeren Visa auffüllen? Oder gilt vielmehr, dass man nach einem einmonatigen Aufenthalt eine genausolange "Pause" einlegen muss: Es heisst ja, dass man nach 3 Monaten Schengenaufenthalt  3 Monate nicht einreisen darf. Darf man nach einem 1monatigen Aufenthalt auch 1 Monat nicht in ein Schengenland mit Schengenvisum einreisen?
Kurz gesagt: Darf meine Freundin, die ein 1-monatiges Schengenvisum besaß, nach 2 Wochen ausserhalb des Schengenbereiches mit einem neuen Visum, mit dem sie unter 3 Monaten pro Halbjahr bleibt, wieder einreisen? Wird ein neues Visum in solchen Fällen überhaupt ausgestellt?

Ich finde die einschlägigen Gesetzestexte hier (für mich als Laien) nicht besonders klar. Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen.
Falls es einen Einfluss auf den Sachverhalt haben sollte:
-Meine Freundin hat ein Studentenvisum für Großbritannien bis einschl. Januar 2007 und ist in London wohnhaft.
-Ich habe hier im Forum gelesen, dass es einen Unterschied zwischen Touristen- und Besuchsvisum gibt. Das jetztige Visum meiner Freundin ist ein Touristenvisum. Sie hat keine Hoteladresse, Kontaktadresse oä angeben müssen. Für den geplanten 2-wöchigen Aufenthalt würde sie allerdings in meiner Wohnung wohnen, d.h. ich würde sie dann einladen (Besuchsvisum).


Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe,


Daniel

Darf sie also nachdem sie
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 09.10.2006 um 19:29:38
 
Hi,
die Erteilung ist möglich, sie braucht hierfür nicht einen
Monat außerhalb Schengen zu sein. Ob es denn erteilt
wird, liegt latürnich im Ermessen der Botschaft.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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DanielK
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.10.2006 um 19:46:23
 
Hi,

vielen Dank für die extrem schnelle Antwort.
Ein Mitarbeiter der ABH meines Wohnorts gab mir heute die Auskunft, meine Freundin müsse 1 Monat außerhalb der Schengenstaaten sein, wolle sie wieder einreisen. Ich kann einen Hinweis darauf im Gesetz aber nicht finden und bin froh, dass du diese Meinung von prof. Seite untersützt.

Daniel
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