ulf schrieb am 09.10.2006 um 11:13:57:Für "wilde Ehe" gibt es keine Aufenthaltsgenehmigung, und beim Kind kommt es nicht zuletzt darauf an, ob sie das alleinige Sorgerecht hat.
Gruß, ULF
Das stimmt natürlich, aber das ist noch nicht alles. Ich bin mir zu 99% sicher, dass das alleinige Sorgerecht nicht dazu berechigt, das Kind aus der Russischen Föderation herauszubringen.
Sweit ich weiß - und ich kenne viel dt.-russ. Paare, meine Frau kommt ebenfalls aus der RF - bedarf es der expliziten Zustimmung des Kindesvaters, damit die Mutter das Kind mitnehmen darf. Das selbst dann, wenn der Vater das Kind nie gesehen hat und auch keinen Unterhalt leistet.
Leider ist es sehr häufig so, dass die Väter versuchen, aus solchen Situationen Kapital zu schlagen und die Mütter erpressen.
Mir sind mindestens zwei Fälle bekannt, wo sich die Paare aus diesem Grunde entschließen mussten, ihr Leben dauerhaft in Russland zu führen.
Genauere Auskünfte und Erfahrungsberichte rund um das Thema bekommt man von den Teilnehmern des Russlan-Forums (in dt. Sprache) unter
http://www.aktuell.ru/forum/viewforum.php?f=34Ferner stellt sich die Frage, ob es sinnvoller ist, vor der Übersiedlung in Russland zu heiraten und die Frau dann mit einem FZF-Visum herzuholen.
Ich würde die bejahen, da es hier in D immer Probleme mit der Ledigkeitsbescheinigung bzw. der Anerkennung von Scheidungen gibt.
Steht jedoch genug Zeit zur Verfügung, die nötigen Dokumente zu besorgen und die erforderlichen amtlichen Schritte abzuwickeln (Befreiung von der Verpflichtung zur Vorlage eines
EFZ durch das OLG und dann Antrag auf Eheschließungsvisum), dürfte die Zeit einer sonst mehrmonatigen Trennung zu umgehen sein.
Aber das alles von Russland aus zu organisieren, dürfte sehr schwierig sein.
Gruß,
Zeppelin