Hallo Faruk,
Zeugenaussagen sind natürlich wichtig. Seine engsten Freunde haben die Frau ja gesehen und können für ihn aussagen.
Außerdem denke ich, ist der Frau gar nicht bewusst, welche Folgen diese Anzeige für sie selbst haben kann. Denn im Falle einer Scheinehe (wenn sie das behauptet) hat sie sich genauso strafbar gemacht und wird ein Verfahren mit vermutlich Geldstrafe bekommen. Wenn die Geldstrafe entsprechend hoch ist, wird das auch im Führungszeugnis vermerkt, was ihr Probleme im weiteren Leben bringen kann.
Vielleicht sollte er oder jemand, auf den die Frau eher hört, ihr mal diese Folgen, die es für sie selbst hat, erklären.
Sollte sie wirklich bei der
ABH Anzeige erstatten, könnte man verlangen, dass sie eine "eidesstattliche Versicherung" (eV) darüber ablegt. Eine falsche Eidesstattliche Versicherung kann nämlich gemäß § 156 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (bei vorsätzlicher Tat - und sie behauptet es ja mit Absicht) bestraft werden.
Sollte sie eine eV abgeben, müsste Anzeige wegen Verdachts auf Abgabe einer falschen eV erhoben werden. Dann muss der Mann beweisen, dass es keine Scheinehe war. Also Zeugen beibringen, sonstige gemeinsame Unternehmungen benennen evtl. Tickets -soweit noch vorhanden- vorlegen etc.
Evtl. könne diese "Androhung", dass man eine eV mit allen strafrechtlichen Folgen von ihr fordern wird, sie von ihrem Vorhaben abbringen.
Viele Grüße
Janna