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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> NE
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Beitrag begonnen von faruk am 08.10.2006 um 23:08:35

Titel: NE
Beitrag von faruk am 08.10.2006 um 23:08:35
Schon wider ich.Erstmal danke für eure Hilfe.Mein Freund war mit Deutsche verheiratet Scheidung war im Aug 2005,im Aug dieses Jahres hat er eine NE gekriegt jetzt will er wieder heiraten eine Bosnierin.Seine Ex war schon immer eifersüchtig aber jetzt kommts da sie es erfaren hat das er heiraten will droht sie ihm das sie zu AB geht und dotr sagt das es nur eine Scheinehe war.Jetzt ist der mit den Nerven am ende.Kann er die NE verlieren wenn die Ex die AB ürgendwie überzeugt das es eine Scheinehe war?Sie hat seine ganze Sachen damals wo er ausgezogen ist behalten Bilder usw.Kontakte hat er kaum zu Ausenwelt gehabt da sie sehr und auf jeden eifersüchtig war.                                                                                                  Danke  Danke

Titel: Re: NE
Beitrag von Mick am 08.10.2006 um 23:17:23
Hi,
wenn die ABH überzeugt ist, dass eine Scheinehe vorlag,
ist m.E. eine Rücknahme der Aufenthaltstitel unausweis-
lich.
Zur Vorbeugung: Es dürfte müßig sein, darüber zu diskutieren,
ob es vorliegend dazu kommen wird, da die Einzelheiten nur
einseitig dargestellt werden können.

Titel: Re: NE
Beitrag von faruk am 08.10.2006 um 23:38:11
Danke für die schnelle Antwort.Es ist sehr schwer da er weis das er nicht in der Hand hat.Seine Frau ist nie mit ihm in urlaub (zu seine Eltern )gefahren,nur seine engste Freunde kennen sie und von ihren Freunden haben ihm ein paar nur am Anfang gesehen wo sie noch normal war.Was kann er da machen wenn es dazu kommt?               G R Ü S S E!!!!!!!!!!!!!                                                            

Titel: Re: NE
Beitrag von Mick am 09.10.2006 um 00:14:45

faruk schrieb am 08.10.2006 um 23:38:11:
Was kann er da machen wenn es dazu kommt?


Hoi,
es bleibt ihm nichts anderes, als es so zu schildern, wie
es war. Für seine Angaben sollte er dann Zeugen be-
nennen. Nach drei Jahren Ehe sollte sowas möglich sein.

Titel: Re: NE
Beitrag von Janna am 09.10.2006 um 00:19:01
Hallo Faruk,

Zeugenaussagen sind natürlich wichtig. Seine engsten Freunde haben die Frau ja gesehen und können für ihn aussagen.

Außerdem denke ich, ist der Frau gar nicht bewusst, welche Folgen diese Anzeige für sie selbst haben kann. Denn im Falle einer Scheinehe (wenn sie das behauptet) hat sie sich genauso strafbar gemacht und wird ein Verfahren mit vermutlich Geldstrafe bekommen. Wenn die Geldstrafe entsprechend hoch ist, wird das auch im Führungszeugnis vermerkt, was ihr Probleme im weiteren Leben bringen kann.
Vielleicht sollte er oder jemand, auf den die Frau eher hört, ihr mal diese Folgen, die es für sie selbst hat, erklären.

Sollte sie wirklich bei der ABH Anzeige erstatten, könnte man verlangen, dass sie eine "eidesstattliche Versicherung" (eV) darüber ablegt. Eine falsche Eidesstattliche Versicherung kann nämlich gemäß § 156 StGB mit bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe (bei vorsätzlicher Tat - und sie behauptet es ja mit Absicht) bestraft werden.
Sollte sie eine eV abgeben, müsste Anzeige wegen Verdachts auf Abgabe einer falschen eV erhoben werden. Dann muss der Mann beweisen, dass es keine Scheinehe war. Also Zeugen beibringen, sonstige gemeinsame Unternehmungen benennen evtl. Tickets -soweit noch vorhanden- vorlegen etc.

Evtl. könne diese "Androhung", dass man eine eV mit allen strafrechtlichen Folgen von ihr fordern wird, sie von ihrem Vorhaben abbringen.

Viele Grüße
Janna

Titel: Re: NE
Beitrag von faruk am 09.10.2006 um 18:27:49
Ich danke euch sehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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