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Scheinehe??? (Gelesen: 5.923 mal)
beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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04.10.2006 um 21:31:41
 
hallo, ich hätte da ne frage, ich muste zur ABH und das Geld für die Überprüfung zahlen, danach sollte ich ein Blatt ausfüllen mit verschiedenen Fragen, über die Namen unserer Trauzeugen....usw. und dann habe ich gefragt wie lange das ungefähr mit dem Visum dauert, und die ABH Mitarbeiterin hat mir gesagt das hängt von der dortigen deutschen Botschaft ab, aber die deutsche Botschaft hat mir geschrieben sie bräuchten die Zustimmung der ABH, also bevor ich das Geld überwiesen hatte. Hat nun die ABH ihre Zustimmung gegeben oder nicht? Wie kann ich mich da erkundigen? Denn die ABH Mitarbeiterin hat nichts gesagt außer dass die Botschaft entscheidet wann das Visum erteilt wird.Ich habe der ABH Mitarbeiterin eine Email geschrieben, mit Lesebestätigung, und seit Montag will sie einfach nicht anworten, was kann ich jetzt tun? Und wann weiß ich, dass die uns ne Scheinehe unterstellen?
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.10.2006 um 12:49:31
 
beti schrieb am 04.10.2006 um 21:31:41:
seit Montag will sie einfach nicht anworten, was kann ich jetzt tun? Und wann weiß ich, dass die uns ne Scheinehe unterstellen?


Beti, Dienstag war Feiertag. Das heißt die Sachbearbeiterin hatte grade mal (bis heute) 2,5 Arbeitstage.
Ich verstehe, dass Du ganz schnell Bescheid haben willst, allerdings haben die ABH-Sachbearbeiter auch noch jede Menge andere Akten zur Bearbeitung vielleicht auch noch Publikumsverkehr.
Von daher bitte etwas Geduld haben.

Wie kommst Du darauf, dass Euch die ABH eine Scheinehe unterstellen sollte? Liegen Verdachtsmomente vor?

Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass das Wort "Scheinehe" erst einmal wohl eher selten fällt. Da wird eben noch weiterer Klärungsbedarf angekündigt, wenn der ausländische Ehepartner schon in D ist wird ihm nur eine Fiktionsbescheinigung erteilt.

Erfahren würdest Du es definitiv, wenn ein ablehender Bescheid kommt. Da dürften die Gründe drin stehen.

Also, probier bitte, Dir ein bisschen weniger Sorgen zu machen.
Die Sache geht jetzt scheinbar ihren normalen Gang. Und lass den Sachbearbeitern auch ein bisschen Zeit für ihre sonstigen Akten ...

Viele Grüße
Janna


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Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.10.2006 um 21:12:49
 
Mal allgemein zum Ablauf:

Visumsantrag auf der Botschaft. Weiterleitung an die ABH zur
Stellungnahme.

Wenn die ABH zustimmt, ist das mal die halbe Miete, die Botschaft
entscheidet aber letztlich und ist nicht an die Zustimmung der ABH
gebunden.

Umgekehrt: wenn die ABH schon ablehnt, darf die Botschaft das
Visum nicht erteilen.

Klar soweit?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.10.2006 um 20:01:49
 
fons schrieb am 05.10.2006 um 21:12:49:
Umgekehrt: wenn die ABH schon ablehnt, darf die Botschaft das
Visum nicht erteilen.


Wenn das AA den anschließenden Prozeß verliert, kann es dann den Rechträger der ABH zur Kostenerstattung heranziehen?

Gruß, ULF
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2006 um 08:48:31
 
beti schrieb am 04.10.2006 um 21:31:41:
hallo, ich hätte da ne frage, ich muste zur ABH und das Geld für die Überprüfung zahlen,

für welche Überprüfung mustest du den Geld bezahlen?

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #5 - 07.10.2006 um 10:23:25
 
Zitat:
für welche Überprüfung mustest du den Geld bezahlen?



Stichwort: Problemstaatenregelung, vermutlich hat diese ABH das zumindest geschnallt Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #6 - 07.10.2006 um 10:41:30
 
habe ich mir auch schon gedacht, aber warum weis beti das dann nicht?
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beti
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Antwort #7 - 07.10.2006 um 14:10:39
 
ich musste das Geld für die Urkundenüberprüfung zahlen, weil Pakistan ein Problemstaat ist. Die ABH-Mitarbeiterin hat mir geantwortet: Sie wird die Stellungnahme am Montag zur deutschen Botschaft faxen, und was da drin steht, wird sie mir am Montag schreiben. Ich habe Angst weinend
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 07.10.2006 um 17:11:12
 
ich verstehe das so, dass die Urkundenprüfung jetzt erst anlaufen soll?
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beti
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Antwort #9 - 07.10.2006 um 19:53:32
 
Nein, die Urkundenüberprüfung ist abgelaufen, das Ergebnis wurde der zuständigen ABH gesendet, nun sollte ich die Gebühr überweisen für die Überprüfung, was ich letzte Woche getan habe, und ein paar Fragen beantworten, aber ich weiß immer noch nicht, ob die ABH meine Hochzeit anerkannt hat oder nicht, und die ABH Mitarbeiterin meint, dass sie mir erst am Montag bescheid geben wird, weil sie dann die Stellungnahme der deutschen Botschaft faxen will. Ich weiß nicht warum sie mir jetzt nichts sagen kann?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 08.10.2006 um 05:50:08
 
es geht jetzt wohl darum, ob die Urkundenprüfung für euch positiv verlaufen ist. Da hat dann wohl auch das zuständige Standesamt was zu sagen. Vielleicht hatte auch die ALB noch Rückfragen an die Botschaft, welche noch nicht beantwortet wurden oder die Botschaft hat bei der Urkundenprüfung noch was gefunden, was in die Entscheidung mit einbezogen werden muss. Da gibt es viele Möglichkeiten, von denen die Scheinehe nur eine wäre. Ich denke, dass du geduldig sein und abwarten must.
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Antwort #11 - 08.10.2006 um 11:46:49
 
Nach meinen Erfahrungen heißt das, dass die Prüfung negativ verlaufen ist, sie eine entsprechende Stellungnahme abgegeben hat und deine Reaktion am Telefon nicht miterleben möchte.Natürlich frücke ich dir sämtliche Daumen, dass ich Unrecht haben; aber so sehen die Erfahrungen trotzdem aus.
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beti
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Antwort #12 - 08.10.2006 um 18:07:24
 
ich habe aber garnicht mit der ABH-Mitarbeiterin telefoniert. Morgen weiß ich Bescheid,da wird sie mir auf meiner Email antworten, dann melde ich mich auf jeden Fall bei euch allen, die ich sooooooooooooo lieb gewonnen habe Smiley
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Antwort #13 - 09.10.2006 um 18:32:49
 
also irgendwie möchte sie einfach nicht antworten, ich warte mal noch ein paar tage und dann melde ich mich wieder bei euch:)
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beti
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Antwort #14 - 11.10.2006 um 13:50:19
 
hallo, ich brauch eure hilfe, die frau will sich einfach nicht melden von der ABH, aber sagt mal, wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 11.10.2006 um 13:56:49
 
beti schrieb am 11.10.2006 um 13:50:19:
hallo, ich brauch eure hilfe, die frau will sich einfach nicht melden von der ABH, aber sagt mal, wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?



na, wenn dem so wäre, bräuchte man ja kein Urkundenprüfung mehr. Hat euch eigendlich niemand aufgeklärt wofür die da ist und warum sie gemacht wird oder hast du nur deinen Männe nicht verstanden? Zwinkernd
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Antwort #16 - 11.10.2006 um 14:01:17
 
Eine (ausländerrechtliche) Scheinehe ist eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe, die allerdings nicht zum Zweck des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurde, sondern von beiden (!) Partnern nur deshalb um dem Ausländer einen Aufenthaltstitel zu beschaffen.

Da eine Scheinehe also nur durch die Intentionen der Beteiligten entsteht, gibt es gegen das Bestehen einer Scheinehe also kaum ein Dokument.

Dokumente: Die mussten ja offensichtlich vor Ort geprüft werden. Vertrauensanwalt? Ist die Überprüfung der Dokumente denn bereits abgeschlossen? So etwas soll ja mitunter auch mehrere Wochen (evtl Monate) dauern.
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Antwort #17 - 11.10.2006 um 14:39:47
 
Ich hatte das gleiche Problem und habe bei der AHB einfach immer wieder angerufen. Wir hatten das Interview am 30.08.2006 und am 09.10.2006 hat mein Mann endlich sein Visum erhalten. Die AHB hat nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine positive Stellungsnahme an die zuständige Botschaft geschickt und die hat innerhalb von 3 Tagen meinem Mann das Visum ausgehändigt.
Ich kann bei Problemen seitens der Ausländerbehörde nur den Rat geben, immer an den nächsten Vorgesetzten zu gehen. Wir mussten da ziemlich weit gehen und hatten viel Ärger, aber es hat sich gelohnt. Viel Glück und ich hoffe, dass ihr bald das Visum bekommt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.10.2006 um 17:28:20
 
beti schrieb am 11.10.2006 um 13:50:19:
wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?


Der Notar beurkundet nicht die Absicht, eine ernsthafte eheliche Lebensgemeinschaft führen zu wollen.

Gruß, ULF
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beti
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Antwort #19 - 14.10.2006 um 21:07:21
 
nun die ABH Mitarbeiterin hat die mir gesagt dass die Stellungnahme positiv ist, und sie hat versucht es der deutschen Botschaft zu faxen, war aber leider nicht möglich, hat jetzt nach köln gefaxt, ich glaub zum Bundesverwaltungsamt, und die sollten es weiter schicken, nun sind zwei Tage vergangen, wann wird die deutsche botschaft reagieren? soll ich warten oder denen auch noch schreiben, und wann weiß ich ob die deutsche botschaft ein Visum ausstellt?
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Antwort #20 - 15.10.2006 um 06:37:59
 
Hi Beti, Nun bist Du über den Berg Augenrollen
Im Bundesverwaltungsamt kannst Du selber anrufen und Dich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Bei mir im August war danach binnen 1 Woche die Papiere in der Botschaft (1 Vorabfax sogar binnen 2 Tagen) und das Visum konnte meine Frau dann sofort abholen

Grüße, Jens
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Antwort #21 - 15.10.2006 um 17:59:39
 
@Jens
an wen kann ich mich da wenden beim Bundesverwaltungsamt? ich war auf der Homepage, aber ich hab nicht gefunden, wer jetzt genau für meinen fall zuständig ist. oder hast du noch zufällig die nummer?
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Antwort #22 - 15.10.2006 um 18:00:43
 
vielleicht Herr [...]
Tel. [...]

Änderung:
Edit: Persönliche Daten von Behördenmitarbeitern haben hier nichts zu suchen, sorry. Ruft doch einfach beim BVA an und fragt euch durch.
Ralf
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« Zuletzt geändert: 15.10.2006 um 18:11:57 von Ralf »  
 
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Antwort #23 - 22.10.2006 um 21:18:09
 
sorry wußte nicht, dass die daten nichr veröffentlich darf, aber hab dort angerufen und nachgefragt, die haben mir gesagt, dass die positive stellungnahme zur zuständigen Botschaft am 12.10. gefaxt wurde, und nun meldet sich einfach nicht die botschaft bei meinem Mann, daraufhin habe ich der botschaft gefaxt (am Freitag,20.10), da mir die Frau aus der Botschaft vor einem monat schrieb, sobald die stellungnahme vorliegt wird sich die botschaft unverbindlich mit meinem Mann in kontakt setzen...was soll ich jetzt machen, und was kann der Grund sein das die Botschaft sich nicht mit meinen Mann in verbindung setzen will???
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Antwort #24 - 23.10.2006 um 10:43:50
 
beti schrieb am 22.10.2006 um 21:18:09:
sorry wußte nicht, dass die daten nichr veröffentlich darf, aber hab dort angerufen und nachgefragt, die haben mir gesagt, dass die positive stellungnahme zur zuständigen Botschaft am 12.10. gefaxt wurde, und nun meldet sich einfach nicht die botschaft bei meinem Mann, daraufhin habe ich der botschaft gefaxt (am Freitag,20.10), da mir die Frau aus der Botschaft vor einem monat schrieb, sobald die stellungnahme vorliegt wird sich die botschaft unverbindlich mit meinem Mann in kontakt setzen...was soll ich jetzt machen, und was kann der Grund sein das die Botschaft sich nicht mit meinen Mann in verbindung setzen will???

Es ist mal gerade eine Woche vergangen; daraus würde ich nicht ableiten, daß sich die Botschaft nicht mit Deinem Mann in Verbindung setzen "will"...

Abu
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