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Scheinehe??? (Gelesen: 5.920 mal)
Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 11.10.2006 um 13:56:49
 
beti schrieb am 11.10.2006 um 13:50:19:
hallo, ich brauch eure hilfe, die frau will sich einfach nicht melden von der ABH, aber sagt mal, wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?



na, wenn dem so wäre, bräuchte man ja kein Urkundenprüfung mehr. Hat euch eigendlich niemand aufgeklärt wofür die da ist und warum sie gemacht wird oder hast du nur deinen Männe nicht verstanden? Zwinkernd
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inge
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Antwort #16 - 11.10.2006 um 14:01:17
 
Eine (ausländerrechtliche) Scheinehe ist eine ordnungsgemäß geschlossene Ehe, die allerdings nicht zum Zweck des Führens einer ehelichen Lebensgemeinschaft geschlossen wurde, sondern von beiden (!) Partnern nur deshalb um dem Ausländer einen Aufenthaltstitel zu beschaffen.

Da eine Scheinehe also nur durch die Intentionen der Beteiligten entsteht, gibt es gegen das Bestehen einer Scheinehe also kaum ein Dokument.

Dokumente: Die mussten ja offensichtlich vor Ort geprüft werden. Vertrauensanwalt? Ist die Überprüfung der Dokumente denn bereits abgeschlossen? So etwas soll ja mitunter auch mehrere Wochen (evtl Monate) dauern.
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univa
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Antwort #17 - 11.10.2006 um 14:39:47
 
Ich hatte das gleiche Problem und habe bei der AHB einfach immer wieder angerufen. Wir hatten das Interview am 30.08.2006 und am 09.10.2006 hat mein Mann endlich sein Visum erhalten. Die AHB hat nach 6 Monaten Bearbeitungszeit eine positive Stellungsnahme an die zuständige Botschaft geschickt und die hat innerhalb von 3 Tagen meinem Mann das Visum ausgehändigt.
Ich kann bei Problemen seitens der Ausländerbehörde nur den Rat geben, immer an den nächsten Vorgesetzten zu gehen. Wir mussten da ziemlich weit gehen und hatten viel Ärger, aber es hat sich gelohnt. Viel Glück und ich hoffe, dass ihr bald das Visum bekommt.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 11.10.2006 um 17:28:20
 
beti schrieb am 11.10.2006 um 13:50:19:
wenn auf meinen original Hochzeiturkunden, die Stempel, des dortigen Notars drauf sind, dannkann uns doch nicht mehr eine scheinehe unterstellen oder? oder besser gesagt was bedeutet es wenn sie notarisert sind?


Der Notar beurkundet nicht die Absicht, eine ernsthafte eheliche Lebensgemeinschaft führen zu wollen.

Gruß, ULF
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beti
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Antwort #19 - 14.10.2006 um 21:07:21
 
nun die ABH Mitarbeiterin hat die mir gesagt dass die Stellungnahme positiv ist, und sie hat versucht es der deutschen Botschaft zu faxen, war aber leider nicht möglich, hat jetzt nach köln gefaxt, ich glaub zum Bundesverwaltungsamt, und die sollten es weiter schicken, nun sind zwei Tage vergangen, wann wird die deutsche botschaft reagieren? soll ich warten oder denen auch noch schreiben, und wann weiß ich ob die deutsche botschaft ein Visum ausstellt?
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jetflyer
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Antwort #20 - 15.10.2006 um 06:37:59
 
Hi Beti, Nun bist Du über den Berg Augenrollen
Im Bundesverwaltungsamt kannst Du selber anrufen und Dich nach dem Stand der Dinge erkundigen. Bei mir im August war danach binnen 1 Woche die Papiere in der Botschaft (1 Vorabfax sogar binnen 2 Tagen) und das Visum konnte meine Frau dann sofort abholen

Grüße, Jens
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Antwort #21 - 15.10.2006 um 17:59:39
 
@Jens
an wen kann ich mich da wenden beim Bundesverwaltungsamt? ich war auf der Homepage, aber ich hab nicht gefunden, wer jetzt genau für meinen fall zuständig ist. oder hast du noch zufällig die nummer?
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Antwort #22 - 15.10.2006 um 18:00:43
 
vielleicht Herr [...]
Tel. [...]

Änderung:
Edit: Persönliche Daten von Behördenmitarbeitern haben hier nichts zu suchen, sorry. Ruft doch einfach beim BVA an und fragt euch durch.
Ralf
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« Zuletzt geändert: 15.10.2006 um 18:11:57 von Ralf »  
 
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Antwort #23 - 22.10.2006 um 21:18:09
 
sorry wußte nicht, dass die daten nichr veröffentlich darf, aber hab dort angerufen und nachgefragt, die haben mir gesagt, dass die positive stellungnahme zur zuständigen Botschaft am 12.10. gefaxt wurde, und nun meldet sich einfach nicht die botschaft bei meinem Mann, daraufhin habe ich der botschaft gefaxt (am Freitag,20.10), da mir die Frau aus der Botschaft vor einem monat schrieb, sobald die stellungnahme vorliegt wird sich die botschaft unverbindlich mit meinem Mann in kontakt setzen...was soll ich jetzt machen, und was kann der Grund sein das die Botschaft sich nicht mit meinen Mann in verbindung setzen will???
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Abu
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Antwort #24 - 23.10.2006 um 10:43:50
 
beti schrieb am 22.10.2006 um 21:18:09:
sorry wußte nicht, dass die daten nichr veröffentlich darf, aber hab dort angerufen und nachgefragt, die haben mir gesagt, dass die positive stellungnahme zur zuständigen Botschaft am 12.10. gefaxt wurde, und nun meldet sich einfach nicht die botschaft bei meinem Mann, daraufhin habe ich der botschaft gefaxt (am Freitag,20.10), da mir die Frau aus der Botschaft vor einem monat schrieb, sobald die stellungnahme vorliegt wird sich die botschaft unverbindlich mit meinem Mann in kontakt setzen...was soll ich jetzt machen, und was kann der Grund sein das die Botschaft sich nicht mit meinen Mann in verbindung setzen will???

Es ist mal gerade eine Woche vergangen; daraus würde ich nicht ableiten, daß sich die Botschaft nicht mit Deinem Mann in Verbindung setzen "will"...

Abu
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