kult83 schrieb am 02.10.2006 um 18:08:45:wollte ich gerne wissen, ob ich nun auch noch die niederländische Staatsbürgerschaft zusätzlich habe
Das kann dir verbindlich nur die zuständige niederländische Behörde sagen. Die Tatsache, dass du mal im niederländischen Pass deiner Mutter eingetragen warst, ist aber zumindest ein gewichtiges Indiz für diese Annahme.
Zitat:in den Niederlanden kann man das wohl bis zum 18 Lebensjahr - spart Geld
Dazu müsste man jetzt das niederländische Staatsangehörigkeitsgesetz in der damals gültigen Fassung kennen. Mir ist jedenfalls nicht bekannt, dass es dort eine Vorschrift gibt, wonach sich volljährige geborene Mehrstaater mit 18 entscheiden müssen. In Deutschland ist dies übrigens ebenso.
Zitat:oder noch bekommen kann.
Das käme ja nur dann in Frage, wenn die NL-StA nicht ohnehin besteht, wobei mir nicht bekannt ist, ob ein Erwerb ohne Wohnsitz und Aufenthalt in NL überhaupt möglich ist. Aber wie du richtig erkannt hast, würde ohne Beibehaltungsgenehmigung die deutsche StA dadurch verloren gehen.
Wenn im umgekehrten Fall bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit hingenommen wird, soll i.d.R. eine Beibehaltungsgenehmigung erteilt werden. Da dies im Falle der Niederlande nicht der Fall ist (dort geht die StA beim Erwerb einer anderen ebenso verloren wie hier), wird in solchen Fällen die Erteilung der Beibehaltungsgenehmigung von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht.
Zitat:sollte es doch reichen, dass ich ohne meine deutsche Staatsangehörigkeit meinen Job verlieren würde
Umgekehrt würde evtl. ein Schuh draus werden, wenn nämlich ohne die NL-StA der Job verloren ginge.
Lange Rede, kurzer Sinn: Zuerst verbindlich klären, ob die NL-StA nicht ohnehin noch besteht. Wenn nicht, erst mal abwarten, es ist nämlich eine Gesetzesänderung geplant, wonach die deutsche StA nicht mehr verloren gehen soll, wenn eine EU-Staatsangehörigkeit (oder die der Schweiz) angenommen wird.
Wir bleiben auf jeden Fall am Ball, was dieses Thema betrifft.