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Einbürgerung erstreckt sich nicht auf die Kinder (Gelesen: 3.923 mal)
ak
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Beiträge: 73
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung erstreckt sich nicht auf die Kinder
02.10.2006 um 09:47:19
 
hallo zusammen ,
folgendes :
Einbürgerung § 10  und  Miteinbürgerung von Kinder ; alles OK , Einbürgerungstermin in 2 Wochen . Augenrollen Smiley Smiley

Gestern habe  ich schon die Kosten bezahlt und durfte die Urkunde schon mal Lesen und evt. Schreibfehler suchen, dabei ist mir folg. Satz in meiner Einbürgerungsurkunde aufgefallen :

( "
Die Einbürgerung erstreckt sich nicht auf die Kinder des eingebürgerten
")    

Die Kinder haben eigene Urkunden bekommen
Meine  Frage ist dieser Satz in d. Urkunde  Ok ?
Es ist Ja eine Miteinbürgerung von meinen Kindern im Rahmen meiner Einbürgerung . Soweit ich dass verstehe , hat sich somit meine Einbürgerung auf die Kinder erstreckt , Oder wie ist dass zu verstehen ???

Die nette Dame vom RB  meinte es ist so weil, sie an der Urkunde nichts ändern dürfte , aber logisch sei dass für sie auch nicht.

was meint Ihr  ????
Gruß AK  
 
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inge
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  Einbürgerung erstreckt sich nicht auf di
Antwort #1 - 02.10.2006 um 10:07:45
 
Im StaG gibt es etwas dass sich "Erstreckungserwerb" (16.2.) nennt. D.h. eine Einbürgerung wirkt sich automatisch auch auf die StA von den Kindern aus.
Erstreckungserwerb soll mW vermieden werden. Im Zweifelsfall gibt's dann nur eine Urkunde für alle.
Bei euch ist der Normalfall: Einbürgerung Eltern, Miteinbürgerung Kind(er) (eine Urkunde für jeden)
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Ralf
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re:  Einbürgerung erstreckt sich nicht auf di
Antwort #2 - 02.10.2006 um 10:40:12
 
ak schrieb am 02.10.2006 um 09:47:19:
Die Kinder haben eigene Urkunden bekommen   


Eben, weil es eine Miteinbürgerung war. Miteinbürgerung ist keine Erstreckung. Zur Erstreckung siehe auch hier:
http://www.info4alien.de/einbuergerung/gesetze/starvwv.htm
unter Nummer 16.2...

Es gibt nur 2 Sorten Einbürgerungsurkunden: Die "normale", die jeweils nur für eine Person gilt, und eine andere, in der auch Kinder eingetragen werden, auf die sich dann die Einbürgerung erstreckt.
Vor allem wird damit verhindert, dass sich eine Einbürgerung auch auf solche Kinder erstrecken könnte, von deren Existenz die Behörde gar nichts weiß.
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