Hi Sondra,
die Abstammungsurkunde ist wie die Geburtsurkunde ein Beleg für die Geburt.
Der Unterschied besteht darin, dass in einer Abstammungsurkunde mögliche Änderungen des Personenstandes durch Namensänderung, Adoption etc. pp zu berücksichtigen sind, die am Tag der Ausstellung tagesaktuell sind. So werden dort als Eltern die leiblichen Eltern eingetragen, während die Adoptiveltern nur als "Änderung des Personenstandes" vermerkt werden. In der Geburtsurkunde stünden
nur die Adoptiveltern drin.
Der etwas ideologische Begriff mag verwirrend sein, soll aber das Ehehindernis der Blutsverwandtschaft vermeiden helfen.
Auch ein adoptiertes Kind dürfte seine biologisch leiblichen Geschwister nicht heiraten, obwohl es rechtlich nicht mehr mit ihnen verwandt ist.
Da im FamBuch alle derzeit rechtlich zu der Familie gehörenden Kinder (also auch die adoptierten) eingetragen sind, kann man die leibliche Abstammung nicht überprüfen. Theoretisch wäre also eine inzestuöse Ehe möglich.
Die beiden Stichtage sind diejenigen, zu denen jeweils das Familienbuch eingeführt worden ist. Im Normalfall genügt die Abschrift des Familienbuches der Eltern ,nur bei adoptierten Kindern wird eine AstUrk benötigt wegen des oben genannten Ehehindernisses.
Da in der "ehemaligen" vor dem 03.10.1990 und in der "alten " vor dem 01.01.1958 kein FamBuch existierte ist von den Eltern der davor geborenen Kinder sehr oft kein FamBuch der Ehe ihrer Eltern vorhanden obwohl es nachträglich errichtet werden konnte. Daher aktuelle Abst. Urkunde.
Ich hoffe es wurde etwas deutlich
Grüße
Ronny