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Familienzusammenführung (Gelesen: 1.333 mal)
ebele
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Beiträge: 1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung
28.09.2006 um 22:05:02
 
hallo, ich bin etwas verwirrt und vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe  meinen Mann hier kennengelernt und wir haben 10 Monate mit meinen Kindern 17+18 J. zusammmengelebt. Mein Mann kommt aus Nigeria und dort haben wir auch geheiratet. Sein Interview hat er dort auch schon gehabt und ich meines hier. Leider war der Mann in der ABH sehr ruppig und hat mich ín sehr verunsichert. Es wurde bemängelt das mein Mann mir schon nach 3 Wochen einen Antrag gemacht hat, obwohl wir erst 1 Jahr später geheiratet haben gilt das nach irgendwelchen Vorgaben als unseriös.( das wurde auch in Nigeria bemängelt)  Er hat auch strikt abgelehnt Fotos anzusehen. Entscheidet eigendlich ein Beamter alleine? Und wonach denn überhaupt? Und was wenn das Familienzusammenführungs Visum abgelehnt wird?(darf ich gar nicht dran denken). Traurig
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.09.2006 um 09:17:34
 
Zitat:
Ich habe meinen Mann hier kennengelernt und wir haben 10 Monate … zusammengelebt. Mein Mann kommt aus Nigeria und dort haben wir auch geheiratet…. Es wurde bemängelt das mein Mann mir schon nach 3 Wochen einen Antrag gemacht hat, obwohl wir erst 1 Jahr später geheiratet haben gilt das nach irgendwelchen Vorgaben als unseriös. (das wurde auch in Nigeria bemängelt)
Entscheidet eigentlich ein Beamter alleine? Und wonach denn überhaupt? Und was wenn das Familienzusammenführungsvisum abgelehnt wird?


Es sieht so aus, als würden sowohl der Beamte vor Ort, wie auch die „Kontrolleure“ in Nigeria von einer Scheinehe ausgehen – und zwar nicht nur als Vermutung, sondern fast als Tatsache. Ich habe etwas gesucht, was dir helfen konnte nachzuvollziehen, worauf solche Vermutungen begründen und folgendes gefunden
Zitat:
Die Umgehung der ausländerrechtlichen Zulassungsvorschriften mittels einer Scheinehe ist weit verbreitet. …Das Vorliegen einer Schein- oder Ausländerrechtsehe kann in der Regel nur mit Hilfe von Indizien nachgewiesen werden.

Indizien für das Vorliegen einer Scheinehe
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Scheinehen und der Beurteilung
eines Einreisegesuches sind insbesondere folgende Hinweise und Umstände von
Bedeutung:
• Die Heirat steht im Zusammenhang mit einem Wegweisungsverfahren (negativer Asylentscheid, Verweigerung einer Verlängerung des Aufenthalts);
• nur kurze Bekanntschaft vor der Heirat;
• großer Altersunterschied der Ehegatten, namentlich deutlich höheres Lebensalter der Frau;
• der anwesenheitsberechtigte Ehegatte gehört offensichtlich zu einer gesellschaftlichen und sozialen Randgruppe (Alkoholiker/in, Drogensüchtige/r, Milieu);
• fehlende Verständigungsmöglichkeiten;
• keine Kenntnis der Lebensumstände des zukünftigen Ehegatten (z.B. Verwandtschafts-, Wohnverhältnisse, Hobby usw.);
• fehlender Bezug zur Bundesrepublik;
• Widersprüchliche Aussagen der Gesuchsteller;
• Heirat gegen Bezahlung von Geld oder für die Beschaffung von Drogen.

Stellen die am Verfahren beteiligten Behörden eines oder mehrere dieser Indizien fest, so muss das Einreisegesuch in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Amtsstellen näher geprüft und allenfalls abgelehnt werden.

Wenn also bei euch eines oder mehrere dieser „Indizien“ vorhanden sind, dann steht dir ein langer, schwerer Kampf bevor, um die Behörden davon zu überzeugen, dass es sich nicht um eine „Ausländerrechtsehe“ handelt. Wie du es anstellen kannst, ist schwer zu sagen, weil die Entscheidung tatsächlich von einem einzelnen Beamten abhängen kann. Versuche eventuell im Vorfeld dem abzuhelfen und werde sofort vorstellig bei dem / der Vorgesetzten des „ruppigen“ Beamten. Nimm auch deine Kinder mit und lass dich nicht abwimmeln, bis er / sie dich nicht angehört hat und sich alle Nachweise, die euer Zusammenleben belegen, angeschaut und gewürdigt hat. Hinterlasse gleich eine schriftliche Beschwerde (ähnlich wie hier im Forum) über den Umgang des Interview führenden Beamten, der dich dabei eingeschüchtert und verunsichert hat. Suche eventuell die Ausländerbeauftragte / ein Sozialverband vor Ort auf und gehe zu diesem Termin in Begleitung.

Smiley Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 29.09.2006 um 13:20:59
 
hallo, ich hätte da ne frage, ich muste zur ABH und das Geld für die Überprüfung zahlen, danach sollte ich ein Blatt ausfüllen mit verschiedenen Fragen, über die Namen unserer Trauzeugen....usw. und dann habe ich gefragt wie lange das ungefähr mit dem Visum dauert, und die ABH Mitarbeiterin hat mir gesagt das hängt von der dortigen deutschen Botschaft ab, aber die deutsche Botschaft hat mir geschrieben sie bräuchten die zustimmung der ABH, also bevor ich das Geld überwiesen hatte. Hat nun die ABH ihre Zustimming gegeben oder nicht? wie kann ich mich da erkundigen? Soll ich einfach dort anrufen? denn die ABH Mitarbeiterin hat nichts gesagt außer dass die Botschaft entscheidet wann das visum erteilt wird. bekommt mein mann jetzt visum oder nicht?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #3 - 29.09.2006 um 13:37:03
 
beti schrieb am 29.09.2006 um 13:20:59:
Soll ich einfach dort anrufen?


Hoi,
mach das, ruf da einfach an. Wir haben hier alle
keine Glaskugel.
Oder doch?
Wahrsagerin

Und nächste Mal bitte eigenen Thread öffnen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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