Zitat:Ich habe meinen Mann hier kennengelernt und wir haben 10 Monate … zusammengelebt. Mein Mann kommt aus Nigeria und dort haben wir auch geheiratet…. Es wurde bemängelt das mein Mann mir schon nach 3 Wochen einen Antrag gemacht hat, obwohl wir erst 1 Jahr später geheiratet haben gilt das nach irgendwelchen Vorgaben als unseriös. (das wurde auch in Nigeria bemängelt)
Entscheidet eigentlich ein Beamter alleine? Und wonach denn überhaupt? Und was wenn das Familienzusammenführungsvisum abgelehnt wird?
Es sieht so aus, als würden sowohl der Beamte vor Ort, wie auch die „Kontrolleure“ in Nigeria von einer
Scheinehe ausgehen – und zwar nicht nur als Vermutung, sondern fast als Tatsache. Ich habe etwas gesucht, was dir helfen konnte nachzuvollziehen, worauf solche Vermutungen begründen und folgendes gefunden
Zitat:Die Umgehung der ausländerrechtlichen Zulassungsvorschriften mittels einer Scheinehe ist weit verbreitet. …Das Vorliegen einer Schein- oder Ausländerrechtsehe kann in der Regel nur mit Hilfe von Indizien nachgewiesen werden.
Indizien für das Vorliegen einer Scheinehe
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Scheinehen und der Beurteilung
eines Einreisegesuches sind insbesondere folgende Hinweise und Umstände von
Bedeutung:
• Die Heirat steht im Zusammenhang mit einem Wegweisungsverfahren (negativer Asylentscheid, Verweigerung einer Verlängerung des Aufenthalts);
• nur kurze Bekanntschaft vor der Heirat;
• großer Altersunterschied der Ehegatten, namentlich deutlich höheres Lebensalter der Frau;
• der anwesenheitsberechtigte Ehegatte gehört offensichtlich zu einer gesellschaftlichen und sozialen Randgruppe (Alkoholiker/in, Drogensüchtige/r, Milieu);
• fehlende Verständigungsmöglichkeiten;
• keine Kenntnis der Lebensumstände des zukünftigen Ehegatten (z.B. Verwandtschafts-, Wohnverhältnisse, Hobby usw.);
• fehlender Bezug zur Bundesrepublik;
• Widersprüchliche Aussagen der Gesuchsteller;
• Heirat gegen Bezahlung von Geld oder für die Beschaffung von Drogen.
Stellen die am Verfahren beteiligten Behörden eines oder mehrere dieser Indizien fest, so muss das Einreisegesuch in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Amtsstellen näher geprüft und allenfalls abgelehnt werden.
Wenn also bei euch eines oder mehrere dieser „Indizien“ vorhanden sind, dann steht dir ein langer, schwerer Kampf bevor, um die Behörden davon zu überzeugen, dass es sich nicht um eine „Ausländerrechtsehe“ handelt. Wie du es anstellen kannst, ist schwer zu sagen, weil die Entscheidung tatsächlich von einem einzelnen Beamten abhängen kann. Versuche eventuell im Vorfeld dem abzuhelfen und werde sofort vorstellig bei dem / der Vorgesetzten des „ruppigen“ Beamten. Nimm auch deine Kinder mit und lass dich nicht abwimmeln, bis er / sie dich nicht angehört hat und sich alle Nachweise, die euer Zusammenleben belegen, angeschaut und gewürdigt hat. Hinterlasse gleich eine schriftliche Beschwerde (ähnlich wie hier im Forum) über den Umgang des Interview führenden Beamten, der dich dabei eingeschüchtert und verunsichert hat. Suche eventuell die Ausländerbeauftragte / ein Sozialverband vor Ort auf und gehe zu diesem Termin in Begleitung.
Sondra