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Again and again... (Gelesen: 3.099 mal)
Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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28.09.2006 um 19:22:27
 

Hi zusammen, ich wieder...  Traurig

Ich habe folgende Frage:

Ich habe nun die deutsche Staatsbürgerschaft, nur die deutsche Staatsbürgerschaft...

Ich bin geschieden und habe wieder vor zu heiraten.

Was müssten meine Zukünftige und ich tun, damit wir in Deutschland heiraten können? Wie geht das von statten? Braucht Sie irgendwelche Erlaubnisse etc?

Ich bin für jede Hilfe/Antwort sehr dankbar...  Traurig Traurig


Vielen Dank im Voraus,

-Voltran-
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Einbeck
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Antwort #1 - 28.09.2006 um 19:32:36
 
Wo kommt denn Deine Zukünftige her, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand helfen Auskunft geben zu können.
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Voltran
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: -deutsch-
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Antwort #2 - 28.09.2006 um 20:18:38
 
Einbeck schrieb am 28.09.2006 um 19:32:36:
Wo kommt denn Deine Zukünftige her, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihr Familienstand helfen Auskunft geben zu können.


Oh, entschuldige bitte vielmals...

Sie ist eine Türkin, kommt aus der Tükei.
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Einbeck
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Antwort #3 - 28.09.2006 um 21:19:30
 
Wenn Deine Verlobte noch in der Türkei ist
sind 2 Dinge zu beachten,
es sollte ein Visum zur Eheschließung beantragt werden
gleichzeitig sollte Sie sich um die Dokumente die zu einer Heirat in D benötigt werden kümmern.
Gleiches würde auch für dich gelten, auch Du müsstest aus der Türkei Urkunden und Unterlagen beschaffen (sorry nur wenn Du in der Türkei geboren bist).
Evtl. findet Ihr Nützliche Hinweise zu Visa und
Eheschliessung in Deutschland auf der Hom,epage der deutschen Botschaft oder der Konsulate, evtl. hat auch die türk. Botschaft/Konsulat Merkblätter und Infos zur Hand.
Ansonsten nutze die Suchfunktion hier im Board.
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 29.09.2006 um 09:48:41
 
Voltran schrieb am 28.09.2006 um 19:22:27:
Ich bin geschieden ...

Da war doch was: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154527269/0
Ist denn die Scheidung mittlerweile in der Türkei anerkannt?

Abu

P.S: Es wäre nützlich, wenn Du nicht einfach einen neuen Thread zu einem alten Thema aufmachst, sondern den alten Thread weiterführst oder zumindest verlinkst.

Abu
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.09.2006 um 10:37:30
 
Zitat:
Ist denn die Scheidung mittlerweile in der Türkei anerkannt?

Hallo,

falls das nicht der Fall sein sollte, wird ihr EFZ durch das Standesamt zurückgewiesen.



Stümmt das war der Knackpunkt, ich war aber zu faul zum Suchen Zwinkernd




Grüße
Ronny Zwinkernd
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Voltran
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Antwort #6 - 29.09.2006 um 11:06:17
 
Abu schrieb am 29.09.2006 um 09:48:41:
Da war doch was: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1154527269/0
Ist denn die Scheidung mittlerweile in der Türkei anerkannt?

Abu

P.S: Es wäre nützlich, wenn Du nicht einfach einen neuen Thread zu einem alten Thema aufmachst, sondern den alten Thread weiterführst oder zumindest verlinkst.

Abu


Hi Abu,

ich habe versucht den alten Thread zu finden, und zwar wollte ich alle Einträge von mir über mein Profil aufzeigen lassen - leider klappt diese Funktion nicht... Ich war gezwungen ein neues Thread aufzumachen, schon aus eigenem Interesse hätte ich den alten Thread wieder belebt... Das nur zur Info  Smiley

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Antwort #7 - 29.09.2006 um 11:13:11
 
ronny schrieb am 29.09.2006 um 10:37:30:
Hallo,

falls das nicht der Fall sein sollte, wird ihr EFZ durch das Standesamt zurückgewiesen.



Stümmt das war der Knackpunkt, ich war aber zu faul zum Suchen Zwinkernd




Grüße
Ronny Zwinkernd


Das Verfahren dort läuft gerade, und zwar ist das erste Schreiben raus. Meine Ex-Frau hat eine Adresse in der Türkei angegeben (Tante), sie wird das Schreiben für sie entgegennehmen. Danach kommt das zurück (müsste in der KW 40 zurück sein), danach wird das Urteil gefällt (=Scheidung auch in der TUR bestätigt) und es wird ein letztes Schreiben verschickt - Urteilsverkündung.

Aber ich hatte wieder Stress mit meiner Ex-Frau, und ich gehe davon aus dass Sie wieder Probleme machen wird; sprich: sie könnte zwischenzeitlich ihrer Tante gesagt haben, sie soll das Schreiben doch nicht entgegen nehmen. Das würde bedeuten, dass alles übersetzt, und nach Deutschland geschickt wird... Dann von Deutschland zurück in die Türkei, und dann nochmal die Urteilsverkündung nach Deutschland und wieder zurück... So ein Sch...!

Kann mir denn jemand erklären, warum ich i.d. Türkei nicht heiraten kann, obwohl mein Personenstandsregister dort geschlossen ist, ich deutscher bin, und auch in deutschland geschieden?

Was ist der Hintergrund? Ich könnt' AMOK laufen!
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ronny
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Antwort #8 - 29.09.2006 um 11:20:05
 
Zitat:
und auch in deutschland geschieden? 


Du kannst in der Türkei nicht heiraten, weil das deutsche Scheidungsurteil dort noch nicht anerkannt ist.

Weil Du nach türkischem Recht noch als verheiratet giltst, besteht für die neue Ehe ein doppelseitig wirkendes Ehehindernis, d.h. Deine Freundin darf Dich nach türkischem Recht nicht heiraten.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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