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länderliste, frage an mitarbeiter/innen abh (Gelesen: 2.682 mal)
afrinzl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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30.08.2006 um 00:22:59
 
ich habe eine frage zur liste, die die länder aufführt, deren urkundenwesen als unsicher eingestuft wird.
ist es bei jedem antrag auf fzf so, dass zwangsläufig z.b. die heiratsurkunde nochmals überprüft werden muss oder kann in begründeten einzelfällen davon abgesehen werden?

danke und gruß von afrinzl
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sunnysunshine
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.08.2006 um 10:12:02
 
Hallo,

mittlerweile ist es bei fast allen ABH üblich, die Urkunden inhaltlich durch einen Vertrauensanwalt überprüfen zu lassen.
Was soll den ein begründeter Ausnahmefall sein, in dem die Urkunde nicht überprüft werden müsste?

Grüße
sunnysunshine Zwinkernd
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 30.08.2006 um 11:05:34
 
Vielleicht so ein Fall, wie in einem anderen thread hier geschildert: dieselbe Urkunde wurde auf Veranlassung einer anderen europäischen Botschaft bereits überprüft?
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afrinzl
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Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 31.08.2006 um 00:30:14
 
ich habe mir überlegt, dass doch so eine urkundenüberprüfung nicht besonders sinnvoll ist, wenn z.b. trauzeugen auf der urkunde unterschrieben haben, die öffentliche hohe ämter bekleiden und es einfach sozusagen völlig unwahrscheinlich ist, dass diese eine gefälschte urkunde unterschreiben würden. zumal dies alles bewiesen werden kann und es auch photos von den momenten der urkundenunterzeichnung im standesamt gibt!

und dies - in unserem fall - vor dem hintergrund, dass mein mann hier eine ausbildung zu einem bestimmten zeitpunkt (den es nur ein mal im jahr gibt) beginnen möchte (er wird genommen, alles ist geklärt) und durch diese ewig dauernde überprüfung ihm wahrscheinlich die zeit zu knapp wird, rechtzeitig hier in deutschland zu sein ...

es ist zum verzweifeln ...

danke und gruß.
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beti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 24.09.2006 um 16:59:16
 
weiß jemand von euch vielleicht zufällig wieviel Euro so eine Urkundenüberprüfung kostet? weil die ABH hat mir geschrieben ich solle wegen dem Geld der Urkundenüberprüfung kommen, aber sie haben keinen Betrag genannt, ich hab gedacht ich nehm mal Geld mit, dann könnte ich vielleicht gleich dort zahlen, aber ich weiß nicht wie hoch der Betrag ist?
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 24.09.2006 um 17:15:22
 
Leider hast Du nicht geschrieben um welches Land es sich handelt, aber ich glaube, daß Du schon mit 200 - 400 €uro rechnen mußt.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.09.2006 um 17:22:47
 
afrinzl schrieb am 30.08.2006 um 00:22:59:
ich habe eine frage zur liste, die die länder aufführt, deren urkundenwesen als unsicher eingestuft wird.
ist es bei jedem antrag auf fzf so, dass zwangsläufig z.b. die heiratsurkunde nochmals überprüft werden muss oder kann in begründeten einzelfällen davon abgesehen werden?

danke und gruß von afrinzl


zu der Frage sind weitere Informationen nötig, Welches Land, wurden vor der Eheschliessung die andern Urkunden/Unterlagen bereits geprüft? Ist ie GU deines Ehepartners spätregistriert?
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 24.09.2006 um 20:25:45
 
Hallo,

in der Tat gibt es eine Liste mit den Staaten, deren Urkundswesen als unzuverlässig gilt. Guckst Du hier.

Wenn die Urkunde aus einem Staat mit unsicherem Urkundswesen kommt, geht wohl kein Weg an der Urkundenüberprüfung vorbei.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
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