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EU-Beitritt RO/BG 2007 - Führerscheinrecht (Gelesen: 787 mal)
ahnungslos
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Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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27.09.2006 um 15:40:55
 
Hallo zusammen,
meine Bekannte wohnt schon seit mehreren Jahren in Deutschland und hat einen bulgarischen Führerschein. Auf Nachfrage bei der Führerscheinstelle nach 2 Jahren (vorher kein Geld für ein Auto) wurde ihr "vorsorglich" ein Sperrvermerk beim KBA für diesen Führerschein eingetragen.  Geld für den FS komplett neu zu machen hat sie bis heute nicht.

Wenn ich jetzt die Beitrittsbediingungen richtig verstanden habe (http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/06/347&format=HTML&...), wird dieser Teil nicht eingeschränkt. Sie dürfte also ab 2007 ohne explizite Aufhebung dieser Sperre mit diesem Führerschein in Deutschland fahren.

Sehe ich dass richtig ?

Danke im voraus,
ahnungslos


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