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VE für Frau (nicht Schengen) eines Niederländers n (Gelesen: 2.751 mal)
Kitty
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.09.2006 um 16:40:01
 
Hallo,

Freunde von uns, die z.Zt. in Südafrika leben, waren kürzlich zu Besuch. Er hat einen Niederländischen Pass, sie ist Südafrikanerin. Es hat zwar kein Problem mit dem Visum gegeben, aber ich habe eine Forderung der deutschen Botschaft nicht ganz verstanden.

Laut der deutschen Botschaft in Pretoria hätten wir eine VE für die Frau unseres Freundes abgeben müssen. Da sie aber die notwendigen eigenen finanziellen Mittel nachweisen konnte, gab es schliesslich keine Probleme mit der Visumserteilung. Ich hatte in meiner Naivität angenommen, dass es für die Frau eines Schengenstaatsangehörigen nicht nötig sei, eine VE vorweisen zu können, und daher nichts im Vorfeld unternommen.

Kommt das daher, dass sie nicht bei der Niederländischen Botschaft sondern bei der deutschen den Antrag gestellt hat?

Danke für die Antworten im voraus.

Gruß,

Kitty
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gschwarz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 26.09.2006 um 21:22:57
 
Das wiederspricht ja sogar dem eigenen Merkblatt der Botschaft!

Dort heißt es unter Punkt 17, dass Ehegatten von EU-Bürgern nur Pass, Fotos, Antragsformular, Flugticket und Krankenversicherung einreichen müssen. Eine VE ist nicht vorgesehen, und diese Forderung würde auch gegen EU-Recht verstoßen. Ehegatten von EU-Bürgern haben nämlich einen Rechtsanspruch auf ein Visum, wenn sie den EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen, und dürfen sogar ohne Visum an der Grenze nicht zurückgewiesen werden (siehe MRAX-Urteil des EU-Gerichtshofs). Bonität o.ä. spielt dabei keine Rolle.

Vielleicht war der Botschaft zunächst nicht bewusst, dass es sich um die Frau eine Niederländers handelte? War das Visum wenigstens kostenlos, so wie es sein muss?
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ChicaLoca
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Antwort #2 - 27.09.2006 um 08:29:13
 
gschwarz schrieb am 26.09.2006 um 21:22:57:
... War das Visum wenigstens kostenlos, so wie es sein muss?

wie kommst du darauf, dass ein visum, welches von der deutschen botschaft für den ehegatten eines eu-bürgers ausgestellt wurde, kostenlos sein soll ? ? ?
kostenlos ist so ein visum nur für den ehegatten eines deutschen
bei der niederländischen botschaft wäre das visum wohl kostenlos

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Antwort #3 - 27.09.2006 um 08:45:29
 
Ich bin mir auch nach der gestrigen Diskussion im Chat immer noch nicht sicher, ob MRAX überhaupt an den Schengen-Aussen-Grenzen greifen kann Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #4 - 27.09.2006 um 09:33:08
 
ronny schrieb am 27.09.2006 um 08:45:29:
Ich bin mir auch nach der gestrigen Diskussion im Chat immer noch nicht sicher, ob MRAX überhaupt an den Schengen-Aussen-Grenzen greifen kann Zwinkernd



handelt es sich hier nicht um ausländische Ehegatten von EU-Bürgern die in deren EU-Land (ausserhalb von Schengen) eine AE haben und dann Visafrei einreisen können, wenn der EU-Bürger umzieht?
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Mick
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Antwort #5 - 27.09.2006 um 09:47:11
 
ChicaLoca schrieb am 27.09.2006 um 08:29:13:
wie kommst du darauf, dass ein visum, welches von der deutschen botschaft für den ehegatten eines eu-bürgers ausgestellt wurde, kostenlos sein soll ? ? ?


Zitat:
Richtlinie 2004/38/EG
Art. 5
(2) Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 oder gegebenenfalls den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften lediglich ein Einreisevisum zu fordern. Für die Zwecke dieser Richtlinie entbindet der Besitz einer gültigen Aufenthaltskarte gemäß Artikel 10 diese Familienangehörigen von der Visumspflicht.
Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, um diesen Personen die Beschaffung der erforderlichen Visa zu erleichtern. Die Visa werden so bald wie möglich nach einem beschleunigten Verfahren
unentgeltlich
erteilt.


ronny schrieb am 27.09.2006 um 08:45:29:
Ich bin mir auch nach der gestrigen Diskussion im Chat immer noch nicht sicher, ob MRAX überhaupt an den Schengen-Aussen-Grenzen greifen kann Zwinkernd

Warum nicht, man muss nur geltend machen, auch im
ersten Land der Einreise Dienstleistungen in Anspruch
nehmen zu wollen Zwinkernd

Zitat:
handelt es sich hier nicht um ausländische Ehegatten von EU-Bürgern die in deren EU-Land (ausserhalb von Schengen) eine AE haben und dann Visafrei einreisen können, wenn der EU-Bürger umzieht?

Nein, siehe Ausgangspost. Sie leben in Südafrika.

gschwarz schrieb am 26.09.2006 um 21:22:57:
Vielleicht war der Botschaft zunächst nicht bewusst, dass es sich um die Frau eine Niederländers handelte?

Oder lag kein Nachweis vor? Solange die Frage nicht be-
antwortet ist, kann nur noch spekuliert werden. Aber ver-
mutlich auch dann, wenn sie beantwortet wurde Zwinkernd
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.09.2006 um 13:42:08
 
ronny schrieb am 27.09.2006 um 08:45:29:
Ich bin mir auch nach der gestrigen Diskussion im Chat immer noch nicht sicher, ob MRAX überhaupt an den Schengen-Aussen-Grenzen greifen kann Zwinkernd


Habe nicht mitdiskutiert, aber ich meine, allerdings:

a) ist in der Entscheidung von der Rechtslage beim Überschreiten der Außengrenzen die Rede, die im Lichte der Verhältnismäßigkeit eine Zurückweisung nicht gestattet.

b) gab es Folgeverfahren mit Ehegattennachzug aus GB nach E, in denen die Nachzugswiligen obsiegten.

Gruß, ULF


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gschwarz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.09.2006 um 17:00:53
 
ChicaLoca schrieb am 27.09.2006 um 08:29:13:
wie kommst du darauf, dass ein visum, welches von der deutschen botschaft für den ehegatten eines eu-bürgers ausgestellt wurde, kostenlos sein soll ? ? ?
kostenlos ist so ein visum nur für den ehegatten eines deutschen
bei der niederländischen botschaft wäre das visum wohl kostenlos



Ganz im Gegenteil: Deutschland könnte vom Ehegatten eines Deutschen Visagebühren verlangen, da dann EU-Recht nicht greift! Glücklicherweise hat Deutschland auf so eine Inländer-Diskriminierung verzichtet. EU-Recht verbietet es Deutschland aber auf jeden Fall, vom Ehegatten eines EU-Bürgers eines anderen Mitgliedsstaats Visagebühren zu verlangen.

Genauso könnten die Niederlande vom Ehegatten eines Niederländers Visagebühren verlangen, aber nicht vom Ehegatten eines Deutschen zur Einreise in die Niederlande. Wie das die Niederlande tatsächlich handhaben, weiß ich nicht.

Die entsprechende EU-Rechtsgrundlage (Richtlinie 2004/38/EG) wurde oben von Mick zitiert.
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Antwort #8 - 28.09.2006 um 15:23:44
 
@gschwarz
wie gut, dass es § 52 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV gibt  Zwinkernd
danach sind ehegatten von deutschen von den gebühren für ein visum befreit
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Antwort #9 - 28.09.2006 um 15:34:56
 
ChicaLoca schrieb am 28.09.2006 um 15:23:44:
@gschwarz
wie gut, dass es § 52 Abs. 1 Nr. 3 AufenthV gibt  Zwinkernd
danach sind ehegatten von deutschen von den gebühren für ein visum befreit


Hola Chica,
ich denke, dass gschwarz das weiß. Er/sie sagte "könnte". Und
damit liegt er/sie richtig, man hätte ja auf den Befreiungstatbe-
stand in der AufenthV verzichten können -> und schon wäre
die Inländerdiskriminierung (im Verhältnis zum EUler) wieder
da.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #10 - 28.09.2006 um 15:36:47
 
hola mick,
hast ja recht und gschwarz auch

ich stehe oftmals mit eu-recht etwas auf "kriegsfuß"  Zwinkernd
nix für ungut
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