Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Pass für jungen Armenier (Gelesen: 4.360 mal)
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pass für jungen Armenier
26.09.2006 um 08:16:47
 
Hallo Forum,

kann auf folgende Anfrage, die an mich herangetragen wurde, nicht eindeutig antworten - wer kann helfen?:

Eine armenische Familie lebt seit einigen Jahren in Deutschland. Jetziger Aufenthaltstitel der Mutter ist aufgrund einer schweren Erkrankung, die, gerichtlich festgestellt, ein Abschiebungshindernis (letztlich wohl auf Dauer) begründet, der § 25(3) AufenthG. Der Vater und der Sohn haben jeweils den § 25 (5) AufenthG erhalten. Der Sohn ist in Armenien geboren, noch 15 Jahre alt und im Pass eines Elternteils eingetragen. Mit Vollendung des 16.Lebensjahres soll er nun selbst einen Pass beantragen - dazu ist er grundsätzlich auch bereit.

Das Problem besteht nun darin, dass er (wohl von der armenischen Botschaft) die Information erhalten hat, dass er zu diesem Zwecke nach Armenien reisen müsse, um sich von den dortigen Behörden einen Pass ausstellen zu lassen. -

Für ihn wäre eine solche Reise nicht ganz einfach - er hat keine weiteren Angehörigen in Armenien, und sein Vater könnte ihn wegen der Erkrankung der Mutter (sie braucht Hilfe) nicht begleiten. (Abgesehen davon, wäre ungewiss, wie lange die Reise dauern würde - auch die Kostenfrage ist nicht zu vernachlässigen).

Vor diesem Hintergrund folgende Frage:

Ist es tatsächlich nicht möglich, dass der junge Mann von der armenischen Botschaft einen Pass ausgestellt bekommen kann - da er in Armenien geboren ist, dürften seine dort vorliegenden Daten doch auch von hier aus durch die Botschaft zu ermitteln sein? (Dies wäre für ihn - siehe oben - viel leichter). Wer hat Erfahrungen mit der armenischen Botschaft bezüglich solcher Konstellationen? Könnten die für seinen doch speziellen Fall eine Ausnahme machen? (Er wird versuchen, in dieser Richtung Kontakt aufzunehmen.)

Vielen Dank für jede Hilfe -

=schweitzer=


Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #1 - 26.09.2006 um 10:49:47
 
Hi,

ich glaube kaum, dass das hier irgendwer abschließend beantworten kann.
Fakt ist, dass Armenien und auch Aserbaidschan nur in sehr seltenen Fällen
Pässe über die Botschaft ausstellen läßt. In den meisten Fällen ist die Erst-
ausstellung im Heimatland zu bewerkstelligen.
Er wird nicht umhinkommen dort einzureisen.

DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #2 - 26.09.2006 um 21:24:30
 
Hallo,

armenische Staatsangehörige, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, aber auch mit Armenien keine "Probleme" haben - dazu gehört hauptsächlich der Besitz gültiger Nationalpässe und auch die ordnungsgemäße konsularische Registrierung -, können in der Regel problemlos Ihre Pässe bei der Botschaft verlängern bzw. beantragen. Auch wenn es was kostet und recht lange dauert (mehrere Monate).

Hier scheint es jedoch gleich mehrere Probleme, die sich vermutlich in der Tat nicht ohne eine Reise nach Armenien (und auch dort vor Ort nicht wirklich einfach) lösen lassen:

schweitzer schrieb am 26.09.2006 um 08:16:47:
Hallo Forum,
...
Der Sohn ist in Armenien geboren, noch 15 Jahre alt und im Pass eines Elternteils eingetragen.
...

hmm, da sehe ich das erste Problemchen. Hier scheinen noch nicht mal die Elter gültige armenische Pässe zu haben. Denn die Kinder werden in Armenien m.W. NICHT in den Pass eines Elternteils eingetragen, sonden besitzen von Geburt an eigene Pässe (die dann alle paar Jahre erneuert werden müssen). Ich kenne armenische Familien, da sind die Kinder sogar außerhalb Armeniens geboren. Eine Passausstellung über das Konsulat war nie ein Problem, Eintragen der Kinder in einen der Elternpässe dagegen unmöglich. Weder bei der Botschaft noch in Armenien.

Zitat:
Mit Vollendung des 16.Lebensjahres soll er nun selbst einen Pass beantragen - dazu ist er grundsätzlich auch bereit.
...


hier gibt es das nächste, wesentlich größere, Problem. Männlich, 16. Das bedeutet in Armenien: ab zum zuständigen Kreiswehramt. Ohne die Registrierung bei diesem bekommt der 16jährige männliche Heranwachsende in der Tat keinen Pass mehr, weder bei der Botschaft noch beim zuständigen Passamt in Armenien. Und das hier ist das größte Problem des Jungen.

Sorry für die schlechte Nachricht, aber meiner Einschätzung nach wird ihm nichts anderes übrig bleiben, als nach Armenien zu reisen und vor Ort die Probleme zu lösen (was wie gesagt auch nicht trivial wird).

Viele Grüße und viel Erfolg
chij
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
PeterLu
Experte
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 47
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #3 - 27.09.2006 um 07:22:02
 
Habe ich da etwas falsch verstanden? Wie soll der Sohn ohne gültigen Pass legal nach Armenien ausreisen?

Viele Grüße
Peter
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
chij
Techniker
****
Offline




Beiträge: 289

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #4 - 27.09.2006 um 08:09:31
 
PeterLu schrieb am 27.09.2006 um 07:22:02:
Habe ich da etwas falsch verstanden? Wie soll der Sohn ohne gültigen Pass legal nach Armenien ausreisen?

Viele Grüße
Peter


das ist, glabe ich, das geringste Problem. Irgendetwas Vorläufiges, was einen zur Ausreise aus DE und Einreise in das jeweilige Heimatland berechtigt, stellen die Konsulat in der Regel (gerne) aus.

chij
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #5 - 27.09.2006 um 13:09:16
 
@ alle

Vielen Dank für die Antworten bis hierher - auch, wenn sie ja nicht so viel Spielraum aufzeigen. - Ich kann nur noch einmal wiederholen, das sich alles so verhält, wie ich es hier dargestellt habe.

Die Eltern des Jungen haben armenische Pässe - in einem ist der Sohn mit eingetragen, das ist Fakt. Wie und warum das möglich war, vermag ich nicht zu sagen. Vielleicht hat man seinerzeit eine Ausnahme gemacht, weil der Junge, als die Pässe für die Eltern (durch die Botschaft) ausgestellt worden sind, aufgrund seines Alters wirklich kaum auf sich allein gestellt nach Armenien reisen konnte und auch im Sinne des deutschen Ausländerrechts noch nicht eigenständig handlungsfähig war, was sich ja mit Vollendung des 16. Lebensjahres ändert.

An dem, was chij hier geschrieben hat, scheint mir viel Wahres dran zu sein - und ich denke auch, dass der Junge sicher ein Ersatzpapier für die Ausreise erhalten würde.

Weiß jemand ungefähr, wie lange die Passbeschaffungsprozedur in Armenien etwa dauern wird? - Wie gesagt, der Junge hat keine Angehörigen dort ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #6 - 27.09.2006 um 13:30:39
 
chij schrieb am 27.09.2006 um 08:09:31:
das ist, glabe ich, das geringste Problem. Irgendetwas Vorläufiges, was einen zur Ausreise aus DE und Einreise in das jeweilige Heimatland berechtigt, stellen die Konsulat in der Regel (gerne) aus.


Eine deutsche Betretenserlaubnis wäre wohl auch nicht von Übel, sonst läßt man ihn nicht oder wieder herein, zumindest nicht in nützlicher Frist.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Themenstarter Themenstarter
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #7 - 28.09.2006 um 08:19:06
 
@ Ulf,

das verstehe ich jetzt nicht. - Der Junge verfügt über einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel nach § 25 (5) AufenthG. Ich denke, er muss nur beachten, für wie lange der Titel befristet ist bzw. dass er sich ohne vorherige Genehmigung durch die ABH nicht länger als 6 Monate im Ausland aufhält, weil sonst ein Erlöschen des Aufenthaltstitels die Folge wäre.

Wozu braucht es da eine Betretenserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland???

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
inge
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #8 - 28.09.2006 um 08:31:36
 
Zitat:
das verstehe ich jetzt nicht

Der Titel klebt im Pass seiner Mutter. Wenn er D verläßt und sich einen eigenen (neuen) Ausweis holt, hat er da keinen drin. Da sieht er an der Grenze dann etwas blass aus ... (oder soll der den Grenzern "schwören", dass er rein darf?)
Also braucht er irgendwas um nachzuweisen, dass er brechtigt ist, D zu betreten. Und wenn er schon was mitnehmen kann, ist das sicherlich einfacher als auf der Botschaft ein Visum etc zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  

If you can't stand the heat, get out of the kitchen!
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Pass für jungen Armenier
Antwort #9 - 28.09.2006 um 10:45:43
 
inge schrieb am 28.09.2006 um 08:31:36:
Der Titel klebt im Pass seiner Mutter. Wenn er D verläßt und sich einen eigenen (neuen) Ausweis holt, hat er da keinen drin.


Er könnte
a) den Pass der Mutter auf die Reise mitnehmen und/oder
b) sich von der ABH eine Bescheinigung über die bestehende AE geben lassen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema