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Ausbildungsvertrag? (Gelesen: 2.806 mal)
20aga05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.09.2006 um 11:10:42
 
hallo weinend,

ich habe ein großes problem. es geht um einen ausbildungsvertrag, den ein unternehmen gerne mit mir abschliessen würde. ich bin aus uganda, 26 jahre alt seit 6 monaten mit einem deutschen verheiratet und habe eine aufenthalts- und arbeitserlaubnis solange mein pass noch gültig ist, bis 07/2007. das unternehmen sagt jetzt, sie können mir keinen ausbildungsvertrag geben, weil der über die aufenthaltserlaubnis laufen würde und sie sich damit strafbar machen würden. ich möchte aber unbedingt diese ausbildung machen, weil mir auch die zeit davon läuft. die ausländerbehörde weis auch keinen rat, was kann ich tun? wer kann mir helfen?
cu, j.
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inge
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Antwort #1 - 08.09.2006 um 11:45:57
 
Ist meines Wissens Quatsch.
Um sich abzusichern könnten sie eine Zusatzklausel in den Ausbildungsvertrag aufnehmen, dass der ungültig/gekündigt wird wenn keine gültige Arbeitserlaubnis mehr vorliegt. Glaube aber kaum, dass das nötig ist.

Würde mal die Arbeitsagentur, bzw. die IHK (und da den der sich mit Ausbildung befasst) fragen.
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20aga05
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 08.09.2006 um 20:20:48
 
danke für den tipp

das unternehmen sagt aber, sie dürfen mir den ausbildungsvertrag mit dem wissen, dass mein aufenthalt erstmal nur bis 2007 gilt, überhaupt nicht geben, da das für sie strafbar wäre???
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Mick
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Antwort #3 - 08.09.2006 um 20:36:18
 
20aga05 schrieb am 08.09.2006 um 20:20:48:
danke für den tipp

das unternehmen sagt aber, sie dürfen mir den ausbildungsvertrag mit dem wissen, dass mein aufenthalt erstmal nur bis 2007 gilt, überhaupt nicht geben, da das für sie strafbar wäre???


Hi,
nein, sie machen sich nicht strafbar. Sie könnten
Probleme bekommen, wenn sie Dich weiter be-
schäftigen und die AE dann nicht mehr gültig ist.
Aber die würde ja vorher verlängert. Im übrigen
müsste die Agentur für Arbeit der Aufnahme der
Erwerbstätigkeit zustimmen. Also einfach beantragen,
dann läge es schwarz auf weiß vor.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Janey
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Antwort #4 - 08.09.2006 um 23:01:49
 
Mick schrieb am 08.09.2006 um 20:36:18:
,Im übrigen
müsste die Agentur für Arbeit der Aufnahme der
Erwerbstätigkeit zustimmen. Also einfach beantragen,
dann läge es schwarz auf weiß vor.



Hallo,
meines Erachtens hat sie als Ehefrau eines dt. Staatsangehörigen bereits die Arbeitserlaubnis. Die muss also nicht beantragt werden und würde auch bei Verlängerung der AE im nächsten Jahr wieder mit aufgenommen werden.

Hier wäre der Passus im Ausbildungsvertrag, der von inge vorgeschlagen wurde, wohl die beste, wenn nicht sogar die einzige, Möglichkeit.

Gruß, J.
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Mick
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Antwort #5 - 08.09.2006 um 23:05:20
 
Hoi Janey,
danke für den Hinweis. Ich übersah, dass da eine dt.
Ehe "im Spiel" ist. Klar, die Erwerbstätigkeit ist aus-
länderrechtlich nicht beschränkt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 08.09.2006 um 23:14:23
 
@20aga05
Vielleicht ist Deine Botschaft bereit, Dir bereits jetzt einen neuen Pass mit längerer Gültigkeit auszustellen? Dann müsstest Du nur noch Deine ABH fragen, ob sie bereit ist, Deine AE vorzeitig und für drei Jahre zu verlängern. Dann dürfte das auch mit dem Ausbildungszeitraum, der ja in der Regel drei Jahre beträgt, hinkommen.

Ist allerdings auch schon meine letzte Idee.... hä?
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inge
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Antwort #7 - 08.09.2006 um 23:17:42
 
Warum so viel Umstände.
a) Der Sachbearbeiter bei der Firma hat keine Ahnung -> IHK klärt ihn kostenlos auf
oder b) sie wollen ihn gar nicht einstellen und suchen nen Grund um's nicht zu tun.
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