Peacemaker schrieb am 29.08.2006 um 14:16:29:Hallo alle zusammen,
ich muss schon sagen, ich bin erstaunt wie unermüdlich die helfer auf dieser Seite zu sein scheinen. Ich habe versucht mit Hilfe der Suchfunktion eine Antwort auf meine Frage zu finden, hatte aber kein Glück.
Eigentlich ist es ganz einfach: Ich möchte nur wissen, ob es eigentlich möglich ist, ein Heiratsvisum zu beantragen, wenn man keinen Job hat, stattdessen aber Mieteinkünfte (nur ca. 500€) sowie ein 5-stelliges Vermögen hat? Ich ging bisher davon aus, dass die Finanzen nur geprüft werden um sicherzustellen, dass während der Zeit des Visums gesichert ist, dass der Ausländer leben kann und einen Platz zum Schlafen hat. Beides wäre mit sicherheit gegeben.
Ich habe aber dann zu hören bekommen, dass Vermögen keine Rolle spielt, nur Einkommen. Und das könnte insgesamt nicht genug sein (auch da bin ich mir nicht sicher). Wer bestimmt denn wann man genug Geld hat? Gibt es dafür festgelegte Richtlinien?
Vielen Dank für jede Hilfe.
Wenn das Visum zur Eheschließung beantragt wird, wird in der Regel eine Verpflichtungserklärung von Dir gefordert, die bis zur eigentlichen Eheschließung gilt.
Eine Einreise zur Eheschließung heißt noch lange nicht, das auch TATSÄCHLICH geheiratet wird.
Ob ca. 500 Euro Einkommen + das Sparguthaben anerkannt werden, ist Ermessensentscheidung Deiner
ABH. Frage einfach mal nach.
Diese Verpflichtungserklärung kann auch eine andere Person für Dich abgeben.
Für die eigentliche Eheschließung und die spätere Ehe mußt Du als deutscher Staatsbürger nicht die finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt nachweisen.