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Heirat trotz Touristenvisum (Gelesen: 3.224 mal)
madame_butterfly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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26.08.2006 um 11:54:19
 
Hallo!
ich habe meinen Freund (Malawi, Afrika) mit Touristenvistum  nach Deutschland eingeladen. In einem Monat läuft das Visum (schengenvisum) aus, wir möchten aber unbedingt zusammenbleiben!
- Im Standesamt wurde uns gesagt, dass wir wenn die Unterlagen in Bearbeitung sind, das Visum zwecks Eheschliessung verlängern können,
- die Ausländerbehörde sagt,
  - klar kein problem mit meldebescheinigung und stempel vom standesamt
ODER aber (jemand anderes)
erst wenn die Ehe vom Zuständigen Gericht zugelassen wird
  (und das kann wohl einige Woche dauern)
- und andere Leute, dass geht gar nicht mit Touristenvisum.

Jetzt wissen wir gar nicht mehr weiter. unentschlossen Traurig
kann uns jemand helfen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.08.2006 um 13:20:16
 
madame_butterfly schrieb am 26.08.2006 um 11:54:19:
erst wenn die Ehe vom Zuständigen Gericht zugelassen wird
 (und das kann wohl einige Woche dauern)


Gemeint ist wohl bei Heirat in Deutschland die Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses durch das zuständige Oberlandesgericht. Oder hat Dein Liebster etwa eines zur Hand (wenn es das aus Malawi denn pronzipiell geben sollte)?

Gruß, ULF
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madame_butterfly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.08.2006 um 20:11:01
 
SmileyZum Glück haben wir alle Unterlagen beisammen, übersetzt und beglaubigt.
Vom Standesamt geht es dann zum zuständigen Gericht und erst wenn das alle unterlagen überprüft und fuer o.k erklärt hat, dann ist offiziell die Eheschliessung in Bearbeitung und das Visum kann verlaengert werden. (? so wurde uns das gesagt?)
Uns wurde aber gesagt dass das auch einige Wochen dauern kann bis die Bestätigung vom gericht kommt, und dann wäre das Visum abgelaufen.
Gibt es irgendeine mögichkeit den Prozess zu beschleunigen oder irgendwelche Sicherheiten?
hä?
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tatzi5
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.08.2006 um 20:29:40
 
madame_butterfly schrieb am 26.08.2006 um 20:11:01:
SmileyZum Glück haben wir alle Unterlagen beisammen, übersetzt und beglaubigt.
Vom Standesamt geht es dann zum zuständigen Gericht und erst wenn das alle unterlagen überprüft und fuer o.k erklärt hat, dann ist offiziell die Eheschliessung in Bearbeitung und das Visum kann verlaengert werden. (? so wurde uns das gesagt?)
Uns wurde aber gesagt dass das auch einige Wochen dauern kann bis die Bestätigung vom gericht kommt, und dann wäre das Visum abgelaufen.
Gibt es irgendeine mögichkeit den Prozess zu beschleunigen oder irgendwelche Sicherheiten?
hä?



Möglichkeiten:

- geht zusammen zur ABH, tragt Euren Fall vor und versucht eine entspr. Verlängerung von Visum.  ( wird aber meist abgelehnt, da eine Hochzeit zeitlich nicht -unmittelbar- ansteht

- fragt die ABH, ob diese bereit ist eine Aufenthaltsgenehmigung für Deinen Partner zu erteilen, wenn Ihr in Dänemark heiratet  ( Ermessensentscheidung der ABH )
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Die Hoffnung stirbt zuletzt !
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 26.08.2006 um 22:20:38
 
tatzi5 schrieb am 26.08.2006 um 20:29:40:
- geht zusammen zur ABH, tragt Euren Fall vor und versucht eine entspr. Verlängerung von Visum.  ( wird aber meist abgelehnt, da eine Hochzeit zeitlich nicht -unmittelbar- ansteht


Wann die Heirat unmittelbar bevorsteht, ist den vorläufigen Anwendungshinweisen zum AufenthG definiert, vgl. Nr. 30.0.6:
Zitat:
... Die Eheschließung steht unmittelbar bevor, wenn das erforderliche Ehefähigkeitszeugnis für den Ausländer vorliegt oder dem zuständigen Standesamt sämtliche für die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses erforderlichen Unterlagen vorliegen.


Das erlaubt der ABH die Anwendung von § 25 Abs. 4 AufenthG:
Zitat:
Einem Ausländer kann für einen vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, solange dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen seine vorübergehende weitere Anwesenheit im Bundesgebiet erfordern. ...

Vgl. auch VAH Nr. 25.4.1.3:
Zitat:
Dringende persönliche Gründe können z.B. in folgenden Fällen angenommen werden:
...
- eine unmittelbar bevorstehende Heirat mit einem Deutschen oder einem Ausländer, der einen Aufenthaltstitel besitzt,
...

Ist allerdings eine Ermessensentscheidung ("kann").

Wenn ich der zuständige ABH-Mitarbeiter wäre, wäre ich hier eher zurückhaltend, da es so - auf den ersten Blick - so aussieht, als ob die Heirat von vornherein geplant war:
madame_butterfly schrieb am 26.08.2006 um 20:11:01:
Zum Glück haben wir alle Unterlagen beisammen, übersetzt und beglaubigt.


Abu
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« Zuletzt geändert: 26.08.2006 um 23:09:28 von N/V »  
 
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madame_butterfly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #5 - 26.08.2006 um 22:42:51
 
Vielen Dank fuer die tolle ausführliche Auskunft! mmh, "dringende Gründe" sind natuerlich Ermessensache, aber die Heirat war wirklcih noch nicht bei der Vergabe des Visums geplant, dass kann man auch an der Austellung der Papiere sehen, die erst, als mein Freund in Deutschland war in Malawi ausgestellt wurden und gerade erst angekommen sind.

Und Falls die Ausländerbehörde, das nicht als "dringenden persoenlichen" Grund anerkennt?
Hat man denn einen Rechtsanspruch?
Oder kann man in ein anderes land einreisen und dann zur Heirat wieder nach Deutschland einreisen?

Wenn er das Visum nämlich nicht bekommen würde, waeren wir erstmal eine lange lange Zeit voneinander getrennt, weil man ja auch nicht mal kurz so nach Afrika oder nach Deutschland fliegen kann.

Kann man sonst in ein anderes europ. Land einreisen, bis die Heirat zugelassen wird? damit es nicht so weit ist.

Vielen vielen dank,
da sind so viele Fragen offen!



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madame_butterfly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 26.08.2006 um 22:45:48
 
Beim Standesamt hat uns der Herr eine Liste mit allen möglichen Dokumenten gegeben, die wir fuer die Eheschliessung benötigen.ä


Ehefähigkeitszeugnis, war da gar nicht dabei.

oder ist das das, was dann das Gericht innerhalb dieser langen Bearbeitungszeit einholt?
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madame_butterfly
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Antwort #7 - 27.08.2006 um 09:59:54
 
oder gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten?

Im Moment bin ich beruflich hier noch angebunden.
Dieses halbes. -dreiviertel würden wir unbedingt gerne zusammen in Deutschland verbringen.
Dannach würden wir auch sehr gerne ins Ausland gehen, falls sich interessante Jobmöglichkeiten eroeffnen,
Uns geht es also wirklich nicht um die Staatsbürgerschaft, sondern einfach darum zusammen zu sein.
Eine verlängerte Aufenthaltsgenehmigung wäre daher auch erstmal ein große erleichterung, falls es so etwas gibt.
Hauptsache nur irgendeine legale Möglichkeit das er hierbleiben darf.


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Zeppelin
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Antwort #8 - 27.08.2006 um 10:20:25
 
madame_butterfly schrieb am 26.08.2006 um 22:45:48:
...
Ehefähigkeitszeugnis, war da gar nicht dabei.

oder ist das das, was dann das Gericht innerhalb dieser langen Bearbeitungszeit einholt?

oben: Das OLG kann auch kein EFZ einholen, wenn Malawi ein solches nicht ausstellt.
Deshalb prüft das OLG, ob anhand der sonstigen Dokumente eine Befreiung von der Verpflichtung zur Beibringung dieses EFZ erteilen kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #9 - 27.08.2006 um 11:22:10
 
Hallo,

ichhhab mal Deine Frage aus dem zugemachten hierher geholt:

Zitat:
Hallo!

Mein Freund hat ein Schengevisa für 3 Monate bekommen. (anfanf juli-september)
Da er keinen früherer Flug bekommen hat, ist er nur 2 monate hier in Deutschland, sein Visum wuerde aber in den nächsten Tagen auslaufen.

Da kann man doch den 1 Monat, der nicht wahrgenommen wurde, noch dranhängen, oder.

Was braucht man denn dafuer?
Kann der Antrag auch abgelehnt werden?


DAS funktioniert nicht, weil das Visum nur für den genehmigten Zeitraum gilt. Und der läuft ab..

Ob die ABH das Visum angesichts der bevorsehenden Eheschließung verlängert hängt vom Stand der Eheschließungsvorbereitungen ab Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #10 - 27.08.2006 um 14:33:38
 
unentschlossen, mmh und was können wir jetzt machen? bitte.
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dete
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Antwort #11 - 27.08.2006 um 20:02:26
 
Guten Abend   , Du hast  Nachrichten,   sind neu.

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