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Hohe Altersunterschied M-F = Keine Chance für FZF (Gelesen: 6.870 mal)
univa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 27.08.2006 um 13:49:50
 
Hallo,
ich bin mit einem Nigerianer verheiratet. Also, auch jemanden von diesen sogenannten Problemstaaten. Er ist zwar in Österreich, hat dort aber auch kein Visum sondern nur eine Duldung. Als wir uns entschlossen haben zu heiraten, schien für mich alles aussichtslos. Wir haben sämtliche Papiere von ihm aus Nigeria gebraucht, alles übersetzen lassen müssen. Er in Österreich, ich in Deutschland. Wir mussten zur nigerianischen Botschaft und uns eine Erklärung holen, dass nichts gegen eine Eheschliessung spricht. Ich brauchte ein Ehefähigkeitszeugnis von Deutschland. Vom Aussenministerium mussten die Papiere auch noch übreprüft werden. Das war ein monatelanges Gerenne und kostete etliche Euros. Aber es hat sich gelohnt. Wir sind mittlerweile rechtsmässig verheiratet.
Mein Mann ist 7 Jahre älter als ich und auch bei uns ist eine Scheinehe nicht ausgeschlossen, obwohl ich schwanger bin. Wir kämpfen gerade um das Visum. Also, gib nicht auf. Du hast nichts zu verlieren. Leben im Land deiner Frau kannst du doch immer noch. Nur Mut und viel Glück. Ich drücke euch zwei die Daumen.
Leider kann ich dir keine Details im Ausländerrecht geben. Kenne mich zu wenig aus.
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 27.08.2006 um 16:24:24
 
Also ich kann nur dick die Empfehlungen von "tatzi5" aus Beitrag Nr.9 hier unterstreichen!
Auch uns war von vornherein voll bewussst, was bei knapp 17 Jahren Altersunt. auf uns zukommen würde.
Deshalb habe ich von vornherein alles genau aufgezeichnet, und abgeheftet. Die wichtigsten Begegnungen am Anfang nebst Fotos, Hotelquittungen, Einzelverbindungsnachweise - eben alles.
Und wir haben das auch gegenüber dem Standesamt und später dem OLG absolut klar gemacht.
Allerdings hatten wir den riesigen Vorteil, dass meine Frau schon vor der Heirat ab und zu mal für einige Tage herkommen konnte und wir bei diesen Gelegenheit stets gemeinsam bei den Behörden vorstellig geworden sind, wobei meine Frau damals schon beinahe perfektes Deutsch sprach.

Da Deine Verlobte aber nun trauriger Weise nicht lesen und schreiben kann, würde ich auch dies bereits im Vorfeld ganz deutlich machen, damit keiner auf die Idee kommt, evtl. nach Briefen oder sowas von ihr zu fragen.

Ich muß schon zugeben, dass mir echt der Kragen geplatzt war, als ich damals vom OLG zu einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahne aufgefordert wurde und erst recht bei der Aufforderung, doch bitte schön unseren Altersunterschied von 17 Jahren zu erklären.

Als Antwort darauf habe ich mir nicht verkneifen können zu schreiben, dass der Altersunterschied lediglich 16 Jahre, 9 Monate und 21 Tage beträgt und sich diese Differenz aus unseren unterschiedlichen Geburtsdaten ergibt, da unsere Eltern sich natürlich nicht untereinander kannten, bevor wir uns verlobten und folglich sich bei der Kinderplanung untereinander abstimmen konnten.  Laut lachend Laut lachend
(Ob es ratsam ist, sowas zu schreiben, weiß ich nicht, aber ich war so auf der Palme, dass ich es nicht lassen konnte. Ferner gibt es ja auch keine sinnvolle andere Erklärung auf eine derart dämliche Frage.)
Jedenfalls ist es mir ohne größere Schwierigkeiten sehr schnell gelungen, mit allem Nachdruck dafür zu sorgen, dass weitere dämliche Fragen unterblieben sind.

So meine ich, dies wird auch Dir gelingen, wenn Du den Fall eben genau so darstellst, wie in Deinem Eingangsposting.
Ich wünsche Euch jedenfalls viel Glück.

Gruß,
Zeppelin

PS: Mach Dir keinen Kopf wegen den paar Tippfehlern - shit happens
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leodavinci
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Antwort #17 - 27.08.2006 um 17:29:38
 
Zeppelin schrieb am 27.08.2006 um 16:24:24:
Ich muß schon zugeben, dass mir echt der Kragen geplatzt war, als ich damals vom OLG zu einer ausführlichen schriftlichen Stellungnahne aufgefordert wurde und erst recht bei der Aufforderung, doch bitte schön unseren Altersunterschied von 17 Jahren zu erklären.

Als Antwort darauf habe ich mir nicht verkneifen können zu schreiben, dass der Altersunterschied lediglich 16 Jahre, 9 Monate und 21 Tage beträgt und sich diese Differenz aus unseren unterschiedlichen Geburtsdaten ergibt, da unsere Eltern sich natürlich nicht untereinander kannten, bevor wir uns verlobten und folglich sich bei der Kinderplanung untereinander abstimmen konnten.  Laut lachend Laut lachend
(Ob es ratsam ist, sowas zu schreiben, weiß ich nicht, aber ich war so auf der Palme, dass ich es nicht lassen konnte. Ferner gibt es ja auch keine sinnvolle andere Erklärung auf eine derart dämliche Frage.)


Klasse Laut lachend
Ich mache vielleicht einen Thread auf,wo man alle mögliche Antwort auf diese Frage posten soll.Es wird bestimmt interresant.

Als ich meiner Verlobte sagte, daß ich viel zu alt sei,antwortete sie ganz lässig,daß es doch gut so,weil wenn ich alt bin ist sie immer noch jung genug um für mich zu sorgen.

Glaubt ihr wirlich,daß das OLG diese Antwort akzeptiert ?

Es ist gut zu wissen,daß es noch mehr Menschen gibt,die das gleiche Problemm haben.Ich danke euch alle für euere Ratschläge und Mitgefühl.
Wie ich es  aus den Antworten der ABH-Mitarbeiter hier im Board entnehmen könnte,sollte unser Alterunterschied kein grosses Hindernis fürs Visumverfahren sein.Das wird sich bald herausstellen.


So,nun kann ich hoffentlich PN schreiben Zwinkernd

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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #18 - 27.08.2006 um 19:49:41
 
leodavinci schrieb am 27.08.2006 um 17:29:38:
Klasse Laut lachend
Danke für die Blumen.
Zitat:
Ich mache vielleicht einen Thread auf,wo man alle mögliche Antwort auf diese Frage posten soll.Es wird bestimmt interresant.

Ja, das ist eine gute Idee. Würde mich auch interessieren, was anderen dazu eingefallen ist.
Zitat:
Als ich meiner Verlobte sagte, daß ich viel zu alt sei,antwortete sie ganz lässig,daß es doch gut so,weil wenn ich alt bin ist sie immer noch jung genug um für mich zu sorgen.

Auch das ist ein m.E. sehr überzeugendes Argument, obwohl ich nicht anstrebe, meiner Frau je als Pflegfall zur Last zu fallen. Wir lachen nur oft über die Vorstellung, dass ich sie ggf. an ihre Liebeserklärung erinnern würde, wenn sie mich mal im Rollstuhl durch die Gegend schieben müsste.

Zitat:
Glaubt ihr wirlich,daß das OLG diese Antwort akzeptiert ?

Ja, ich glaube es durchaus - wenn Du es in einem nachvollziehbaren, humorvollen Kontext darstellst. Aber es ist doch wohl einer der grundlegenden Inbegriffe des Eheversprechens, wenn man sich gegenseitig solche Zusagen macht.
Zitat:
Es ist gut zu wissen, daß es noch mehr Menschen gibt,die das gleiche Problem haben.Ich danke euch alle für euere Ratschläge und Mitgefühl.
Wie ich es  aus den Antworten der ABH-Mitarbeiter hier im Board entnehmen könnte,sollte unser Alterunterschied kein grosses Hindernis fürs Visumverfahren sein. Das wird sich bald herausstellen.

So überzeugend, wie Du Euren Fall hier dargelegt hast, ist es nicht schwer, entsprechende Sympathie zu entwickeln.

Das eigentliche Problem besteht m.E. in Eurer Situation auch nicht darin, bei den Behörden die Möglichkeit zu einem künftigen Zusammenleben zu erwirken! Sondern darin, dass Du Deiner künfigen Gattin angesichts der Ausgangssituation  sehr viele und stabile Brücken bauen musst, damit sie mit den Verhältnissen hier zurechtkommt, und auch von Unbeteiligten akzeptiert wird.
Allein Sprachkurs nebst Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen ist schon nicht Ohne - ganz abgesehen von Möglichkeiten zur Berufsausübung (nicht unbedingt wegen des Einkommens, aber wegen des allgemeinen gesellschaftlichen Status.)
Nur zu leicht wir man verdächtigt, sich eine 'billige' Pflegekraft für's Alter verschaffen zu wollen, und kaum jemand beachtet die tatsächlichen Motive, einer solchen Ehe.

Also nochmals: Gutes gelingen - vor allem wenn ihr wirklich zusammen seid.

Zeppelin
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Toppy
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Antwort #19 - 27.08.2006 um 20:44:04
 
Hi Leo,
ohohohohoh, da hats dich aber richtig erwischt. Das ist doch schoen!! Enjoy the moments.
Deine Magenschmerzen kann ich sehr gut verstehen. Ich bin in einer sehr aehnlichen Situation, nur das ich sehr gut nachweisen kann, das keine niederen Gruende fuer unsere Liason vorliegen. Mein Schatz war bereits 2 mal mit mir in D und ist jedesmal brav zurueckgekehrt nach Hause (Togo). Aktuell leben wir gemeinsam in China, da ich hier beruflich taetig bin. Kennengelernt haben wir uns in Togo wo ich viele Jahre beruflich bedingt lebte.
Warum das alles bis dato unkompliziert moeglich ist? Ich denke weil wir ganz einfach immer nur die Wahrheit gesagt haben. Keine Geschichten, Verschoenigungen, Erklaerungen oder sonstiges. Daher rate ich dir im Vorfeld eines: BLEIB SAUBER !! Du hast keinen Grund irgendwelche Schleichwege zu gehen. Sollte es notwendig sein, so heirate in Kambodscha, alles das ist legal, aber frueher oder spaeter werdet ihr zusammen sein, obs die Welt versteht oder nicht ist nicht wichtig. Du kannst mir aber glauben, dass selbst die stocksteifsten Beamten mehr verstehen als oft geredet wird.
Mehr gibt es eigentlich nicht zu sagen, geh deinen Weg.
Alles Gute und viel Glueck.
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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leodavinci
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Antwort #20 - 27.08.2006 um 20:57:55
 
Zeppelin schrieb am 27.08.2006 um 19:49:41:
Das eigentliche Problem besteht m.E. in Eurer Situation auch nicht darin, bei den Behörden die Möglichkeit zu einem künftigen Zusammenleben zu erwirken! Sondern darin, dass Du Deiner künfigen Gattin angesichts der Ausgangssituation  sehr viele und stabile Brücken bauen musst, damit sie mit den Verhältnissen hier zurechtkommt, und auch von Unbeteiligten akzeptiert wird.
Allein Sprachkurs nebst Lesen-, Schreiben- und Rechnenlernen ist schon nicht Ohne - ganz abgesehen von Möglichkeiten zur Berufsausübung (nicht unbedingt wegen des Einkommens, aber wegen des allgemeinen gesellschaftlichen Status.)



Daran haben wir uns auch schon Gedanken gemacht.Hauptsächlich sie.
Sie möchte eigenlich da bleiben und sich um ihre kranke Mutter kümmern.
Auf mein Bedenken hin,daß ich in ihrem Dorf nicht leben kann,sagte sie,
da leben viele andere,die nichts haben und nichts können.Ich komme von Ausland,bin gebildet,habe einen Beruf gelernt,warum soll ich nicht da leben können ? Tja,was soll man noch dazu sagen ?

Ich habe sie gebeten,mit mir erst mindestens zwei Jahre in D zu leben.Warum könnte ihr euch ja denken.
Falls ihr das Leben hier nicht gefällt,werde ich mit ihr zurück gehen.

Meine grösste Sorge ist nur die Ungewissheit in den nächsten Monaten oder gar Jahren. weinend
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #21 - 27.08.2006 um 21:39:00
 
Alleine wegen des Altersunterschieds dürfte euch eigentlich niemand Probleme machen - eigentlich ist es eine Selbstverständlichkeit, dass man sich seinen Partner nach eigenem Ermessen aussuchen darf und nicht in irgendjemandes 08/15 Normen zu passen hat.
Ganz böser Nachsatz: bei euch sehe ich wenig Probleme, wenn die Altersverteilung anders wäre - Frau, D, in deinem Alter, Partner, Ausl. in ihrem - wäre der Stress vorprogrammiert.
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