Liebes info4alien-Team, liebe Experten,
bin Ukrainer, Diplomand und wiss. Mitarbeiter an der Uni, seit Ende Juli mit einer Ukrainerin verheiratet. Mein Aufenth.-Titel ist
AE für's Studium. Sehr gern möchte ich meine liebe Frau zur mir holen, sie bereitet zur zeit die Legalisation der Heiratsurkunde bei der deutschen Botschaft vor, die Vorlegalisation bei den ukr. Behörden ist abgeschlossen.
Dem Merkblatt des deutschen Konsulats konnte ich entnehmen, dass u. a.
1. formlose schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Partners, dass beabsichtigt ist, die eheliche Lebensgemeinschaft / Lebenspartnerschaft in Deutschland führen zu wollen
2. Wohnortnachweis des Partners in Deutschland (z.B. Meldebescheinigung oder Personalausweis)
3. Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes z.B. durch Lohn-/Gehaltsbescheinigungen, Steuerbescheide, sonstige Einkommensnachweise
Meine Frage zu 1.: Kann mir evtl. jemand raten, was unbedingt in die Erklärung aufgenommen werden muss? Vielleicht gibt's eine Vorlage dazu? Bitte um Tipps
Und zu den Punkten 2 & 3.: Bevor die Urkunde in der deutschen Botschaft in Kiev nicht legalisiert sind, wird mein Familienstand hier nicht geändert. In der Bescheinigung des Einwohneramts und in den Lohnabrechnungen, die ich meiner Frau für die Beantragung des FZF-Visums schicken möchte, steht daher noch alter Familienstand. Macht es Sinn, liebe Experten, diese Unterlagen zuschicken oder soll ich erst die Legalisierung abwarten?
Zu 3 eine Ergänzungsfrage: Wird bei der Bemessungsgrundlage für den gesicherten Lebensunterhalt Brutto- oder Netto-Einkommen auf die Waage gelegt? Gibt es dafür irgendwelche Richtlinien bzw. Werte, die man nicht unterschreiten sollte? Ich möchte natürlich, dass wir mit meiner Frau schnellstmöglich wieder zusammen sind, sie fehlt mir sehr
Für Eure Hilfe bin ich (und meine Frau natürlich auch) sehr verbunden! Bin gespannt auf Eure Tipps und danke dafür im Voraus!!!