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Heirat - Staatsbürgerschaften ... bin verwirrt! (Gelesen: 2.366 mal)
cafe.con.leche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat - Staatsbürgerschaften ... bin verwirrt!
22.08.2006 um 16:13:51
 
Hallo,

ich brauch mal dringend Hilfe und Aufklährung ...

Also, mein Freund/Partner und ich planen (wenn auch noch nicht sofort, aber trotzdem sicher in naher Zukunft) zu heiraten. Also kam die Überlegung auf man könne sich ja schon mal erkundigen was alles für Papiere notwendig seien. Also bin ich heute mal beim Standesamt gewesen um so eine Art "Checkliste" zu erhalten. Aber anstatt nun genau zu wissen was wir bräuchten bin ich eigentlich nur noch verwirrt dass es sooooooooo kompliziert (zumindestens in unserem Fall, besser gesagt eigentlich im Falle meines Freundes) ist!

Zur Erklährung:
- Ich: Deutsche ... alles kein Problem, alles klar - Papiere lassen sich besorgen!
- Er: hat durch Geburt 2 Staatsbürgerschaften (beide aus Lateinamerika) und auch 2 Pässe, kann mit einem Pass ohne Visum für 3 Monate innerhalb eines halben Jahres einreisen (nennen wir es Land 1), mit dem anderen bräuchte er aber ein extra Visum (nennen wir es Land 2). Fliegt er zu mir reist er natürlich mit dem Pass nach Deutschland ein wo er kein Visum beantragen muß!!!
Er lebt aber in Land 2 und war dort auch schon mal verheiratet und wurde geschieden.

Und hier beginnt nun das Dilemma!
Laut Standesamt muß er sich für die Heirat (Zwecks Papiere etc) auf eine Staatbürgerschaft "festlegen" und es muß (oder sollte) die sein "zu der er sich näher verbunden fühlt".
Okay, das wäre Land 2 ... mit dessen Pass er aber nicht nach Deutschland einreist - da ja visumpflichtig!
Andere Variante, Land 1 wird festgelegt (mit dessen Pass er sich ja auch jeweils hier bei mir aufhält!) ... aber
1. sei das lt. Standesbeamtin eher fragwürdig, weil er da ja nicht lebt
2. müsste er seine Heirats- und Scheidungspapiere aus Land 2 in Land 1 annerkennen lassen, sie dort in ein Scheidungsregister eintragen lassen, davon einen Auszug besorgen und damit eine Familienstandsbescheinigung dort beantragen ...
Komplizierter geht es wahrscheinlich nicht mehr!!! Natürlich muss alles übersetzt und teilweise beglaubigt werden!!!

Kann irgend jemand mir noch folgen???  unentschlossen

Sooooooooo ... und was machen wir nun???
- Was für Auswirkungen hätte es denn mit einer anderen Staatsbürgerschaft zu heiraten, als mit dem Pass mit welchem man eingereist ist??? Für das Standesamt sei das unwichtig (so die Aussage heute), aber was ist mit allen anderen Behörden (zB Ausländerbehörde, etc - darauf wußte die Dame keine Antwort)???
- oder doch die andere Variante mit massig Papierkrieg und obwohl die Standesbeamtin sagte es sei ja nicht das Land wo der Lebensmittelpunkt liegt - das könnte schwierig werden!!!
- oder aber garnicht in Deutschland heiraten sondern im Ausland??? Und nehmen wir dann eins der Länder für die mein Partner einen Pass hat, oder doch ein ganz anderes???

Ich weiß jetzt echt nicht weiter!!! Eigentlich sollte das heute eine Info sein und ich wollte danach schlauer sein - leider bin ich das nun garnicht sondern einfach nur verwirrt!!!

ZU HILFE ... WER KANN LICHT INS DUNKEL BRINGEN!!! ICH BRAUCHE DRINGEND EINEN KOMPETENTEN RAT!!!

DANKE schonmal im Voraus an alle und LG
cafe.con.leche
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.08.2006 um 16:32:13
 
Hallo "Milchkaffee",
Du musst für dieses Forum Land 1 und Land 2 schon beim Namen nennen, denn da gibt es doch einige Unterschiede in Südamerika.
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cafe.con.leche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.08.2006 um 16:35:14
 
also:

Land 1: Nicaragua
Land 2: Dominikanische Republik

LG cafe.con.leche
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Santa
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Tupaq Amaru


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.08.2006 um 16:48:35
 
Also ich bin kein Experte, aber rein aus dem Gefühl für mittelamerikanische Verhältnisse heraus bin ich der Meinung, ehe Dein Verlobter sein Papiere aus Republica Dominica in Nicaragua anerkannt bekommt, habt Ihr mit der Variante Alemania-Republica Dominica zweimal geheiratet.
Was hierzu alles notwendig ist, können Dir sicher die Fachleute in diesem Forum näher erläutern.
Mit welchem Pass letztendlich die Einreise nach D erfolgt, ist meiner Meinung nach relativ (aber ich kann mich auch irren), Hauptsache, die Einreise erfolgt legal.
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cafe.con.leche
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 22.08.2006 um 17:09:38
 
ja, ABER ... die Dom Rep steht wohl auf der Liste der Staaten die als "Problemstaaten" gesehen werden was das Urkundenwesen betrifft  (denn ja es stimmt für Geld kannst Du dort alles kaufen - alles eine Sache des Preises!) und bei Nicaragua ist das nicht so!!!

Ist das auch wichtig genug um in eine Entscheidung mit einbezogen zu werden???

LG nochmal cafe.con.leche
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 22.08.2006 um 18:59:48
 
Es ist für die Ehschließung egal, mit welchem Pass er einreist Zwinkernd

Nicht egal ist, nach welchen Voraussetzungen  seine Ehefähigkeit festzustellen ist. Das ist für den deutschen Rechtsbereich eindeutig festgelegt:

- Voraussetzungen richten sich nach dem Heimatrecht siehe Art. 13 Abs 1 EGBGB

- Gehört eine Person mehreren Staaten an, ist das Recht des Staates anzuwenden mit dem sie am engsten verbunden ist Art. 5 Abs. 1 EGBGB.

Zitat:
Laut Standesamt muß er sich für die Heirat (Zwecks Papiere etc) auf eine Staatbürgerschaft "festlegen" und es muß (oder sollte) die sein "zu der er sich näher verbunden fühlt".



Hier irrt das Standesamt, da es nicht der Wahl des Betroffenen oder dem Verbundenheitsgefühl unterliegt, sondern es ist eine Tatsachenfeststellung erforderlich :

Zitat:
Artikel 5 EGBGB
Personalstatut

(1) Wird auf das Recht des Staates verwiesen, dem eine Person angehört, und gehört sie mehreren Staaten an, so ist das Recht desjenigen dieser Staaten anzuwenden, mit dem die Person am engsten verbunden ist, insbesondere durch ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder durch den Verlauf ihres Lebens. Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor.


diese führt im Ausgangspost zur Anwendung des Dom.Rep.Rechts.
.

Daraus folgt er benötgt aus der Dom.Rep. die nachfolgenden Unterlagen:

als Anhalt die Anforderungen des OLG Stuttgart.

Hierbei ist zu bechten dass die Dom.Rep. ein Problemstaat ist und dass die Scheidung der Anerkennung im Inland bedarf. Dies kann im rahmen des Befreiungsverfahrens mit erfolgen.

Einzelheiten dazu siehe die FAQ Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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