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Dokumente fuer Ehe zwischen Deutsche und Chinese (Gelesen: 4.197 mal)
devurandom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Dokumente fuer Ehe zwischen Deutsche und Chinese
16.08.2006 um 10:05:44
 
Hallo Leute,

Meine Freundin (Deutsche) und ich (Chinese) plane, demnaechst zu heiraten. Ich habe einen Job nach meinem Studium hier in D. bekommen und arbeite als Softwareentwickler. Da ich eine normale Aufenthaltserlaubnis besitze, haben wir vorerst nicht so eilig mit der Hochzeit. Dennoch wuerden wir ganz gerne wissen, was wir so fuer Dokumente brauchen. Im Standesamt geht irgendwie niemand ans Telefon und hier im Forum habe ich auch keine passende Threads gefunden. Daher setze ich hier diesen Posting ab und entschuldige mich schon mal dafuer, falls aehnliche Frage schon 1232344 beantwortet wurde. Smiley

Wir fliegen Ende dieser Woche nach China in den Urlaub. Danach sind meine Eltern erstmal fuer 1-2 Jahre auf Weltreise (die haben's gut...). Da ich sonst keine Verwandten dort mehr habe, ist es absolut wichtig fuer mich, bei dieser Gelegenheit schon mal alle noetige chin. Dokumente, zumindest die, die mit meinen Eltern zu tun haben oder sie besitzen muessen, zusammenzukriegen.  (meine Geburtsurkunde ist klar, sonst noch was?) Ich waere sehr dankbar fuer so ne Art Checkliste mit allen noetigen Dokumenten.

Achja, wir wohnen in Niedersachsen. (falls' ne Rolle spielt)

Vielen Dank schon mal voraus

Gruss
/dev/urandom
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 16.08.2006 um 10:23:12
 
Du mußt auf jeden Fall mit Deinem Standesamt sprechen, denn die benötigten Dokumente können von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein.

Für eine erste Indikation  guck
http://www.info4alien.de/mick/faq.htm#40
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187095/China.pdf

Abu


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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.08.2006 um 10:25:28
 
Hallo,

in diesem Unterforum steht ganz oben ein Thread:

Befreiung von der Beibringung des EFZ Zwinkernd

Da ist jeweils ein Link zu den OLG Stuttgart und Köln, andere speziell zu Niedersachsen haben wir leider nicht . Aber als Anhalt können die in den jeweiligen Länderverzeichnissen genannten Urkunden und Nachweise schon dienen.

Beispiel:

OLG Stuttgart zu VR China
http://www.olg-stuttgart.de/servlet/PB/show/1187095/China.pdf

Daneben findest Du oben in den FAQ einiges zum Thema Eheschließung und Anerkennungs- bzw. Befreiungsverfahren erläutert.

Letztendlich ist aber das was Dein Standesamt und Dein OLG fordert verbindlich Zwinkernd

Also einfach dort auch noch nachfragen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd

edit: sorry hatte nicht gesehen dass Abu auch schon antwortete Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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devurandom
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Antwort #3 - 16.08.2006 um 11:09:02
 
wow, das ging ja fix.  Laut lachend

Vielen Dank!

Gruss
/dev/urandom
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Jewel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 19.08.2006 um 09:35:07
 
Ach, ich finde es soooo schön von immer mehr Gleichgesinnten zu lesen: Chinese (Mann) heiratet Deutsche (Frau)!! Zu oft sind die Geschlechter anders herum! hehehehe... Smiley

Mein Mann (Chinese) und ich (Deutsche) haben vor 1,5 Jahren in Deutschland geheiratet. In der Zwischenzeit waren wir 2 Mal in China für je 4 Wochen. Somit kenne ich seine große Familie dort jetzt recht gut. Fröhlich
Alles läuft soweit prima!

Alles gute euch beiden!  Laut lachend

Ich würde aber auch vorsichtig sein mit den in China ausgestellten Unterlagen.

Unser Finanzamt damals sagte uns, dass die Unterlagen bei Antrag auf Eheschließung nicht älter als 6 Monate alt sein dürfen.
Ansonsten hätten wir die Unterlagen neu in China ausstellen lassen müssen!
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Zeppelin
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Antwort #5 - 19.08.2006 um 10:47:46
 
Jewel schrieb am 19.08.2006 um 09:35:07:
Unser Finanzamt damals sagte uns, dass die Unterlagen bei Antrag auf Eheschließung nicht älter als 6 Monate alt sein dürfen.
Ansonsten hätten wir die Unterlagen neu in China ausstellen lassen müssen!

Wieso das Finanzamt?
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Jewel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 19.08.2006 um 17:11:05
 
Zeppelin schrieb am 19.08.2006 um 10:47:46:
Wieso das Finanzamt?


LOL! Gute Frage!... war ein Tippfehler von mir... hahahaha...

statt Finanzamt meinte ich: Standesamt   Traurig

(hab wohl beruflich zuviel mit Finanzämtern zu tun...  unentschlossen )
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Zeppelin
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für die Venus


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Antwort #7 - 19.08.2006 um 18:05:25
 
Jewel schrieb am 19.08.2006 um 17:11:05:
LOL! Gute Frage!... war ein Tippfehler von mir... hahahaha...

statt Finanzamt meinte ich: Standesamt   Traurig

(hab wohl beruflich zuviel mit Finanzämtern zu tun...  unentschlossen )

Alles klar!  Smiley
Sonst hätte man ja glatt auf arge Gedanken kommen können.  Zwinkernd
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