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Probleme bei Eheschließung mit einem Asylbewerber (Gelesen: 1.936 mal)
kab78
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme bei Eheschließung mit einem Asylbewerber
22.08.2006 um 15:31:21
 
Hallo,

ich möchte meinen marokkanischen Verlobten heiraten. Doch leider gibt es ein Problem.

Das Problem ist, dass er bei der Asylantragsstellung im Juli 2004 falsche Personalien angegeben hat. Im Mai 2006 hat er seine Angaben beim Ausländeramt richtig gestellt. In der Zwischenzeit waren wir auch schon beim Standesamt und haben alles weitere für eine Hochzeit in die Wege geleitet. Nun haben wir einen Brief erhalten, in dem das Oberlandesgericht eine Erklärung bezüglich der falschen Angaben fordert. Der Standesbeamte hat mir gesagt, wenn irgendetwas nicht stimmt in der Erklärung bzw. das Gericht  der Erklärung nicht glaubt, wird er abgeschoben. Ich habe sehr große Angst, dass mein Verlobter Deutschland verlassen muss.
Was können wir machen? Kann er auch ohne diese Erklärung abgegeben zu haben sofort abgeschoben werden? Was passiert wenn wir unseren Antrag zurückziehen und in Marokko heiraten? Darf er dann wieder nach Deutshcland kommen?
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Eheschließung mit einem Asylbewer
Antwort #1 - 22.08.2006 um 17:21:45
 
Hi,

Dein Verlobter ist vollziehbar ausreispflichtig ?
Dann kann er abgeschoben werden. Es sei denn, eine Eheschließung steht unmittelbar bevor. Dieses liegt nicht vor, wenn das OLG die Befreiung von der
Beibringung eines Ehefähigkeitszeeugnisses nicht erteilt. Bei unklarer Identität
ist dies meistens der Fall.

Wenn der Antrag zurückgezogen wird und eine Ausreise nach Marokko erfolgt
passiert gar nichts. Ihr könntet in Marokko heiraten und Dein Freund im Visumverfahren wieder einreisen, diesmal legal etc.
Strafanzeige wg. Falschbeurkundung wird dennoch gestellt werden.

Sollte zu einer Abschiebung kommen tritt die Sperrwirkung der Wiedereinreise
ein und diese kann auf Antrag befristet werden. Hierzu sind die angefallenen
Abschiebekosten zunächst zu bezahlen. Dies kann u.U. sehr kostspielig werden,
wenn z.B. noch weitere Kosten notwendig werden.

DC
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ArabiaNights
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Beiträge: 4
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei Eheschließung mit einem Asylbewer
Antwort #2 - 06.09.2006 um 23:06:17
 
Oje treffe ich hier soviele mit dem gleichen Problem. Mein Habibi auch aber er tat dies in D und jetzt lebt er in CH mit falschen Angaben und wir wollen heiraten.

Wir wollen einen RA in CH jetzt konsultieren der uns helfen soll dieses richtig zu stellen und seine richtigen Personalien zu geben um dann irgendwie Papiere für heirat zu bekommen.

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