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heirat (Gelesen: 9.661 mal)
nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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22.08.2006 um 00:29:13
 
ich möchte einen marokkaner heiraten wer kann mir sagen was ich dafür alles brauche habe überhaupt keine ahnung.danke für jeden tip,rat oder sonstiges
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.08.2006 um 00:43:52
 
Das solltest Du bei Deinem Standesamt erfragen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.08.2006 um 13:20:59
 
Hi nolly,

es gab zum dem Thema schon ein paar Beiträg hier inkl. ausführliher Dokumenten-Infos - einfach mal suchen...

Ansonsten wäre die erste Frage:
Heirat in Marokko oder in Deutschland? Ist er hier oder dort?

Grüße,
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nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #3 - 22.08.2006 um 13:57:23
 
hallo danke erstmal für deine antwort er ist in marokko und wir würden wenn da heiraten habe hier auch schonmal geschaut aber nicht wirklich etwas gefunden mit präzisen angaben(brauche ja komplett)ist alles nur bruchstückhaft.liebe grüsse nolly
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Abu
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Kleinmachnow
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 22.08.2006 um 14:42:23
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.08.2006 um 15:57:39
 
Hi nolly,

die Liste, die Abu gelinkt hat ist schon mal ein erster Anhaltspunkt.
Wenn Ihr in Marokko heiraten wollt, dann gelten allerdings die Regelungen dort vor Ort und die können immer wieder unterschiedlich sein.

Deshalb sollte zunächst mal Dein Freund aufs dortige Tribunal gehen und die genauen Angaben direkt erfragen. In den großen Städten gibt es auch ein extra Sachgebiet nur für Auslandsehen.

Grüße,
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nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 22.08.2006 um 23:29:54
 
ist es tatsache das ich wenn ich ihn heiraten will nach marokkanischem gesetz erst zum islam übertreten muss?wir haben schon 3 visumanträge für ihn gestellt die alle abgelehnt wurden wegen mangelnder rückkehrwilligkeit nach marokko kann ich ihn sonst noch irgendwie hierher bekommen. lieben gruss nolly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 23.08.2006 um 08:09:41
 
Hi,

Du musst nicht zum Islam übertreten, wenn Du einer Buchreligion angehörst, also christlich oder jüdisch bist.
Dies kannst Du Dir auf einer Meldebescheinigung nachweisen lassen.
Das mit dem "Übertreten" betrifft im Regelfall Männer, die eine islamische Frau heiraten wollen.

Wenn Ihr schon 3 Anträge gestellt habt, sehe ich außer einer Heirat wenig Chancen, dass er herkommen kann. Denn die Botschaft hat ja wohl bemerkt, dass Ihr (im Grunde) zusammen leben wollt.

Grüße,
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nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.08.2006 um 11:37:18
 
danke line hast mir echt geholfen war schon am verzweifeln.dann muss ich jetzt schauen wies weiter geht.wenn das besuchervisum schon 3mal abgelehnt wurde habe ich auch wenig chancen ein heiratsvisum zu bekommen oder.wäre dir für eine letzte antwort sehr dankbar.liebe grüsse nolly
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 23.08.2006 um 11:49:32
 
Hallo,

das eine (Besuchervisum) hat mit dem anderen (Visum zur Eheschließung) grundsätzlich erstmal nix zu tun.

Vermutlich hat line Recht mit der Annahme dass das Besuchervisum deswegenabgelehnt wurde, weil die Rückkehrbereitschaft des "jungen heiratsfähigen A." der die "junge und heiratsfähige B." (nur) besuchen will angezweifelt wurde. Auf gut deutsch haben die bereits "unterstellt" , dass ihr heiraten wollt.

Also wird die Ablehnung des Besuchsvisums nicht automatisch auch zur Ablehnung des Eheschl.Visums führen.
Da müssten schon andere  Indizien ergänzend vorliegen (z.B. Scheineheverdacht etc.)

Grüße
Rony Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #10 - 23.08.2006 um 11:58:16
 
naja gut dann haben wir zumindest noch zwei offene möglichkeiten.kannst du mir vielleicht auch sagen was ich für die genehmigung eines heiratsvisum für bedingungen erfüllen muss.denke mal ist mehr als nur für ein besuchervisum.lieben gruss nolly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 23.08.2006 um 13:04:45
 
Hi nolly,

die detaillierte Infos über die Unterlagen, die Du brauchst erfährst Du
- bei der Botschaft in Rabat (link von Abu steht schon oben; da gibt's auch eine Liste wegen Heiratsvisum)
- bei Deinem Standesamt und
- bei der Ausländerbehörde.

Erkundige Dich erst mal da, es ist wirklich nicht soooo viel. Da immer mal wieder Anderes gefordert wird und ich das in Deinem Fall nicht weiß, kann man es pauschal nicht sagen.

Zwinkernd
Grüße,
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nolly30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #12 - 23.08.2006 um 13:35:47
 
okay echt lieben dank ich hoffe das klappt alles so wie wir uns das denken.danke lieben gruss nolly
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Melek1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #13 - 10.09.2006 um 00:18:24
 

Folgende Unterlagen werden benötigt/ habe ich gebraucht:

1) Ehefähigkeitszeugnis (55 Euro)
2) Scheidungsurteil (wenn man vorher schon verheiratet war und unbedingt mit dem Vermerk ab wann die Scheidung rechtskräftig ist, oder eine extra Bescheinigung, im zustädigen Gericht nachfragen(?) )
3) Meldebescheinigung (3 Euro)
4) Führungszeugnis (13 Euro)
5) Geburtsurkunde (8 Euro)
6) Bescheinigung deines Arbeitgebers
7) Letzte drei Gehaltsnachweise
8 ) Ein Gesundheitsattest vom Arztes (Ich bekam den Tipp eine "Nicht-Schwangerschaft" bescheinigen zu lassen.)
9) Auszug aus dem Familienstammbuch
10) Beglaubigte Kopie des Reisepasses
11) Kopien deines Personalausweises
12) Religionsnachweiss ( Taufurkunde oder ähnliches)

10) + 11) habe ich nicht übersetzen lassen. Das ist nicht nötig.
9) Brauchte ich gar nicht, aber ich hatte es halt dabei. Sicher ist sicher!

Die wichtigsten Dokumente sind 1) und 2).

Das Ehefähigkeitszeugnis 1) bekommt man auf dem Standesamt. Für die Ausstellung
benötigt der deutsche Partner:

- Pass
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem eigenen Familienstammbuch (wenn vorhanden)
- Auszug aus dem Familienstammbuch der Eltern (wenn vorhanden)

Von dem/r zukünftige/n Mann/Frau benötigt man übersetzt in Deutsche und legalisiert
auf der deutschen Botschaft:

- Kopie seines Reisepasses
- Kopie des Ausweis
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung (diese wird nicht mehr von der deutschen Botschaft legalisiert und den Standesämtern wird daher zu einer Eidesstattlichen Versicherung geraten. Unbedingt vorher informieren, weil sowas Zeit beantsprucht)

Man braucht ALLE Unterlagen, wenn eines fehlt hat man verloren.

Alle Unterlagen aus Deutschland, bis auf das Ehefähigkeitszeugnis müssen hier ins arabische übersetzt und auf dem marokkanischen Konsulat/ oder marokkanischen Botschaft in Berlin legalisiet werden. Von einem Übersetzer den das Konsulat anerkennt. Er beglaubigt die Übersetzungen gleichzeitig.
Eine andere Möglichkeit wäre in Marokko übersetzen und legalisieren zu lassen, dann hat man allerdings dort mehr Gerenne und musst mehr Zeit einplanen (und für diese Info lege ich nicht meine Hand ins Feuer, besser ist echt alle Papiere fix und fertig dabei zu haben)

Das Ehefähigkeitszeugnis 1) muss nicht übersetzt werden, da man in Rabat bei der deutschen Botschaft eine Ehefähigkeitsbescheinigung auf französisch bekommt und außerdem ein Nationalitäten-Nachweis, ebenfalls in französisch ausgestellt.
Diese beiden Unterlagen müssen beim dortigen Auswärtigen Amt
legalisiert werden. Außerdem braucht der Deutsche Partner noch ein marokkanisches Führungszeugnis, das er in Marokko bekommt.

Zusammen mit den Unterlagen des zukünftigen Mannes/ Frau kann man dann die Heiratserlaubnis beantragen. "Erlaubnis zur Eheschließung."

Das wird noch mal ein ganz schön stressiger Akt aber... man schafft das gut in 3 Tagen.


Wenn man die Heiratsurkunde hat, kann man das Visum zur
Familienzusammenführung beantragen. Dazu braucht man dann nicht mehr ganz so viele Unterlagen und als wichtigstes die Heiratsurkunde und vom Deutschen Partner noch eine Meldebescheinigung. Also besser gleich zwei Bescheinigungen mit nehmen. Die fürs Visum muss nicht übersetzt werden, bekommt die Deutsche Botschaft.

Viel Erfolg 
Melek


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Melek1979  
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murad
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #14 - 09.10.2006 um 22:58:44
 
aus deinen Angaben heraus entnehme ich, dass ich die Dokumente aus Deutschland ohne Apostille/Legalisierung mit nach Marokko nehmen könnte um dort alles legalisieren zu lassen, geht das so oder hab ich was falsch interpretiert? Es würden die normalen Dokumente (Führungszeugnis, Meldebescheinigung, int. Geburtsurkunde) in einfacher Form genügen?  unentschlossen
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