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Beitrag begonnen von nolly30 am 22.08.2006 um 00:29:13

Titel: heirat
Beitrag von nolly30 am 22.08.2006 um 00:29:13
ich möchte einen marokkaner heiraten wer kann mir sagen was ich dafür alles brauche habe überhaupt keine ahnung.danke für jeden tip,rat oder sonstiges

Titel: Re: heirat
Beitrag von Saxonicus am 22.08.2006 um 00:43:52
Das solltest Du bei Deinem Standesamt erfragen.

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 22.08.2006 um 13:20:59
Hi nolly,

es gab zum dem Thema schon ein paar Beiträg hier inkl. ausführliher Dokumenten-Infos - einfach mal suchen...

Ansonsten wäre die erste Frage:
Heirat in Marokko oder in Deutschland? Ist er hier oder dort?

Grüße,
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von nolly30 am 22.08.2006 um 13:57:23
hallo danke erstmal für deine antwort er ist in marokko und wir würden wenn da heiraten habe hier auch schonmal geschaut aber nicht wirklich etwas gefunden mit präzisen angaben(brauche ja komplett)ist alles nur bruchstückhaft.liebe grüsse nolly

Titel: Re: heirat
Beitrag von Abu am 22.08.2006 um 14:42:23
[guck=guck.gif]  http://www.rabat.diplo.de/Vertretung/rabat/de/04/Konsularischer__Service/Eheschlie_C3_9Fung__Marokko.html

Abu

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 22.08.2006 um 15:57:39
Hi nolly,

die Liste, die Abu gelinkt hat ist schon mal ein erster Anhaltspunkt.
Wenn Ihr in Marokko heiraten wollt, dann gelten allerdings die Regelungen dort vor Ort und die können immer wieder unterschiedlich sein.

Deshalb sollte zunächst mal Dein Freund aufs dortige Tribunal gehen und die genauen Angaben direkt erfragen. In den großen Städten gibt es auch ein extra Sachgebiet nur für Auslandsehen.

Grüße,
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von nolly30 am 22.08.2006 um 23:29:54
ist es tatsache das ich wenn ich ihn heiraten will nach marokkanischem gesetz erst zum islam übertreten muss?wir haben schon 3 visumanträge für ihn gestellt die alle abgelehnt wurden wegen mangelnder rückkehrwilligkeit nach marokko kann ich ihn sonst noch irgendwie hierher bekommen. lieben gruss nolly

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 23.08.2006 um 08:09:41
Hi,

Du musst nicht zum Islam übertreten, wenn Du einer Buchreligion angehörst, also christlich oder jüdisch bist.
Dies kannst Du Dir auf einer Meldebescheinigung nachweisen lassen.
Das mit dem "Übertreten" betrifft im Regelfall Männer, die eine islamische Frau heiraten wollen.

Wenn Ihr schon 3 Anträge gestellt habt, sehe ich außer einer Heirat wenig Chancen, dass er herkommen kann. Denn die Botschaft hat ja wohl bemerkt, dass Ihr (im Grunde) zusammen leben wollt.

Grüße,
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von nolly30 am 23.08.2006 um 11:37:18
danke line hast mir echt geholfen war schon am verzweifeln.dann muss ich jetzt schauen wies weiter geht.wenn das besuchervisum schon 3mal abgelehnt wurde habe ich auch wenig chancen ein heiratsvisum zu bekommen oder.wäre dir für eine letzte antwort sehr dankbar.liebe grüsse nolly

Titel: Re: heirat
Beitrag von ronny am 23.08.2006 um 11:49:32
Hallo,

das eine (Besuchervisum) hat mit dem anderen (Visum zur Eheschließung) grundsätzlich erstmal nix zu tun.

Vermutlich hat line Recht mit der Annahme dass das Besuchervisum deswegenabgelehnt wurde, weil die Rückkehrbereitschaft des "jungen heiratsfähigen A." der die "junge und heiratsfähige B." (nur) besuchen will angezweifelt wurde. Auf gut deutsch haben die bereits "unterstellt" , dass ihr heiraten wollt.

Also wird die Ablehnung des Besuchsvisums nicht automatisch auch zur Ablehnung des Eheschl.Visums führen.
Da müssten schon andere  Indizien ergänzend vorliegen (z.B. Scheineheverdacht etc.)

Grüße
Rony ;)

Titel: Re: heirat
Beitrag von nolly30 am 23.08.2006 um 11:58:16
naja gut dann haben wir zumindest noch zwei offene möglichkeiten.kannst du mir vielleicht auch sagen was ich für die genehmigung eines heiratsvisum für bedingungen erfüllen muss.denke mal ist mehr als nur für ein besuchervisum.lieben gruss nolly

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 23.08.2006 um 13:04:45
Hi nolly,

die detaillierte Infos über die Unterlagen, die Du brauchst erfährst Du
- bei der Botschaft in Rabat (link von Abu steht schon oben; da gibt's auch eine Liste wegen Heiratsvisum)
- bei Deinem Standesamt und
- bei der Ausländerbehörde.

Erkundige Dich erst mal da, es ist wirklich nicht soooo viel. Da immer mal wieder Anderes gefordert wird und ich das in Deinem Fall nicht weiß, kann man es pauschal nicht sagen.

;)
Grüße,
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von nolly30 am 23.08.2006 um 13:35:47
okay echt lieben dank ich hoffe das klappt alles so wie wir uns das denken.danke lieben gruss nolly

Titel: Re: heirat
Beitrag von Melek1979 am 10.09.2006 um 00:18:24

Folgende Unterlagen werden benötigt/ habe ich gebraucht:

1) Ehefähigkeitszeugnis (55 Euro)
2) Scheidungsurteil (wenn man vorher schon verheiratet war und unbedingt mit dem Vermerk ab wann die Scheidung rechtskräftig ist, oder eine extra Bescheinigung, im zustädigen Gericht nachfragen(?) )
3) Meldebescheinigung (3 Euro)
4) Führungszeugnis (13 Euro)
5) Geburtsurkunde (8 Euro)
6) Bescheinigung deines Arbeitgebers
7) Letzte drei Gehaltsnachweise
8 ) Ein Gesundheitsattest vom Arztes (Ich bekam den Tipp eine "Nicht-Schwangerschaft" bescheinigen zu lassen.)
9) Auszug aus dem Familienstammbuch
10) Beglaubigte Kopie des Reisepasses
11) Kopien deines Personalausweises
12) Religionsnachweiss ( Taufurkunde oder ähnliches)

10) + 11) habe ich nicht übersetzen lassen. Das ist nicht nötig.
9) Brauchte ich gar nicht, aber ich hatte es halt dabei. Sicher ist sicher!

Die wichtigsten Dokumente sind 1) und 2).

Das Ehefähigkeitszeugnis 1) bekommt man auf dem Standesamt. Für die Ausstellung
benötigt der deutsche Partner:

- Pass
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
- Auszug aus dem eigenen Familienstammbuch (wenn vorhanden)
- Auszug aus dem Familienstammbuch der Eltern (wenn vorhanden)

Von dem/r zukünftige/n Mann/Frau benötigt man übersetzt in Deutsche und legalisiert
auf der deutschen Botschaft:

- Kopie seines Reisepasses
- Kopie des Ausweis
- Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde
- Ledigkeitsbescheinigung (diese wird nicht mehr von der deutschen Botschaft legalisiert und den Standesämtern wird daher zu einer Eidesstattlichen Versicherung geraten. Unbedingt vorher informieren, weil sowas Zeit beantsprucht)

Man braucht ALLE Unterlagen, wenn eines fehlt hat man verloren.

Alle Unterlagen aus Deutschland, bis auf das Ehefähigkeitszeugnis müssen hier ins arabische übersetzt und auf dem marokkanischen Konsulat/ oder marokkanischen Botschaft in Berlin legalisiet werden. Von einem Übersetzer den das Konsulat anerkennt. Er beglaubigt die Übersetzungen gleichzeitig.
Eine andere Möglichkeit wäre in Marokko übersetzen und legalisieren zu lassen, dann hat man allerdings dort mehr Gerenne und musst mehr Zeit einplanen (und für diese Info lege ich nicht meine Hand ins Feuer, besser ist echt alle Papiere fix und fertig dabei zu haben)

Das Ehefähigkeitszeugnis 1) muss nicht übersetzt werden, da man in Rabat bei der deutschen Botschaft eine Ehefähigkeitsbescheinigung auf französisch bekommt und außerdem ein Nationalitäten-Nachweis, ebenfalls in französisch ausgestellt.
Diese beiden Unterlagen müssen beim dortigen Auswärtigen Amt
legalisiert werden. Außerdem braucht der Deutsche Partner noch ein marokkanisches Führungszeugnis, das er in Marokko bekommt.

Zusammen mit den Unterlagen des zukünftigen Mannes/ Frau kann man dann die Heiratserlaubnis beantragen. "Erlaubnis zur Eheschließung."

Das wird noch mal ein ganz schön stressiger Akt aber... man schafft das gut in 3 Tagen.


Wenn man die Heiratsurkunde hat, kann man das Visum zur
Familienzusammenführung beantragen. Dazu braucht man dann nicht mehr ganz so viele Unterlagen und als wichtigstes die Heiratsurkunde und vom Deutschen Partner noch eine Meldebescheinigung. Also besser gleich zwei Bescheinigungen mit nehmen. Die fürs Visum muss nicht übersetzt werden, bekommt die Deutsche Botschaft.

Viel Erfolg  
Melek



Titel: Re: heirat
Beitrag von lxorg am 09.10.2006 um 22:58:44
aus deinen Angaben heraus entnehme ich, dass ich die Dokumente aus Deutschland ohne Apostille/Legalisierung mit nach Marokko nehmen könnte um dort alles legalisieren zu lassen, geht das so oder hab ich was falsch interpretiert? Es würden die normalen Dokumente (Führungszeugnis, Meldebescheinigung, int. Geburtsurkunde) in einfacher Form genügen?  :-/

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 10.10.2006 um 08:13:38
Hi lxorg,

Zitat:
Alle Unterlagen aus Deutschland, bis auf das Ehefähigkeitszeugnis müssen hier ins arabische übersetzt und auf dem marokkanischen Konsulat/ oder marokkanischen Botschaft in Berlin oder je nach Zuständigkeitsberiech auch in Frankfurt etc.legalisiert werden.


Eien Vorlegalisierung von deutschen Behörden ist nicht notwendig, die Legalisierung Deiner Dokumente durch das marokk. Konsulat musst Du aber unbedignt vorher schon machen. Sonst kannst Du mit Deinen Sachen in MA nichts anfangen. Es genügt die "einfache Form" der Dokumente. Zwei Sachen bekommst du erst beim Konsulat in Rabat (Ehefähigkeitsbescheinigung und Nationalitätsnachweis), die legalisiert Du beim dortigen Aussenministerium.

Grüße,
line

Gruß,
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von ronny am 10.10.2006 um 08:47:19

Zitat:
Zwei Sachen bekommst du erst beim Konsulat in Rabat (Ehefähigkeitsbescheinigung und Nationalitätsnachweis), die legalisiert Du beim dortigen Aussenministerium.


Hi Line ,

mal grundsätzlich gefragt:

Dafür ist doch sicher ein EFZ des Wohnsitzstandesamtes erforderlich , oder ?

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 10.10.2006 um 08:58:55
Warum auch immer, aber es ist so:
Man nimmt das EFZ (so wie's ist), spricht damit beim Konsulat vor und erhält dann (auf Grundlage des EFZ) die Ehefähigkeitsbescheinigung. Da steht im Prinzip dasselbe drin, man braucht aber beides.
Selbiges passiert mit dem Pass: Auf Grundlage der Passkopie wird eine Staatsangehörigkeitsbescheinigung ausgestellt. (Nicht der "große" Nachweis)

Beides ohne extra Überprüfung innerhalb einer Stunde.
Worin der Sinn liegt - das bleibt wohl ein Geheimnis.

Grüße

Titel: Re: heirat
Beitrag von Abu am 12.10.2006 um 00:31:07

line schrieb am 10.10.2006 um 08:58:55:
Warum auch immer, aber es ist so:
Man nimmt das EFZ (so wie's ist), spricht damit beim Konsulat vor und erhält dann (auf Grundlage des EFZ) die Ehefähigkeitsbescheinigung. Da steht im Prinzip dasselbe drin, man braucht aber beides.

Normalerweise ist das EFZ in Deutsch und die Konsularbescheinigung in der Sprache des Verwendungslandes.

Abu

Titel: Re: heirat
Beitrag von line am 13.10.2006 um 14:24:02

Zitat:
die Konsularbescheinigung in der Sprache des Verwendungslandes

Nuja, in Rabat wird die Bescheinigung auf französisch ausgestellt. Das ist zwar auch Amtssprache, man muss für die MA-Behörden alles dann trotzdem noch auf arabisch übersetzen lassen.
Kann man wahrscheinlich nur unter der Rubrick "notwendig-warum-auch-immer" abbuchen.  

;)

Grüße
line

Titel: Re: heirat
Beitrag von Pfirsichring am 14.10.2006 um 11:11:33

Zitat:
Normalerweise ist das EFZ in Deutsch

Mir ist es auch schon in internationaler Form begegnet  8-)

Titel: Re: heirat
Beitrag von ronny am 14.10.2006 um 14:04:42

Pfirsichring schrieb am 14.10.2006 um 11:11:33:
Mir ist es auch schon in internationaler Form begegnet  8-)



Na klar Pfirsichring. ;)

Es gibt ungefähr 15 - 20 Staaten die ein Abkommen über das mehrsprachige EFZ gezeichnet haben (sind´s soviel ?) , das sind dann standardisierte Vordrucke.

Werde mal Montag das Abkommen suchen ;)

Grüße
Ronny ;)

Titel: Re: heirat
Beitrag von nixwissen am 14.10.2006 um 19:42:04
Hi,

Die Konsularbescheinigung wird in China z.B. auch nur in Deutsch ausgestellt (in unserem Fall von einem chin. MA!).
Der Sinn könnte folgender sein: Es ist zwar nix anderes als ein EFZ aber mit einer Urkunde eines deutschen Standesamtes kann der andere Staat nix anfangen.
Das Konsulat ist aber im jeweiligen Land eine anerkannte Stelle, deren Dokumente vom Land akzeptiert werden.
Etwas veräppelt kommt man sich aber schon vor ;)

Gruß,
Norbert

Titel: Re: heirat
Beitrag von ronny am 16.10.2006 um 11:51:14

ronny schrieb am 14.10.2006 um 14:04:42:
Werde mal Montag das Abkommen suchen ;)


Für die mehrsprachigen Urkunden die im deutschen Standesamt Verwendung finden können sind derzeit zwei Abkommen relevant:

1. CIEC - Übereinkommen Nr. 14 über die mehrsprachigen Auszüge aus Personenstandsregistern (sog. internationale Urkunden)

2. CIEC - Übereinkommen Nr. 20 über die mehrsprachigen Ehefähigkeitszeugnisse

Eine Liste der Mitgliedsstaaten der jeweiligen Abkommen ist hier zu finden (allerdings nur in Französisch ):

http://perso.orange.fr/ciec-sg/SignatRatifConv.pdf


Grüße
Ronny ;)



Titel: Re: heirat
Beitrag von lxorg am 17.10.2006 um 18:56:01
Hallo line


line schrieb am 10.10.2006 um 08:13:38:
Hi lxorg,

Eien Vorlegalisierung von deutschen Behörden ist nicht notwendig, die Legalisierung Deiner Dokumente durch das marokk. Konsulat musst Du aber unbedignt vorher schon machen. Sonst kannst Du mit Deinen Sachen in MA nichts anfangen. Es genügt die "einfache Form" der Dokumente. Zwei Sachen bekommst du erst beim Konsulat in Rabat (Ehefähigkeitsbescheinigung und Nationalitätsnachweis), die legalisiert Du beim dortigen Aussenministerium.

Grüße,
line

Gruß,
line



Laut Innenministerium muss ich vorher erst alle Dokumente mit Apostille versehen und dann in der marrok. Botschaft in Berlin legalisieren lassen. Für die Legalisierung verlangt die Botschaft aber schon übersetzte Dokumente. Ich hab jetzt völlig den Überblick verloren.

Titel: Re: heirat
Beitrag von ronny am 19.10.2006 um 09:54:54
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

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