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HalloFlugticket (Gelesen: 1.232 mal)
hatiti
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Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.08.2006 um 06:42:09
 
Hallo,

ich hätte folgende Frage:
Mein Mann kann nun sein Visum (Familienzusammenführung) abholen. Er muss nun ein Datum angeben, ab dem das Visum gültig ist. Muss das denn das Datum sein, an dem er nach D kommt, oder gelten ab diesem Datum die drei Monate Gültigkeit, in denen er nach D einreisen kann?

Vielen Dank,
Hatiti
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Guenter
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Beiträge: 160
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.08.2006 um 10:21:10
 
Ab diesem Datum gilt dann die Gültigkeit des Visums. Die Einreise sollte also so schnell wie möglich nach diesem Datum erfolgen
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